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 Verschiedene Dachflächen ,wie siehts´mit der Vergütung aus ? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Koken
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Angemeldet: 16.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.05.2008, 18:57 Nach oben

Hallo

Bin seit einer Woche mit 65 KWp am Netz .
Zu meiner frage : Meine Anlage ist auf drei Gebäuden verteilt .Eins steht ganz alleine (11,25 KWp) und die anderen beiden sind aneinander gebaut.
Diese zwei sind allerdings baulich getrennt durch eine Mauer ,zudem sind die Dächer unterschiedlich hoch ,laufen nicht zusammen ,das Außenmauerwerk liegt jedoch durchgehend zusammen .
Mein Problem liegt darin das ich eventuell ca. 54 kw als ein Dach abrechnen müßte ,also 24 kw mit einer Mindervergütung .

Wie sieht das vom Gesetz her aus ?? Eigentlich sind das 2 verschiedene Dächer ,der Versorger meinte jedoch (telefonisch) das die Gebäude komplett getrennt sein müßten.


Wer weiss Rat für mich ??

Vielen Dank !!
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Verfasst am: Nach oben

jodl
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 02.07.2007
Beiträge: 239

BeitragVerfasst am: 16.05.2008, 19:24 Nach oben

EEG 2004

§ 11 Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie

(6) Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 2 gelten mehrere Fotovoltaikanlagen, die sich entweder an oder auf demselben Gebäude befinden und innerhalb von sechs aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütungshöhe nach Absatz 2 für die jeweils zuletzt in Betrieb genommene Anlage auch dann als eine Anlage, wenn sie nicht mit gemeinsamen für den Betrieb technisch erforderlichen Einrichtungen oder baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind.
Koken
Neu hier
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Angemeldet: 16.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.05.2008, 19:28 Nach oben

Also auf GUT Deutsch gesagt das ich 54 KWP abrechnen muß ??
Das wären dann 24 kw zu 0,4448 Cent .
Oder wie habe ich das zu verstehen ?
modila
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Berater
Angemeldet: 18.12.2006
Beiträge: 433
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 16.05.2008, 19:41 Nach oben

...,so siehts aus!!

_________________
www.pv-korten.de
modila: Inbetriebnahme 2007/Ertrag:2.07-2.08=996,6kwh/kwp // modila1:Inbetriebnahme2008/
modila2: Vorbereitung // modila3: Vorbereitung
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=994
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=3846
germanfarmer
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1143
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.05.2008, 10:06 Nach oben

...ich würde erstmal versuchen die Anlagen als Einzelanlagen durchzuboxen...
...noch dazu wo es eigenständige Gebäude sind...
...haben denn beide eine eigene Außenwand wo sie zusammenstoßen ?
...evtl. solltest Du Dich vorab beim SFV beraten lassen, die haben mir schon gute Hinweise gegeben...
...und ganz wichtig: Lass Dich auf keinen Fall vom EVU einschüchtern !!!!

Gruß
germanfarmer

_________________
Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control".
Atommafia
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636

BeitragVerfasst am: 18.05.2008, 17:24 Nach oben

Tach
Koken hat Folgendes geschrieben:
Hallo

Bin seit einer Woche mit 65 KWp am Netz .
Zu meiner frage : Meine Anlage ist auf drei Gebäuden verteilt .Eins steht ganz alleine (11,25 KWp) und die anderen beiden sind aneinander gebaut.
Diese zwei sind allerdings baulich getrennt durch eine Mauer ,zudem sind die Dächer unterschiedlich hoch ,laufen nicht zusammen ,das Außenmauerwerk liegt jedoch durchgehend zusammen .
Mein Problem liegt darin das ich eventuell ca. 54 kw als ein Dach abrechnen müßte ,also 24 kw mit einer Mindervergütung .

Wie sieht das vom Gesetz her aus ?? Eigentlich sind das 2 verschiedene Dächer ,der Versorger meinte jedoch (telefonisch) das die Gebäude komplett getrennt sein müßten.




Die telefonische Auskunft stimmt schon, den Nachweis zu erbringen ist nicht so schwer: Lageplan mit Grundriß der Gebäude einreichen, die Anlagen entsprechend einzeichen und ein paar Fotos dazu , so das man beim Netzbetreiber erkennen kann , das es sich um eigenständige Gebäude handelt.

die 30 kW-Grenze gibt es seit EEG-Start, warum wurde nicht schon bei
der Beantragung bzw Planung der Anlage daran gedacht ?


MfG
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