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Licht+
Öfters hier

Angemeldet: 07.06.2008
Beiträge: 11
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Verfasst am:
07.06.2008, 09:48 |
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Wir sind 5 eigenständige Betreiber, oder wollen es werden (incl. der Solateur). Wir wollen auf einem Stallgebäude 5 Anlagen mit jeweils 61/KWp errichten. Die Halle ist im Besitz eines einzelnen, der die Dachflächen verpachtet, dieser ist auch zukünftiger Betreiber einer Anlage. Der Solateur ist für die Planung und Ausführung zuständig.
Nun hat sich herausgestellt das der Energieversorger nur 2 Anlagen anschaltet, da damit die Kapazität des Hausanschluß erreicht wird.
Jetzt ist darüber ein Streit enstanden wessen Anlage angeschlossen wird.
Hat der Eigentümer der Halle den Vorrang nur weil er Besitzer der Halle ist?
Hat der Solateur vieleicht Glück weil er schneller ist mit den Anträgen und die erste montierte Anlage als seine anmeldet?
Kann jeder der 5 Betreiber seine Anlage schnellstenst fertigstellen und anschließen lassen, nach dem Motto "wer zuerst kommt, mahlt zuerst". |
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Verfasst am:
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jogi77
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 07.08.2006
Beiträge: 367
Wohnort: Freiburg im Breisgau
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Verfasst am:
07.06.2008, 09:54 |
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Also ich würd' Euch raten mal nen Runden Tisch einzuberufen und die Sache zu klären.
Dazu das EVU zwecks Verstärkung / Erweiterung des Hausanschlusses, falls überhaupt möglich... Ich denke die Kosten dafür sollten sich im Vergleich zu den Kosten bei den Anlagengrössen im Rahmen halten, und durch 5 geteilt erstrecht.
Was bringt's Euch wenn 5 Anlagen aufm Dach sind und 3 wieder runter müssen, das Endet dann sowieso vor Gericht. |
_________________ 16 x Sanyo HIP-215 (3,44 kWp) an einem Delta SI3300
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=796
http://www.SI3300.de |
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3179
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Verfasst am:
07.06.2008, 10:03 |
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Sehe ich ganz genauso, wenn ihr es jetzt schon vorab nicht schafft euch als Betreiber an einen runden Tisch zu setzen und die Sache im Einvernehmen zu regeln, dann lasst es besser ganz sein .
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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Licht+
Öfters hier

Angemeldet: 07.06.2008
Beiträge: 11
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Verfasst am:
07.06.2008, 10:06 |
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Der Solateur hat die 5 Anlagen schon bestellt und hat einen Vertrag mit uns über die Lieferung und Errichtung. Aber er hat die Beantragung beim Energieversorger vergessen!
Konkret ist eine Anlage schon fertig montiert mit Wechselrichter, mit den Solateuer ist kein übereinkommen mehr möglich. Wir vermuten das er diese Anlage auf seinem Namen als Betriebsbereit meldet und den "Schwarzen Peter" uns 4 übrigen überlässt. |
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Licht+
Öfters hier

Angemeldet: 07.06.2008
Beiträge: 11
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Verfasst am:
07.06.2008, 10:31 |
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Könnte der Solateur die erste Anlage für sich anmelden, oder muß er den Grundstückseigentümer fragen? |
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luckshome
Vielschreiber


Angemeldet: 12.05.2007
Beiträge: 292
Wohnort: Norddeutschland
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Verfasst am:
07.06.2008, 10:38 |
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Hat der Solateur eine Dienstbarkeit vom Eigentümer des Daches eingetragen bekommen ?
Solche ein Solateur gehört glaube ich in eine andere Rubrik !
Heinz |
_________________ 50,70 Kw/p bestehend aus 230 KC130GTH-2 sowie 114 KC 200 GTH-2; Solarmax WR |
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Licht+
Öfters hier

Angemeldet: 07.06.2008
Beiträge: 11
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Verfasst am:
07.06.2008, 10:52 |
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Die Dienstbarkeit ist noch nicht im Grundbuch eingetragen oder notariell beurkundet. Das sollte noch geschehen.
Kann der Solateur die erste schon montierte Anlage ohne Wissen der anderen für sich in Betrieb nehmen? |
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luckshome
Vielschreiber


Angemeldet: 12.05.2007
Beiträge: 292
Wohnort: Norddeutschland
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Verfasst am:
07.06.2008, 11:04 |
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Erstmal die Dienstbarbeit nicht eintragen.
Ohne diese Dienstbarket hat eigentlich der Hallebesitzer die besseren Karten.
Es sei denn der Solteur steckt mit dem Dachbesitzer unter einer Decke und nur Ihr 3 schaut in die Röhre. |
_________________ 50,70 Kw/p bestehend aus 230 KC130GTH-2 sowie 114 KC 200 GTH-2; Solarmax WR |
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Licht+
Öfters hier

Angemeldet: 07.06.2008
Beiträge: 11
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Verfasst am:
07.06.2008, 11:11 |
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Ich bin der Dachbesitzer, aber ich fürchte ich bleibe auf der Strecke. Kann ich ein Hausverbot für den Energieversorger erteilen, sodas erst nach Fertigstellung meiner Anlage der Energieversorger auf das Dach kommt und meine Anlage als erste abnimmt? |
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luckshome
Vielschreiber


Angemeldet: 12.05.2007
Beiträge: 292
Wohnort: Norddeutschland
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Verfasst am:
07.06.2008, 11:20 |
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Ja, warum nicht.
Aber als Dachbesitzer kannst Du dir auch einen Elektromeister holen der nur Deine Anlage anklemmt und bei Deinem EVU anmeldet. Dem Solatuer kannsté auch ein Hausverbot erteilen. |
_________________ 50,70 Kw/p bestehend aus 230 KC130GTH-2 sowie 114 KC 200 GTH-2; Solarmax WR |
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solkraft
Stammmitglied


Info: Großhändler
Angemeldet: 19.07.2006
Beiträge: 75
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
07.06.2008, 11:24 |
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| Licht+ hat Folgendes geschrieben: |
| Kann ich ein Hausverbot für den Energieversorger erteilen, sodas erst nach Fertigstellung meiner Anlage der Energieversorger auf das Dach kommt und meine Anlage als erste abnimmt? |
Ich gehe mal davon aus das es einen Pachtvertrag gibt in dem sinngemäß steht das der Dachgeber dem Betreiber jederzeit den Zugang zu der Anlage gestatten muss, - einfach aussperren geht also sicher nicht.
Die Eintragung der Dienstbarkeit ist prinzipiell nicht notwendig und wird nur von den meisten Banken als Voraussetzung für die Finanzierung verlangt. Ich verstehe nicht wie ein Finanzierer ohne Dienstbarkeit und ohne Einspeisezusage vom Engergieversorger überhaupt eine Finanzierung genehmigt (sofern Fremdmittel benötigt werden natürlich). |
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3179
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Verfasst am:
07.06.2008, 11:26 |
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Du kannst auf jeden Fall als Grunstückseigentümer dem Solarteur und anderen Personen das Betreten des Grundstückes untersagen. Das als Taktik um doch noch eine Einigung zu erzielen. Gegenüber dem Energieversorger musst Du als der Grundstückseigentümer auch für Alles was deinen Haussanschluß betrifft unterschreiben. Also ich würde mal sagen, Veränderungen am Zählerschrank ohne deine Zustimmung gehen schonmal gar nicht. Der Netzbetreiber darf aber für Arbeiten an deinem Hausanschluß dein Grundstück betreten.
Im Übrigen kommt es jetzt für dich erstmal darauf an, eine Dienstbarkeit nur nach einer Einigung eintragen zu lassen und sogar den Pachtvertrag eventuell noch zu widerrufen.
Kommt auch jetzt auf euren Pachtvertrag an, aber da müsste sich ein Rechtsanwalt dann mit beschäftigen, wenn eine Einigung nicht mehr möglich ist.
Wenn Du dich gegen den Pachtvertrag verhältst kann er dich auf Schadenersatz verklagen oder Erfüllung oder eine einstweilige Verfügung erwirken.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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eggis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 872
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Verfasst am:
07.06.2008, 12:52 |
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Habt ihr das mit der Vergütung geklärt? Wer bekommt die volle Vergütung bis 30 kWp?
Vielleicht solltet ihr das mit der "Eigenständigkeit" der Betreiber einfach lassen und euch als GbR zusammen tun. Sozusagen mitgehangen, mitgefangen.
-eggis- |
_________________ PV-Generator: 6,9 kWp (180°S; 26° Neigung)
Hersteller: SOLON AG
Modultyp: 30 mal (P 220/6+ (230W))
Wechselrichter: 2 mal (SunnyBoy 3300 TL HC)
hier gibts mehr:
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=1445 |
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Licht+
Öfters hier

Angemeldet: 07.06.2008
Beiträge: 11
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Verfasst am:
07.06.2008, 13:17 |
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Wer bekommt die volle Vergütung bis 30 kWp
Bedeutet das nur einer der 5 Betreiber würde die volle Vergütung bis 30KW/p bekommen? |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2059
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
07.06.2008, 15:47 |
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| Licht+ hat Folgendes geschrieben: |
Der Solateur hat die 5 Anlagen schon bestellt und hat einen Vertrag mit uns über die Lieferung und Errichtung. Aber er hat die Beantragung beim Energieversorger vergessen!
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Hallo,
den schwarzen Peter hat wohl der Solarteur. Er muss doch wohl vorher bei der Größe der Anlage anfragen, ob das überhaupt technisch möglich ist. Ich hoffe ihr habt noch nicht bezahlt. Das ist ja, als verkauft dir jemand ein Haus ohne Grundstück.
Besteht er denn jetzt auf seinen Vertrag? In meinen Augen hat der Dachverpächter wohl die besten Karten. Ist ja sein Dach. Ich würde vom Vertrag zurücktreten und gut. Es kommt ja auch darauf an, ob die Netzverstärkung technisch möglich ist und wie es sich auf die Kalkulation auswirkt.
Gruß Kato |
_________________ 15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
SunnyBoyControl mit Netzleitungsmodem |
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