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 eon Bayern Anschlussvertrag mit Rechnung Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Wenzel
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BeitragVerfasst am: 09.06.2008, 15:20 Nach oben

Hallo Freunde,

vor 3 Wochen wurde installiert. Razz
Heute war ein Monteur zum Verblomben da und halt mir flux einen "Netzanschlussvertrag" inkl. Rechnung für Hausanschlusssicherung, Vorsicherung, Zähleinrichtung etc. in Höhe von 121,38 € inkl. vor die Nase. Evil or Very Mad

Eine AGB ist zwar als übergeben hingeschrieben, erhalten habe ich aber keine. Evil or Very Mad
Als Vertragsgrundlage wird lediglich BGBL I, S. 2477 angegeben, habe ich natürlich immer griffbereit. Idea

Ich will keinen Vertrag und auch keine Rechnung für irgend welches Zeug, was der Solateur eingebaut hat und nicht eon. Question

Was ist zu tun?

Viele Grüße und ich freue mich auf Eure Unterstützung, Michael

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Wenzel
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BeitragVerfasst am: 09.06.2008, 15:28 Nach oben

Hab noch was vergessen zu fragen.

Habe also diesen Anschlussvertrag, ist das dann was anderes als der Einspeisevertrag?

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eggis
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Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 872

BeitragVerfasst am: 09.06.2008, 16:09 Nach oben

Hallo Wenzel,

grundsätzlich ist der Anschluss ans öffentliche Netz ohne Vertrag möglich. ...weder Anschluss-, Einspeise-, Netzmanagementvertrag usw. ! Das steht auch so im EEG! Weitere Infos dazu bekommst du beim SFV.

Ich hoffe ich konnte helfen.

-eggis-

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hier gibts mehr:
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=1445
Wenzel
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BeitragVerfasst am: 09.06.2008, 16:24 Nach oben

@eggis
SFV hat ziemlich alte Artikel, kann kaum was Neues finden.

Ich will ja nur wissen:

NVA muss oder kann?
EVV ja oder nein?

Ab wann zahlen die eigentlich?
Ab Inbetriebsetzung gem. NVA oder wann wir wirklich am netz waren?

Michael

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Wenzel
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BeitragVerfasst am: 09.06.2008, 16:25 Nach oben

Selbst schuld. NVA war ja mal, muss natürlich NAV heißen. Michael

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BeitragVerfasst am: 16.06.2008, 12:37 Nach oben

Hallo,

bei mir wurde am 20.05.08 der Zähler von einem EON-Monteur und meinem Solateur eingebaut. Ab diesem Tag wird auch gerechnet.
Rechnungsbetrag war auch 121 EUR. Das ist wohl für den EON-Menschen.
Letzte Woche habe ich jetzt ein Schreiben von EON erhalten wo sie mir
mitteilen welche Abschlagsrate ich für dieses Jahr erhalte. Die rechnen
auch ab dem 20.05.08. Erste Rate also 06.2008.
Außerdem schreiben sie das EON neuerdings auf einen Einspeisevertrag verzichtet. Ich weiß allerdings nicht ob das gut oder schlecht ist.

Ich hoffe das bald die erste Ratenzahlung auf meinem Konto ist.

Gruß
Jürgen
james.blond65
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BeitragVerfasst am: 16.06.2008, 13:21 Nach oben

Im Prinzip ist es so , wie bereits von mijuer geschildert.

Die EON nimmt (eine relativ hohe) "Anschlußgebühr" von ca. 120 Euro. Da kommt man (leider) nicht drum rum. Ist übrigens bei der EON Avacon (im Norden) genauso. Macht es nicht besser, zeigt aber, dass es keine rein lokale Bayern-Lösung ist.

Der Netzanschlußvertrag dient dazu, die tech. Daten abzugleichen, so dass beide Seiten Bescheid wissen. Wenn z.B. auf einem gepachteten Dach eine PV-Anlage errichtet wird, muss auch der Verpächter unterschreiben. So sichert sich EON ab, dass alles seine Ordnung hat.

Der Einspeisevertrag ist davon gesondert zu sehen. Den braucht man lt. EEG definitiv nicht.

Zum Thema Einspeisevertrag kannst du auch noch mal die "Suchen-Funktion" nutzen, da wirst du einiges finden.

Gezahlt wird ab dem offiziellen Inbetriebnahme-Datum, entweder durch Nachweis deines Solarteurs in Absprache mit dem EVU (und Anzeige an das EVU durch den Solarteur) oder aber (häufig zeitgleich), falls EON die Anlage vor Ort "abnimmt".

Gruß

james.blond65

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Auch das ist Kunst, ist Gottes Gabe, aus ein paar sonnenhellen Tagen sich so viel Licht ins Herz zu tragen, dass, wenn der Sommer längst verweht, das Leuchten immer noch besteht (Johann Wolfgang von Goethe)
james.blond65
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BeitragVerfasst am: 25.06.2008, 09:41 Nach oben

Zitat:
Außerdem schreiben sie das EON neuerdings auf einen Einspeisevertrag verzichtet. Ich weiß allerdings nicht ob das gut oder schlecht ist.


Auch ich habe Post von der EON bekommen, gleiches Vorgehen wie beim Vorschreibenden.

Dass die EON jetzt auf einen Vertrag verzichtet, sehe ich definitiv positiv, da - wie schon häufiger erwähnt - alle wesentliche "Dinge" des Geschäftsverhältnisses mit dem "Abnehmer" im EEG geregelt sind. Ich sehe es eher so, dass mündige Betreiber einer PV-Anlage es geschafft haben, dieses unlautere Vorgehen der EVU`s (Verträge zum Vorteil des EVU aufzudrängen) anzuprangern bzw. effektiv dagegen vorzugehen. Scheinbar lernen auch EVU`s dazu.....

Gruß

James.blond65

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