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 PV-Anlagen Inbetriebnahme Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Eckerhart
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 21.12.2007
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 05.06.2008, 11:25 Nach oben

Hallo,
hab mal wieder ein Frage:
Alle wollen ihre Anlagen in diesem Jahr noch bauen bzw. Inbetrieb nehmen. Wer jetzt noch eine Anlage bestellt bekommt Lieferzusagen für Oktober oder noch später. Was ist wenn die Anlage aber erst im Januar geliefert werden kann. Pech!!!
Oder nicht?
Wenn ich im November oder Dezember alles bis zum WR montieren lasse, also auch den Stromzähler, dann ist die Anlage doch schon für das EVU montiert. Oder?
Ich habe im Mai bei einer Anlage den Stromzähler montieren lassen und die Module und WR kommen erst in 3 Wochen. Ich habe schon den Vertrag mit dem EVU.
Also kann ich mich damit retten, wenn ich im Dezember meinen Stromzähler montieren lasse, bekomme ich die Vergütung aus diesem Jahr?
Was meint ihr?
Grüsse
Eckerhart
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Verfasst am: Nach oben

solaralex
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 14.05.2007
Beiträge: 37
Wohnort: Dresden / Belgrad

BeitragVerfasst am: 05.06.2008, 19:26 Nach oben

nein, ich glaube es muß ein strom fließen also es sollten wenigstens ein wechselrichter mit modulen laufen.
So war es zumindest letzten dezember bei mir.

_________________
alles was denkbar ist, ist auch machbar
Eckerhart
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 21.12.2007
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 05.06.2008, 21:06 Nach oben

Und wer kontroliert sowas?
Boelckmoeller3
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3177

BeitragVerfasst am: 05.06.2008, 21:12 Nach oben

Hallo,
soviel ich weiss ist es nicht ganz so einfach,es zählt jedes einzelne Modul als neue Anlage und auch dessen Inbetriebnahmedatum, der oder die Wechselrichter werden dabei völlig ignoriert, bei Erweiterungen bekommst ja auch nicht den alten EEG-Satz nur weil schon was am laufen war. Viele wollen auch eine Bestätigung haben über den Kauf der Module.

Viele Grüße:

Klaus

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
Atommafia
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 05.06.2008, 21:38 Nach oben

Tach
Eckerhart hat Folgendes geschrieben:
Und wer kontroliert sowas?




zB das EVU, am 31.12. einfach das Dach mit Teleobjektiv fotografieren


Für den Inbetriebnahmebegriff nach EEG sind die Module wichtig und nicht der Zähler oder Wechselrichter. Also müssen die Module im alten Jahr montiert werden.

zB bei Biogasanlagen gab es zuerst die Variante Container mit dem Generator und Motor aufstellen und mittels Reservekanister und zB Pflanzenöl etc kurz betreiben bis halt 1 kWh eingespeist wurden.Der Rest der Anlage zB Fermenter war noch nicht vorhanden.Das hat gereicht, weil der so genannte enge Inbetriebnahmebegriff laut der Rechtssprechung verwendet wurde.

Dann gab es eine Änderung,es wird seitdem der weite Inbetriebnahmebegriff zu Grunde gelegt, ohne Fermenter ist eine Biogasanlage nicht wirklich funktionsfähig , also konnte man sich den Aufwand mit dem Reservekanister sparen. Bei Betreibern Marke Spaßvogel wurde seitens EVU zum Jahreswechsel einfach die Anlage fotografiert. Kein Fermenter zu sehen = nix mit Vergütungssatz vom letzten Jahr


Wenn man beim Betrügen erwischt wird, ist der Vergütungsanspruch juristisch gesehen vergiftet, dann kann man die Anlage verkaufen und der neue Betreiber, ggfs ein Familienmitglied bekommt das die EVU-Kohle.


MfG
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