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Mirchen
Öfters hier

Angemeldet: 11.04.2008
Beiträge: 11
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Verfasst am:
19.05.2008, 08:01 |
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Hallo zusammen, ich bin gerade auf der Suche nach einer Versicherung, und stosse immer wieder auf dei Klausel mit Heu und Stroh.
Wir haben in unserer Halle hier ca 24 Paletten Pellets, Holzbriketts und oder Reiterspäne gelagert.
Zählt das jetzt dazu oder nicht??
Ich steh im Wald und die Versicherung will 40% Aufschlag.
Lg Alex |
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Verfasst am:
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 810
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
19.05.2008, 08:30 |
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Ob das dazu zählt wirst du in letzter Klarheit jedenfalls nicht hier im Forum klären können.
Frage deinen Versicherungsvertreter oder -makler und lasse dann ggf. dein individuelles Risiko (bis zu xy m³ Pellets, Holzbriketts, etc.) als Freitext im Vertrag vermerken.
Dann bestehen auch klare und v.a. fixierte Aussagen.
Im Übrigen finde ich es völlig in Ordnung, dass Anlagen mit einem erhöhten Brandrisiko auch eine höhere Prämie erforderlich machen. Es ließe sich sicherlich gegenüber der Mehrheit der Versicherten nicht vertreten, dass diese individuelle Risikoerhöhungen anderer mittragen.
Ob das dann 40% sein müssen und ob das in gleichem Umfang auf eine Material-Lagerung wie in deinem Fall zutrifft, ist eine andere Frage und ist eventuell mit der ein oder anderen Versicherung auch ein Stück weit verhandelbar; auch dazu brauchst du Kontakt mit den Versicherungsleuten.
Thomas |
_________________ WSW-Dach mit 8,91 kWp |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 419
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
19.05.2008, 18:54 |
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Hallo Zusammen,
jeder Anbieter auf Photovoltaikversicherung hat seine eigenen Regeln und Zuschläge.
Zuschläge können sich im Rahmen von 20 bis 100 % bewegen. Parallel gibt es aber auch Anbieter die es nicht interessiert, ob feuergefährliche Stoffe gelagert werden (z. B. DBV-Winterthur Photovoltaikversicherung oder die Photovoltaikversicherung der Helvetia).
Ohne etwas unterstellen zu wollen, werden manche Fragen auch falsch interpretiert. So hat z. B. die VHV Versicherung im Rahmen unseres Konzeptes folgende Frage:
| Zitat: |
| Hiermit erkläre ich, sofern die Anlage auf einem landwirtschaftlichen Betrieb installiert ist, in dem Gebäude bzw. in unmittelbarer Nähe der zu versichernden Anlage, keine leicht entzündlichen Stoffe (z. B. Stroh o. Heu) gelagert werden. |
Handelt es sich nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb, so wäre eine eine Beantragung ohne Weiteres möglich!
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <--- |
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SolAce
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 301
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Verfasst am:
19.05.2008, 19:46 |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 419
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
20.05.2008, 09:32 |
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Hallo SolAce,
besten Dank für Dein Lob!
Nein, Du bekommst keine Sonderkonditionen, nur die Sonderkonditionen die alle unsere Kunden im Rahmen unserer Sonderkonzepte zur PV-Versicherung erhalten. Wie Du wahrscheinlich weißt, haben wir alle uns zur Verfügung stehenden Rabatte in unseren Tarifrechnern berücksichtigt - mehr ist da leider nicht drin. Aber solltest Du mal nach Köln kommen, werde ich dich auf ein, oder mehrere Kölsch einladen!
Gruß
rosa |
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Mirchen
Öfters hier

Angemeldet: 11.04.2008
Beiträge: 11
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Verfasst am:
20.05.2008, 14:17 |
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Hallo,
Ich zu blöd um das Zitat als Zitat einzufügen, daher kopiert:-)
Hiermit erkläre ich, sofern die Anlage auf einem landwirtschaftlichen Betrieb installiert ist, in dem Gebäude bzw. in unmittelbarer Nähe der zu versichernden Anlage, keine leicht entzündlichen Stoffe (z. B. Stroh o. Heu) gelagert werden.
Wobei ich wenn ich das lese, mir doch meine Zweifel kommen, das da steht in unmittelbarer Nähe keine leicht entzündlichen Stoffe, es ist hier ein Komma und kein " und" eingesetzt.
Komma steht für mich für Aufzählung!!!!
Versicherungen sind in dem Bereich für mich schlafende Hunde die erst aufwachen wenn der Schadensfall eintritt. |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 419
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
20.05.2008, 15:44 |
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Hallo Mirchen,
das Komma war dort auch nicht beabsichtigt - danke!
Hier die richtige Fassung:
Hiermit erklaere ich, dass sofern die Anlage auf einem landwirtschaftlichen Betrieb installiert ist, in dem Gebaeude bzw. in unmittelbarer Naehe der zu versichernden Anlage keine leicht entzuendlichen Stoffe (z. B. Stroh o. Heu) gelagert werden.
Die Frage ist nur auf "landwirtschaftliche Betriebe" bezogen.
Gruß
rosa |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 65
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
20.05.2008, 20:57 |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 419
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
20.05.2008, 22:59 |
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Hallo Thomas,
deinen Beitrag kann ich mal wieder nicht verstehen, da dieser keine Aussagekraft bzw. ordentliche Bgründung enthält.
Die unserem exklusiven Sonderkonzept (BV 03. 2008) zugrundeliegende Fragestellung der VHV Photovoltaik-Versicherung ist absolut eindeutig:
Nur wenn es es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, ist die Frage zur Lagerung von feuergefährlichen Stoffen relevant. Handelt es sich um keinen landwirtschaftlichen Betrieb, so kann die Frage immer mit "JA" bestätigt werden. Im Zweifelsfall, kann der Antragsteller im Antrag auch noch einen Freitext mit Risikobeschreibungen hinzufügen, die automatisch Bestandteil des späteren Vertrages werden.
Viele Grüße
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
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