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muehle
Neu hier

Angemeldet: 03.03.2006
Beiträge: 6
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Verfasst am:
06.04.2006, 18:11 |
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Ich habe ein Wasserkraftwerk mit 85 kw und wollte auf dem Dach eine Photovoltaikanlage mit 11,5 Kw errichten.
Zetzt gibt es Probleme mit dem EVU die behaupten die Leitungen seien jetzt schon überlastet ( Zählerkasten wurde aber im Wasserkraftwerk vom EVU vor 12 Jahren neu installiert) . Ich hätte aber die Möglichkeit ein eigenes Kabel zum 120 m entfernten Strommasten zu legen und dort einzuspeisen.
Wie soll ich vorgehen?
mfg
muehle |
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Verfasst am:
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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636
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Verfasst am:
06.04.2006, 19:33 |
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Tach
| muehle hat Folgendes geschrieben: |
Ich hätte aber die Möglichkeit ein eigenes Kabel zum 120 m entfernten Strommasten zu legen und dort einzuspeisen.
Wie soll ich vorgehen?
mfg
muehle |
Viel Spass beim graben
MfG |
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
06.04.2006, 20:44 |
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Hallo muehle,
wenn die Netzprüfung des EVU oder des Netzbetreibers ergibt, dass die Abnahme weiterer Einspeiseleistung an der beabsichtigten Stelle nicht möglich ist, hast Du schlechte Karten.
Der Netzbetreiber muss dann zwar bauen, aber heute nicht und nicht morgen und übermorgen auch noch nicht gleich, sondern erst wenn es in das Netzkonzept und in die wirtschaftliche Planung des Unternehmens passt. In diesem Fall gibt es keine Verpflichtung für die Abnahme von reg. Energie (Das ist meine ganz persönliche Lesart der ges. Vorgaben ).
Ich denke, Du hast beim EVU eine ordentliche Anmeldung gemacht und das Ergebnis der Netzprüfung liegt Dir vor. Erfahrungsgemäß solltest Du heutzutage dieses Ergebnis als korrekt akzeptieren, da die Netzbetreiber inzwischen ungerne gerichtliche Auseinandersetzungen führen, wo eine Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen zu deren Nachteil ausgegangen sind, wenn sie „einfach so“ abgelehnt haben.
Selbst wenn Du statt der 120 m sogar 240 m Kabel einbuddeln müsstest, kommts Du um den Baukostenzuschuss und die Kosten für die Errichtung einer neuen Anschlussstelle nicht herum, wenn Du an einer anderen Stelle des EV-Netzes einspeisen willst.
Davor steht aber erneut eine Netzprüfung – möglicher Weise mit ähnlichem Ergebnis.
Aber man könnte ja auch mal fragen, an welche Stelle eine Einspeisung denn möglich wäre.
Mit 85 kVA aus Wasserkraft bist Du schon ein ganzes Ende über dem Bereich, wo der Netzbetzreiber schon auf den Gedanken kommen könnte, eine Einspeisung in das Mittelspannungsnetz vorzunehmen. Eine finanzielle Beteiligung von Deiner Seite dürfte dann vorausgesetzt werden (Verursacherprinzip).
Unterhalb von 30 kW gibt es kaum noch Probleme mit den Netzbetreibern.
Ich würde mich also ganz still verhalten, bevor jemand auf die Idee kommt, mir erneut für einen Baukostenzuschuss für Netzausbau oder Netzverstärkung in die Brieftasche zu fassen.
Wenn wirtschaftliche Aspekte für Deine PV-Entscheidung im Vordergrund stehen, dürfte sich in Summe bei den aktuellen Preisen das Projekt ohnehin erledigt haben.
Da würde ich dann doch lieber nach Alternativen auf Mietdächern suchen.
Wie immer - meine persönliche Meinung.
Oder hast Du Dich mit 85 kW aus Wasserkraft verschrieben?
Tschüss
Doris |
_________________ Ein positiv denkender Mensch weigert sich nicht, das Negative zur Kenntnis zu nehmen. Er weigert sich lediglich, sich ihm zu unterwerfen. (Norman-Vincent Peale 1898-1993) |
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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636
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Verfasst am:
07.04.2006, 09:19 |
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Tach
| Doris hat Folgendes geschrieben: |
Hallo muehle,
Mit 85 kVA aus Wasserkraft bist Du schon ein ganzes Ende über dem Bereich, wo der Netzbetzreiber schon auf den Gedanken kommen könnte, eine Einspeisung in das Mittelspannungsnetz vorzunehmen. Eine finanzielle Beteiligung von Deiner Seite dürfte dann vorausgesetzt werden (Verursacherprinzip).
Unterhalb von 30 kW gibt es kaum noch Probleme mit den Netzbetreibern.
Tschüss
Doris |
85 kVA ist etwas wenig für Mittelspannung, höchstens außerhalb der bebauten Ortslage, in der Pampa zB Mobilfunksender etc
Und dann bezahlt der Anschlußnehmer die Trafostation aus eigener Tasche
Und bei mittelspannungsseitiger Messung darf der Betreiber etc auch die Trafoverluste tragen, zB 460 Watt x8760 h
MfG |
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muehle
Neu hier

Angemeldet: 03.03.2006
Beiträge: 6
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Verfasst am:
07.04.2006, 12:32 |
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Die 85 kw stimmen, im Schnitt ist es aber nicht einmal die Hälfte.
Ich hatte aber ein wenig Hoffnung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 10.11.2004 - VIII ZR 391/03.
Bin mir aber noch nicht sicher.
Stichleitung zu meinem Wasserkraftwerk führt noch 100m weiter zu einem weiteren Hausanschluss.
Ich werde mich noch weiter informieren vieleicht funktioniert es ja doch noch. Im Winterhalbjahr das Wasser und im Sommer die Sonne, wäre eigentlich eine tolle Sache.
mfg muehle |
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