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 Energieversorger verweigert Abnahme Solateuer hat geschlampt Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Licht+
Öfters hier
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Angemeldet: 07.06.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.06.2008, 13:22 Nach oben

Leider ist die Situation so, ob das jemand glaubt ist nebensächlich. Was prüft der Energieversorger bei der Abnahme? Momentan ist eine Anlage montiert mit Wechselrichter bis zum Zählerschrank der Einspeisezähler. Die Einspeisezähler und das Hauptkabel zum Übergabepunkt ist noch nicht montiert.
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Verfasst am: Nach oben

germanfarmer
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1130
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.06.2008, 13:36 Nach oben

...das EVU läßt sich die "Fertigstellungserklärung", Unterlagen zu den Modulen und WR übergeben...
...danach schreibt der Mitarbeiter des EVU die Zählernummer und den Zählerstand auf und wünscht den Beteiligten einen schönen Tag und verabschiedet sich...

Gruß
germanfarmer

P.S.: ....ich an Eurer Stelle würde vermutlich, jetzt wo das Kind im Brunnen schon fast ertrunken ist, eine GBR machen, die 305kWp-Anlage gemeinsam betreiben und Du kriegst von der GbR eine Dachpacht...
...ihr köönt ja noch versuchen das der Solateur euch einen Teil der Kosten für den Trafo erlässt...
...alles andere führt zu einem langwierigen Rechtsstreit, wo ihr vermutlich alle als Verlierer rausgeht...
...Rechtsberatung versteht sich von selbst...
...nur meine Meinung...

_________________
Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control".
Licht+
Öfters hier
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Angemeldet: 07.06.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.06.2008, 13:55 Nach oben

Wenn der Solateur die Unterlagen für die Module/ Wechselrichter nicht freiwillig rausgibt, kann man die vom Hertseller nochmals anfordern?
jogi77
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 07.08.2006
Beiträge: 367
Wohnort: Freiburg im Breisgau

BeitragVerfasst am: 08.06.2008, 13:57 Nach oben

Ich würde mal schwer vermuten dass Euer Solatuer mit dem Gewinn der 4 anderen Anlagen seine so gut wie finanziert hat....
Und da es sein Fehler war vorher beim EVU zu fragen soll er gefälligst dafür sorgen dass alle Anlagen in Betrieb gehen....

Ihr könnt Ihm ja den Symbolischen € in die Hand drücken damit er sich noch ne Wurst an der nächsten Bude leisten kann Laughing

_________________
16 x Sanyo HIP-215 (3,44 kWp) an einem Delta SI3300
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=796
http://www.SI3300.de
germanfarmer
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Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1130
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.06.2008, 13:59 Nach oben

...die kannst Du Dir notfalls auch im www besorgen...
...ich weiß allerdings nicht ob z.B. ein anderer Elektricker die Fertigmeldung geben darf als der, der den Netzanschluss beantragt hat...
...müßte aber gehen, da ja Leute die selber installieren vermutlich auch den Antrag stellen und den Anchluss nimmt dann ein Elektriker vor...
...sind aber alles nur Vermutungen von mir...
...was EVU und Anschluss betrifft ist der User Atommafia die Kompetenz hier...

Gruß
germanfarmer, der das hier alles trotzdem nicht begreifen kann...

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Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
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james.blond65
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 19.04.2007
Beiträge: 514
Wohnort: wo es schön ist, nur zu selten die Sonne scheint

BeitragVerfasst am: 08.06.2008, 16:59 Nach oben

Zitat:
Gruß
germanfarmer, der das hier alles trotzdem nicht begreifen kann...


...geht mir auch so, aber hilft ja schein`s nichts....

@Licht+ und onetop0:

bei mir war es so, dass EON-Bayern mir einen Netznutzungsvertrag als Betreiber zugeschickt hat. Diesen mußte auch der Grundstücksbesitzer = Dachverpächter unterzeichnen....

vielleicht tut sich da ja eine Möglichkeit auf....

ich würde am Montag mal mit dem EVU ein intensives Gespräch führen...

Gruß

james.blond65

_________________
Auch das ist Kunst, ist Gottes Gabe, aus ein paar sonnenhellen Tagen sich so viel Licht ins Herz zu tragen, dass, wenn der Sommer längst verweht, das Leuchten immer noch besteht (Johann Wolfgang von Goethe)
hgf1948
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Angemeldet: 25.04.2006
Beiträge: 646
Wohnort: Am Ammersee

BeitragVerfasst am: 09.06.2008, 01:55 Nach oben

james.blond65 hat Folgendes geschrieben:
@Licht+ und onetop0:

bei mir war es so, dass EON-Bayern mir einen Netznutzungsvertrag als Betreiber zugeschickt hat. Diesen mußte auch der Grundstücksbesitzer = Dachverpächter unterzeichnen....

vielleicht tut sich da ja eine Möglichkeit auf....

Hallo,

ich kann dies bestätigen.
Ich habe den Netznutzungsvertrag mit e.on Bayern Netz ebenfalls zweimal unterschrieben, einmal als gesetzlicher Vertreter des Betreibers und einmal als Grundstückseigentümer.

Gruß hgf

_________________
6,45 kWp, 30 Sanyo HIP-215NHE, 3 SMA SB 2100TL, SL800e, Inbetriebnahme 17.12.2007
Azimuth 180°, Neigung 40°, Verschattungen (Gaube, 2 Kamine, 3 Bäume)
http://www.solarlog-home.de/essencepur
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2012
FürDieZukunft
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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1447
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 09.06.2008, 09:21 Nach oben

JA kenne ich auch so,

die Netzverträglichkeitsprüfung (ab 30 kWp) kann bei unserem EVU nur vom Grundstückseigentümer, bzw. mit Vollmacht beantragt werden.

Erst mit der Freigabe der Netzverträglichkeitsprüfung schließt das EVU überhaupt an.
germanfarmer
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1130
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.06.2008, 12:11 Nach oben

...bei mir musste der Grundstückseigentümer (mein Vater) nichts unterschreiben...

Gruß
germanfarmer

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Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control".
Solarpabst
Vielschreiber
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Info: Solarteur
Angemeldet: 10.08.2007
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: 10.06.2008, 10:41 Nach oben

Licht+ hat Folgendes geschrieben:
Wer bekommt die volle Vergütung bis 30 kWp

Bedeutet das nur einer der 5 Betreiber würde die volle Vergütung bis 30KW/p bekommen?


Manchmal frage ich mich wie Ihr(Du) eine 61 kwp - Anlage kaufen könnt und euch anscheinend vorher um nichts Gedanken gemacht habt, wenn die 5 Anlagen sich alle auf einem Dach befinden bekommt man nur bis zu den ersten 30 kwp die volle Einspeisung. Es sei denn zwischen der Inbetriebnahme der ersten und der zweiten Anlage liegen mindestens 180 Tage, dann würde man auch auf die zweite neu errichtete Anlage die volle Einspeisevergütung bekommen.

Die Schuld sehe ich bei der ganzen Sache sowohl bei euch in der Leichtgläubigkeit als auch bei dem Solarteur der offenbar wenig Erfahrung hat mit Großanlagen.
Atommafia
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 571

BeitragVerfasst am: 10.06.2008, 20:23 Nach oben

Tach
germanfarmer hat Folgendes geschrieben:
...die kannst Du Dir notfalls auch im www besorgen...
...ich weiß allerdings nicht ob z.B. ein anderer Elektricker die Fertigmeldung geben darf als der, der den Netzanschluss beantragt hat...
...müßte aber gehen, da ja Leute die selber installieren vermutlich auch den Antrag stellen und den Anchluss nimmt dann ein Elektriker vor...


bei PV-anlagen ist das mit dem Antrag und der der Fertigstellungsanzeige nicht anders als zB beim Hausbau.
Den Antrag auf einen Baustromanschluß und Hausanschluß und die Fertigstellungsanzeigen/Inbetriebsetzungsanzeigen können zwei verschiedene Elt-Installteure einreichen, wichtig ist ist, das jeder der Elt-Installateure bei einem EVU eingetragen ist. Die üblichen Heimwerker kennen halt einen Elt-Inst der die Inbetriebsetzungsanzeige unterschreibt.
Es gibt auch mittlerweile Baumärkte die Elt-Bausätze für den Hausbau inkl Antragstellung /Abnahme eines Installateurs vertreiben.

Alle Jahre wieder gibt es Experten die ihre Verantwortung auf Teile der Anlage wie zB nur den Zählerschrank einschränken wollen, aber das läuft nicht. Bei selber installierten PV-Anlagen wird das nicht anderes gehandhabt.


MfG
JD8200
Neu hier
Neu hier


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Angemeldet: 01.11.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Daheim

BeitragVerfasst am: 15.06.2008, 18:29 Nach oben

Zitat:
Manchmal frage ich mich wie Ihr(Du) eine 61 kwp - Anlage kaufen könnt und euch anscheinend vorher um nichts Gedanken gemacht habt, wenn die 5 Anlagen sich alle auf einem Dach befinden bekommt man nur bis zu den ersten 30 kwp die volle Einspeisung. Es sei denn zwischen der Inbetriebnahme der ersten und der zweiten Anlage liegen mindestens 180 Tage, dann würde man auch auf die zweite neu errichtete Anlage die volle Einspeisevergütung bekommen.


Es gäbe aber auch die Möglichkeit die 30kWp auf alle 5 Betreiber aufzuteilen. Jeder bekommt für 6kWp die volle Vergütung.[/quote]

_________________
Hab ich keine
eggis
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 874

BeitragVerfasst am: 15.06.2008, 18:55 Nach oben

Hallo JD8200,

Wieso lehnt ihr den Gedanken an eine GbR so vehement ab? Dann wäre es auch kein Problem die Vergütung bis 30 kWp und 100 kWp aufzuteilen. Würde ja automatisch aus der Aufteilung der Anteile ergeben. Question

Mit den 30kWp pro Dach ist meiner Meinung nach gar nicht so sicher. Hier ist das EEG nämlich überhaupt nicht eindeutig. Schau mal bein SFV unter Gerichtsurteile nach. Das bei mir ansässige EVU akzeptiert die hohe Vergütung nur pro Grundstück bzw Netzanschluss.

_________________
PV-Generator: 6,9 kWp (180°S; 26° Neigung)
Hersteller: SOLON AG
Modultyp: 30 mal (P 220/6+ (230W))
Wechselrichter: 2 mal (SunnyBoy 3300 TL HC)
hier gibts mehr:
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=1445
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