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 Vertrag ENBW Umsatzsteuer Nächstes Thema anzeigen
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Autor
muckel025
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 16.10.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 15.06.2008, 09:58 Nach oben

Hallo

Habe den Vertrag von ENBW bekommen den wir natürlich nicht
unterschreiben werden.

Jetzt habe ich hier noch eine Bogen beiliegen in dem ich ausfüllen
muß wie ich abrechnen möchte.
Bei der Umsatzsteuer gibt es ein Feld mit 0 % oder 19 %.
Steuerrechtl. haben ich diesen Bogen schon beim Finanzamt ausgefüllt
wg. der Umsatzsteuer.

Ich denke daß ich bei der ENBW jetzt die 19 % ankreuzen muß.
Aber wozu brauchen die meine Steuer-Nr.????

Die UST zahle bekomme ich doch von der ENBW und führe Sie dann
an das Finanzamt ab oder hab ich da nen Denkfehler drin????

Danke im Voraus.
Gruß
muckel025
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Verfasst am: Nach oben

derlandwirt
Öfters hier
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Angemeldet: 23.04.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.06.2008, 10:49 Nach oben

weil sie dir sonst die 19 % MWSt. nicht zahlen, sie gehen davon aus , dass du es als Kleingewerbe machst ohne MWSt.

_________________
12,16 KWp Solarwatt
3 Kaco 3500xi
muckel025
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 16.10.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 15.06.2008, 11:36 Nach oben

Soll ich dann jetzt schon die 19 % ankreuzen oder die 0%???


Danke im Voraus.

Gruß

muckel025
aland11
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 04.02.2008
Beiträge: 76
Wohnort: 76351

BeitragVerfasst am: 15.06.2008, 11:50 Nach oben

Hallole,
du solltest die 19 % ankreuzen. Von der EnBW bekommst du dann diese 19 % überwiesen.
Gruss aland11

_________________
Module: 26 Sharp NU-180, 2 Strings
Wechselrichter: SolarMax 4200 S
Leistung: 4,68 kWp
Inbetriebnahme: 10.03.2008
Ausrichtung: 205 Grad , 35 Grad Dachneigung
www.solarlog-home.de/aland11
ReinholdK
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 350
Wohnort: 93345 Niederbayern

BeitragVerfasst am: 15.06.2008, 14:13 Nach oben

Hallo,

19 % ankreuzen. Denn nur so erhältst du die Mwst deiner PV Anlage zurück.

Beim Finanzamt musst du melden das du nun gewerblich tätig bist (Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit). Du wirst dann einen neue Steuernummer erhalten.

Diese dann dem Geschäftspartner mitteilen (EnBW bei dir). Du musst diese sogar übermitteln da sonst keine Abschläge bezahlt werden können. Auf den Abschlagszahlungen steht dann deine Steuernummer. Damit wird die gezahlte MWST dir zugeordnet. Diese musst du dann an das Finanzamt weiterleiten. Dies geschieht mit einer Umsatzsteuererklärung. Anfangs monatlich, später dann vlt 3 monatlich.

Grüße.

_________________
11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42°
64 x Aleo 185
4x Fronius IG 30
Selbst aufgebaut
2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576
muckel025
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 16.10.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 15.06.2008, 20:55 Nach oben

Ihr habt mal wieder Licht ins Dunkel gebracht.


Danke.

Gruß

muckel025
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