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Longo_Fi
Öfters hier


Angemeldet: 02.06.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Finsterwalde
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Verfasst am:
15.06.2008, 19:50 |
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Hallo
habe jetzt auch einen Vertrag von den Stadtwerken Finsterwalde erhalten. Ich will ihn auch nicht unterschreiben. Es ist doch aber wichtig das Datum des ersten Einspeisetages bzw die laufzeit von 20 Jahren festzuhalten, und dann noch die Vergütung die pro kwh gezahlt wird oder nicht? Kenne das EEG nicht, und was es besagt. Aber wenn man einen Vertag hat, mit Daten und Fakten, hat man immer was in der Hand. Habe mir auch den Vertrag aus der Photon runtergeladen und ausgedruckt den könnte ich ja auch beim Energieversorger vorlegen? Bitte um Aufklärung was am besten ist.
Vielen Dank Gruss Marko |
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Verfasst am:
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james.blond65
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 19.04.2007
Beiträge: 515
Wohnort: wo es schön ist, nur zu selten die Sonne scheint
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Verfasst am:
15.06.2008, 21:52 |
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Auch wenn du keinen Vertrag hast, wird deine Anlage ja beim EVU angemeldet. Dieses Datum läßt sich ja definitv nachvollziehen, da die Inbetriebnahme ja der Abnahme des EVU entspricht. An dieser Stelle dürfte es somit kein Problem geben....
james.blond65 |
_________________ Auch das ist Kunst, ist Gottes Gabe, aus ein paar sonnenhellen Tagen sich so viel Licht ins Herz zu tragen, dass, wenn der Sommer längst verweht, das Leuchten immer noch besteht (Johann Wolfgang von Goethe) |
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Longo_Fi
Öfters hier


Angemeldet: 02.06.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Finsterwalde
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Verfasst am:
20.06.2008, 14:02 |
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Hallo
ich habe am 22.05 einen Zähler vom EGV eingebaut bekommen, und am 18.06 den Vertrag. Nun möchte ich den Vertrag nicht unterschreiben, einen eigenen Zähler zulegen, und die Zählergebühr von 27,37 im Jahr sparen. Oder ist die Zählergebühr io macht aber in 20 Jahren 547,40 € aus eine Woche Mallorca all incl. So einen Zähler bekommt man für ca. 50 € alle 16 Jahre müssen sie wohl geeicht werden. Nun mein Problem ich würde gern im Spätsommer eine 2 kleinere Anlage auf mein Garagendach bauen.
Was werden da wohl die Stadtwerke sagen, kein Vertrag, eigener Zähler. Den Vertrag aus der Photon haben sie nicht anerkannt techn. Regelung ist unvollständig. Wie ghe ich da am besten vor? Bitte um eure Meinung und erfahrung. |
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ReinholdK
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 351
Wohnort: 93345 Niederbayern
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Verfasst am:
07.07.2008, 11:12 |
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Das wurde doch auch schon zigmal erklärt:
Mach es einfach so:
Baue deinen eigenen Zähler ein. Teile den Stadtwerken mit das du keinen Vertrag unterschreibst (laut EEG keiner notwendig) und ausschließlich gemäß EEG einspeist.
Wende dich weiterhin an den Sachbearbeiter deiner Stadtwerke ob es Ihnen lieber wäre wenn du Rechnungen schreibst oder sie Abschläge zahlen und am Jahresende die Schlussabrechnung selber erstellen wollen.
Grüße |
_________________ 11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42°
64 x Aleo 185
4x Fronius IG 30
Selbst aufgebaut
2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576 |
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Longo_Fi
Öfters hier


Angemeldet: 02.06.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Finsterwalde
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Verfasst am:
18.07.2008, 11:18 |
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Hallo liebe Forumsteilnehmer,
meine Anlage ist am 22.05.08 ans Netzt angeschlossen worden. Ca. 14 Tage später habe ich den Vertrag erhalten.
Habe dann einen kurzen Brief geschrieben (freundlich und nett) das ich durch die Unterzeichnung dieses Vertrages nicht bessergestellt bin, als es ohnehin im EEG geregelt ist, und keinen Vertrag wünsche. Habe dann noch den Vertrag hier aus dem Forum ausgefüllt und mit beigefügt.
1Woche Später die Antwort: das in meinem Vertragsentwurf die Technischen details fehlen, und das Sie ihn nicht unterzeichen. Zusätzlich haben sie 5 Seiten geschrieben wo sie mich auf meine Vorteile aus Ihrem Vertrag versuchen hinzuweisen, und bitten das ich ihn doch unterzeichne.
Auch das habe ich abgelehnt. Dann ein Anruf von den Stadtwerken für ein persöhnliches Treffen. Das fand dann heute statt wo 2 Mitarbeiter versucht haben mich zur Vertragsunterzeichnung zu bewegen. Größter Beweggrund "Haftung und höhere Gewalt" falls irgendjemannd etwas passieren sollte, besteht die Gefahr ohne Vertrag, das ich dafür haftbar gemacht werden kann, und das alle Zahlungen unter vorbehalt erfolgen.
So nun weiss ich nicht weiter gebe ich nach und Unterzeichne (nee oder?)
Dann hab ich noch nach einem eigenen Zähler nachgefragt auch da wurde ich gleich ausgebremmst und mir mitgeteilt das ich für Ablesung und Bearbeitung ca. 13 € im Jahr bezahlen muss. Ihr Zähler kostet 23 € + MWST.
Schreibt mir mal bitte was ich da jetzt Anworten soll! |
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 817
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
18.07.2008, 18:29 |
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Hallo LongoFI,
wie ist das jetzt, du bist mit der Anlage Ende Mai ans Netz gegangen und jetzt überlegt ihr oder du, von wem der Zähler kommt? Speist du aktuell etwa direkt ohne Messstelleneinrichtung ein?
Ansonsten kannst du natürlich einen eigenen Zähler einsetzen.
Wenn es denn nun der Fall sein sollte, dass die lieben Statdtwerke bereits ihren Zähler vor Ort eingesetzt haben, musst du mit denen klären, wer diesen zu welchen Konditionen abbaut.
Im Zweifelsfall den Zähler kündigen! Auf welcher Grundlage wurde der von den SW eingebaut, wenn es denn so ist wie angenommen; separaten Vertrag habt ihr nicht abgeschlossen. Gegebenenfalls auf BGB-Grundlage kündigen und gleich eine angemessene Frist zur Demontage setzen.
23 EUR + 13 EUR ist ja schon mal ein Wort; macht in 20 Jahren 720 EUR, irgendwelche Preissteigerungen, für die ein EVU, ein SW allemal, immer mal gut ist, noch gar nicht berücksichtigt.
Falls den SW nicht bekannt ist, auf welcher Grundlage du den Einbau eines eigenen Zähler verlangst:
"Anlagenbetreiber sind laut BGB § 448 und EEG § 13 Absatz 1 verpflichtet, den erzeugten Strom zu "zählen".
Der Anlagenbetreiber hat demnach das Recht, einen eigenen Zähler zu installieren. Dieser Zähler muss den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen." Nachzulesen und mehr dazu zu lesen beim SFV.
Falls die Helden vom Stadtwerk einen Eichschein zum Zähler verlangen - bist du eigentlich noch Strombezugskunde bei denen? - kannst du das deinerseits (vorausgesetzt du bist bei denen Bezugskunde) auch tun.
Ansonsten aber ist mal wieder beim SFV alles dazu beschrieben.
Was den Einspeisevertrag mit den SW angeht: Schreibe denen höflich aber bestimmt, dass aufgrund des Nichtzustandekommens der gegenseitig vorgelegten Verträge die im EEG vom 21.07.2004 festgelegten Regelungen zum Tragen kommen und damit eine stabile, umfassende und gültige Rechtsgrundlage für die weitere Abwicklung besteht.
Kläre im gleichen Schreiben das Abrechnungsverfahren und schlage eine vernünftige monatliche Abschlagssumme vor.
Netzbetreiber sind nach EEG §§ 4 und 5 verpflichtet, den erzeugten Strom abzunehmen und zu bezahlen. Das Recht auf Abschlagszahlungen, die in gleichen Zeitabständen erfolgen könnten wie die Abschlagszahlung auf Strombezugskosten, ergibt sich aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Zusätzlich ist im § 12 Absatz 5 EEG der Hinweis zu finden, dass Netzbetreiber "den Strom abzunehmen sowie hierfür einen als billig und gerecht zu erachtenden Betrag als Abschlagszahlung zu leisten" haben.
Qelle: SFV.
| Zitat: |
| Größter Beweggrund "Haftung und höhere Gewalt" falls irgendjemand etwas passieren sollte, besteht die Gefahr ohne Vertrag, das ich dafür haftbar gemacht werden kann.... |
Ja klar, und wie geht das Märchen weiter...
Wenn du haftest, haftest du! Ob mit oder ohne Einspeisevertrag. Deswegen haben manche hier ja auch eine Betreiberhaftpflicht, ich auch.
| Zitat: |
| ...und das alle Zahlungen unter vorbehalt erfolgen. |
Das ist rechtlich völlig unhaltbar. Hier heißt es gleich mal ganz klar aufzuzeigen, was hier geht und was nicht.
Früher gab es Burgen und Raubritter.....
Harald hat hier mal etwas sehr prägnant zum Thema geschrieben.
Also nur Mut und nicht kirre machen lassen. Du bist im Recht, auch wenn das die SW nicht wahrhaben wollen.
Thomas |
_________________ WSW-Dach (248°/30°DN) mit 8,91 kWp
1.-tes Betriebsjahr 925,7 kWh/kWp (SL -0,65%) |
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ReinholdK
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 351
Wohnort: 93345 Niederbayern
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Verfasst am:
18.07.2008, 19:31 |
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 817
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
18.07.2008, 19:44 |
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Diese Frage ist in dem Kontext sicher mehr als berechtigt!
Schade dass du das nicht früher gepostet hast, ich habe offensichtlich nicht immer so den Überblick über bereits zum Thema gepostete Fragen, sonst hätte ich diese von meiner Seite aus sicher der Rubrik Unbeantwortete Beiträge überlassen auch wenn Elektron bestrebt ist, diese möglichst klein zu halten.
Thomas |
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sonnenökonom
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 415
Wohnort: Rottal-Inn
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Verfasst am:
18.07.2008, 19:48 |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3173
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
18.07.2008, 20:08 |
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Longo_Fi
Öfters hier


Angemeldet: 02.06.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Finsterwalde
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Verfasst am:
19.07.2008, 09:35 |
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Danke za-ass für deine Ausführliche Aufklärung!!! Der Zähler ist noch von den Stadtwerken. Danke den anderen 3 das Ihr mir sagt das ich dieses Thema schon zum 3 mal poste. Ich dachte nur nachdem ich hier viele Beiträge durchgelesen habe, und noch keiner mit dieser Vorgehensweise eines EGV drinsteht, werde ich es mal schreiben. Ihr habt eben mehr Glück gehabt, eurem EGV mitzuteilen das Ihr ohne Vertrag einspeisen wollt. Mein EGV lässt da nicht so schnell locker, haben mir auch gesagt das es bei uns hier 27 Anlagen gibt und alle einen Vertrag abgeschlossen haben. Du Za-ass kannst mir noch einen Rat geben, die Stadtwerke haben mir angedroht unter Vorbehalt zu Zahlen. Wie soll ich am besten darauf reagieren? Danke Grüße aus Finsterwalde |
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Longo_Fi
Öfters hier


Angemeldet: 02.06.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Finsterwalde
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Verfasst am:
19.07.2008, 09:47 |
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23 EUR + 13 EUR ist ja schon mal ein Wort; macht in 20 Jahren 720 EUR, irgendwelche Preissteigerungen, für die ein EVU, ein SW allemal, immer mal gut ist, noch gar nicht berücksichtigt
Nicht 23 + 13 EUR sondern 23 EUR Zählergebühr im Jahr für den Zähler des EGV, und wenn ich einen eigenen Zähler habe 13 EUR Gebühren für Ablesen und bearbeiten! Nicht schlecht oder!!! |
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Malawi
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.06.2008
Beiträge: 65
Wohnort: 32469 Peterhagen
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Verfasst am:
19.07.2008, 09:54 |
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hi,
vertrag hin vertrag her.
ich habe einen vertrag unterschrieben, allerdings hatte der von EON keinerlei linke klauseln oder abweichungen vom eeg drin. und so habe ich dann keinen stress mehr.
zeig uns mal den vertrag!
gruß aus owl |
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eggis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 874
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Verfasst am:
19.07.2008, 11:17 |
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Hallo Malawi,
| Zitat: |
| ...allerdings hatte der von EON keinerlei linke klauseln oder abweichungen vom eeg drin. und so habe ich dann keinen stress mehr. |
E.ON Verträge ohne linke Klauseln und Abweichungen vom EEG. Gibt´s so was überhaupt.
Ich habe habe mittlerweile 4 Verträge von E.ON (e.dis) vorliegen die ich nach anwaltlichem Rat garantiert nich´ unterschreiben werde.
Alle Verträge enthalten z.B. eine Aufrechnungsregel (Verrechnung der Zählermiete mit den Erlösen). Dieses verbietet §12 Abs.4 EEG!
MsG
-eggis- |
_________________ PV-Generator: 6,9 kWp (180°S; 26° Neigung)
Hersteller: SOLON AG
Modultyp: 30 mal (P 220/6+ (230W))
Wechselrichter: 2 mal (SunnyBoy 3300 TL HC)
hier gibts mehr:
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=1445 |
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 817
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
19.07.2008, 11:52 |
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| Longo_Fi hat Folgendes geschrieben: |
| ...Du Za-ass kannst mir noch einen Rat geben, die Stadtwerke haben mir angedroht unter Vorbehalt zu Zahlen. Wie soll ich am besten darauf reagieren? |
Habe ich doch alles schon geschrieben! ...mit Verweis auf Haralds Beitrag dazu bei ähnlicher Problematik.
Zusammenfassend kan man sagen, dass die lieben SW nicht einfach unter Vorbehalt zahlen können. Dazu braucht es eines Aufhängers, will sagen anhängiges Gerichtsverfahren mit Aktenzeichen usw. ....hat aber Harald ja auch schon alles geschrieben.
Ansonsten mal einfach hier im PV-Forum suchen (ggf. hierzu die AND-Funktion verwenden), du bist nicht der Einzigste, der sich ein bißchen auf die Hinterfüße stellen muss, auch wenn dir das so vorkommt.
Auch beim SFV findest du Begründungen, Vorgehensweisen, etc. pp.
Thomas |
_________________ WSW-Dach (248°/30°DN) mit 8,91 kWp
1.-tes Betriebsjahr 925,7 kWh/kWp (SL -0,65%) |
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