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sonnezumir
Neu hier

Angemeldet: 22.05.2008
Beiträge: 4
Wohnort: 40xxx
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Verfasst am:
25.05.2008, 19:43 |
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Hallo,
welcher Versicherungsschutz ist denn sinnvoll?
Der Anbieter der PV-Anlage nannte eine PV-Komplettversicherung (Zerstörung/Umsatzausfall) für 60 EUR, meine Wohngebäudeversicherung 8 EUR (nur Zerstörung: Hagel, Sturm etc.).
Und was ist mit Haftpflicht? Privathaftpflicht deckt nichts. Welche gibt es sonst? Oder benötigt man keinen Schutz gegen z. B. herabfallende Teile? |
_________________ so long...sonnezumir |
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Verfasst am:
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 419
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
26.05.2008, 13:38 |
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andjessi
Stammmitglied

Angemeldet: 19.01.2008
Beiträge: 50
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Verfasst am:
31.05.2008, 13:17 |
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Ob eine Betreiberhaftpflichtversicherung auf dem privaten Dach sinnvoll ist, ist hier mehr als umstritten und wurde oft diskutiert. Meine persönliche Meinung ist: Lohnt sich nicht, da praktisch alle relevanten Schadensereignisse nicht durch die Versicherung gedeckt sind.
Bei einem heruntergewehtem Modul durch Sturm verweist die Versicherung auf höhere Gewalt. Bei einem Installationsfehler auf den Monteur.
Konkrete Fälle bei dem ein Haftpflichtschaden nicht durch jemand anderen sondern tatsächlich durch die Versicherung bezahlt wurde, ist Rosa hier schon seit längerem schuldig geblieben, obwohl er sich mal um Beispiele aus der realen Welt kümmern wollte.
Ich persönlich glaube fast: Auf einem Privatdach hat es in ganz Deutschland noch nie einen Betreiberhaftpflichtschaden gegeben.
Die normale PV-Versicherung würde ich hingegen abschließen. |
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susi
Neu hier

Angemeldet: 13.12.2006
Beiträge: 2
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Verfasst am:
02.06.2008, 18:26 |
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Ich bin ähnlicher Meinung wie andjessi.
Bestimmt wird irgendwann auch mal eine Betreiberhaftpflicht auf einem eigenen Dach für einen Schaden zahlen, aber hauptsächlich dürfte sie sich für die Versicherung und Makler "auszahlen". |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 419
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
02.06.2008, 19:48 |
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Hallo Zusammen,
da wir hier im Forum sind, kann jeder seine Meinung äußern. Es hat auch jeder eine andere Meinung zu Versicherungen - mal positiv mal negativ. Unterm Strich muss jeder für sich selbst entscheiden, welche der Versicherungen wichtig sind und welche nicht. Da wir das Thema Betreiberhaftpflicht schon mehrfach diskutiert haben, schlage ich vor, die "Forumsuche" zu bemühen, damit sich jeder sein eigenes Bild über Sinn oder Unsinn machen kann.
Hat man eine Versicherung, braucht man sie nicht. Braucht man sie, hat man sie nicht
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <--- |
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andjessi
Stammmitglied

Angemeldet: 19.01.2008
Beiträge: 50
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Verfasst am:
08.06.2008, 12:00 |
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| Zitat: |
| Hat man eine Versicherung, braucht man sie nicht. Braucht man sie, hat man sie nicht |
Da wir hier in einem Forum sind, darf auch Rosa seine Meinung zum wiederholten Male äußern
Bei der Betreiberhaftpflicht in der Konstellation "PV-Anlage auf dem eigenen Dach" trägt so ein Spruch aber zur Vernebelung bei, denn immer wenn man die Betreiberhaftpflichtversicherung brauchen würde, zahlt sie nicht.
Insbesondere nicht bei Schäden:
- die man selber erleidet
- wo auf höhere Gewalt verwiesen werden kann (Sturm)
- die ein anderer zu verantworten hat
Man soll sich gut gegen alle relevanten Risiken (auch gegen seltene!) versichern. Ich habe keine negative Meinung zu Versicherungen. Man sollte aber schon wissen, was man versichert hat.
Betreiberhaftpflicht in der Konstellation "PV-Anlage auf dem eigenen Dach" ist so sinnvoll wie eine Versicherung gegen das "Erschlagenwerden vom Grabstein im eigenen Grab". |
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PV-Neuling
Öfters hier


Angemeldet: 28.01.2008
Beiträge: 20
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Verfasst am:
08.06.2008, 22:08 |
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Manch einer hat schon eine Betreiberhaftpflicht jahrelang und weiß es gar nicht so wie ich:
Also ich bin über den örtlichen Gartenfreundeverein im Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. schon mehr als 10 Jahre versichert.
Im Mitgliedsbeitrag ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht eingeschlossen.
nachdem meine Anlage im April 2008 in Betrieb ging habe ich mal meine Versicherungsbedingungen durchgelesen.
Gemäß den weiteren Versicherungsbedingungen ist auch das Risiko der Ausübung eines Kleinstgewerbebetriebes eingeschlossen.
a) es muß ordnungsgemäß angemeldet sein
b) darf nur auf dem versicherten Anwesen stattfinden
c) keine Angestellten/Arbeiter
d) Bruttojahresumsatz max. 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
also mal fleißig die bereits vorhandenen Versicherungen prüfen. |
_________________ Sonnige Grüße von Uli
5,428 kWp, 23 x Axitec AC-236M/125-96, SMA SB5000TL-HC
22,5° Dachneigung, 197,4° SSW
http://www.solarlog-home.de/solar-energy-wit/ |
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Sonnenmann
Neu hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 10.12.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Glückstadt / Schleswig-Holstein
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Verfasst am:
11.06.2008, 00:25 |
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Hallo andjessi,
ich gebe dir grundsätzlich recht, daß man die Haftpflicht bei einer Anlage auf eigenem Dach wohl selten brauchen wird.
Ohne Versicherungsfachmann zu sein:
Was ist, wenn durch meine Anlage mal das Stromnetz gestört wird und der Netzbetreiber Schadensersatz verlangt ?
Was ist, wenn ein Modul herunterfällt, obwohl der Wind nicht so stark war, daß man sich mit höherer Gewalt durch das Wetter rausdrehen kann ?
Nach 15 Jahren kannst du das sicherlich nicht mehr auf den Installateur abschieden, die Garantie- bzw. Gewährleistungsfrist ist doch max. 5 Jahre.
Außerdem gilt für jede Versicherung, daß die Prämie eine Berechnung aus möglicher Schadenshöhe und Schadenswahrscheinlichkeit ist, dementsprechend günstig ist es also auch.
Für meine 11 kw-Anlage zahle ich ca. 40 Eur, da kann man auch sagen, ich mach das und habe diese unwahrscheinlichen Gefahren für kleines Geld abgedeckt.
Gruß
Sonnenmann |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 419
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
11.06.2008, 12:34 |
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Hallo Sonnenmann,
ich kann Dir nur Zustimmen. Es ist immer einfacher einen Versicherungsbeitrag zu kalkulieren, als einen nicht abzusehenden Schaden.
Ein weiterer Aspekt ist aber auch noch der sogenannte passive Rechtsschutz der Betreiberhaftpflicht. Stellt ein Dritter unberechtigte Forderungen, so wird auch das durch die Betreiberhaftpflicht geregelt, indem der Schaden abgewehrt wird - und das zu Lasten des Versicherers.
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
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MHL2BUE
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 19.02.2008
Beiträge: 158
Wohnort: Baden
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Verfasst am:
11.06.2008, 13:30 |
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| rosa hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Sonnenmann,
Ein weiterer Aspekt ist aber auch noch der sogenannte passive Rechtsschutz der Betreiberhaftpflicht. Stellt ein Dritter unberechtigte Forderungen, so wird auch das durch die Betreiberhaftpflicht geregelt, indem der Schaden abgewehrt wird - und das zu Lasten des Versicherers.
Gruß
rosa |
Das fällt dann unter das Kapitel "Versicherungen winden sich eh immer raus" ?
Rosa, nicht gleich drauf anspringen. War nur gerade eine kleine sarkastische Phase bei mir. Geht auch wieder vorbei.
Grüße
MHL |
_________________ 10.5kWp/60xKC175GHT-2/2xPIKO5.5
www.solarlog-home.de/baden-solar |
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