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 Betreiberhaftpflicht Nächstes Thema anzeigen
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Autor
egnurg
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 13.02.2006
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 05.04.2006, 22:51 Nach oben

Hi,

das mit der Betreiberhaftpflicht ist mir noch nicht ganz klar. Braucht man sowas?

Laut FAQ ist das wohl nur erforderlich wenn die Anlage beim runterfallen irgendwelche Passanten treffen kann.
Meine Anlage kann maximal in den eigenen Garten fallen. Demnach sollte ich wohl eine solche Haftpflicht nicht benötigen.

Der Versicherungsmakler hat gemeint die Haftpflicht sei auch nötig gegen irgendwelche Ansprüche des E-Werks falls meine Anlage irgendwelche Netzstörungen verursacht. Was genau kann da auf mich zukommen`?
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Verfasst am: Nach oben

kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2149
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 06.04.2006, 08:46 Nach oben

Klaus hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

eine Alternative ist sicher der SolarLog.

Klaus
www.pv-appel.de


Wieso ist der Solarlog eine Alternative zur Betreiberhaftpflicht? Das kann er wohl noch nicht.... Smile

@egnurg lt. Einspeisevertrag oder lt.AVBElt haftest du für Schäden, die du auch beim EVU verursachst. Die Warscheinlichkeit ist nicht hoch, deshalb sind die Prämien niedrig. Mein Vertreter sagte, ihm ist kein Fall bekannt wo die Versicherung zahlen musste deshalb.

Ich konnte die Anlage ohne Mehrpreis in meine bestehende Betriebshaftpflicht integrieren.

Kato

_________________
15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
SunnyBoyControl mit Netzleitungsmodem
Doris
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg

BeitragVerfasst am: 06.04.2006, 08:53 Nach oben

Hallo ebnurg,

Zitat:
Der Versicherungsmakler hat gemeint die Haftpflicht sei auch nötig gegen irgendwelche Ansprüche des E-Werks falls meine Anlage irgendwelche Netzstörungen verursacht. Was genau kann da auf mich zukommen`?

und damit hat er sehr recht, Dein Makler.
Trotz aller Vorkehrungen ist dieser Fall von Rückwirkungen nicht ausgeschlossen ist. Mir fallen da HF-Störstrahlungen bei Problemen am Wechselrichter, ENS-Probleme, Powerline-Rückwirkungen (bei elektronischen Zählern!) usw. ein. Beispielsweise gibt es Steuerungseinrichtungen der EVU, die im niederfrequenten Bereich arbeiten und andere Sachen, von denen man als Kunde sonst nie etwas mitkriegt.

Wenn die Haftungsfragen im Einspeisevertrag nicht ordentlich geregelt sind oder es gar keinen Vertrag gibt, haftet der Einspeiser schon für Schäden durch einfache (leichte und mittlere) Fahrlässigkeit - und zwar voll!!! Während sich der EVU oder der Netzbetreiber auf die ABVElt zurückzieht und nur für vorsätzliche und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haften will, und dann auch noch die Höhe der Haftung begrenzt.
Fakt ist - der gemeine PV-Anlagenbetreiber ist ggf. dran.

Was sich im Detail hinter den Einstufungen einfache und grobe Fahrlässigkeit verbirgt? Keine Ahnung. Sad

Welche Risiken durch die private Haftpflichtversicherung beim Betrieb einer Photovoltaikanlage abgesichert sind?
Keine ExclamationExclamationExclamation

Und weil ich die Risiken in Gänze nicht überschaue, habe ich eine Betreiberhaftpflicht mit der Hoffnung, dass die mich im Fall des Falles nicht im Regen stehen lässt.
Die Betriebshaftpflicht (=Betreiberhaftpflicht) kostet mir bei der Mannheimer AG 48,49 Euro. Und soviel muss die Sonne eben mehr arbeiten Wink

Tschüss
Doris

_________________
Ein positiv denkender Mensch weigert sich nicht, das Negative zur Kenntnis zu nehmen. Er weigert sich lediglich, sich ihm zu unterwerfen. (Norman-Vincent Peale 1898-1993)
Holger
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 06.11.2005
Beiträge: 65
Wohnort: Kreis Kelheim

BeitragVerfasst am: 06.04.2006, 21:09 Nach oben

Hallo Doris,

das Thema Versicherung ist für mich ein Reizthema, und meine Position ist mit Sicherheit nicht mehrheitsfähig, trotzdem äußere ich sie:

1. Man kann mit Versicherungen so gut Geld verdienen wie mit Roulett, nämlich gar nicht - außer man spielt falsch.

2. Je nachdem wie man gestrickt ist, kann man mit einer Vericherung ruhig schlafen und ohne eben nicht. In sofern kann eine Verischerung viel wert sein (Baldrianersatz). Das sagt noch gar nichts darüber aus, ob die Versicherung im Schadensfall einem hilft.

3. Schadensfälle treten in Leben ein, und wir müssen mit ihnen leben. Manche lassen sich mit einer Versicherung absichern, viele nicht.

Jetzt konkret zur Betreiberhaftpflicht. Doris Beispiel zu den "Rückwirkungen" klingt einleuchtend. Auf der anderen Seite erinnere ich mich an eine Vielzahl von Diskussion zum WR-Störungen, die durch "rumänische Kreissägen" in der Nachbarschaft verursacht wurden. Ob die Besitzer dieser Kreissägen eine Betreiberhaftpflicht haben? Und ob sie die jemals brauchen- trotz der Störungen? Ich hab so meine Zweifel?

Aber wir "ehrlichen" PV-ler brauchen das?

Ich haben bei mir zu Hause 3 Anlagen, die nicht versichert sind (PV-Versicherung) 2 davon habe ich bereits überlebt. Die eine wurde 5 Jahre alt die ander nur 1 Jahr (soviel zum Thema 30 Jahre verschleißfrei Stromerzeugen). Im einen Fall hatte der Modulhersteller ein Qualitätsproblem (Leistungsdegradation von 920 kWh/kWa auf 820 kWh/kWa) im andern Fall habe ich die Module falsch montiert. Ich hatte dies aber mit dem Solateur genau so abgesprochen.

Hätte ich eine Versicherung gehabt und versucht über sie den Schaden zu regulieren, Ihr könnt Euch vorstellen, was das für ein Spaß geworden wäre:

- Wie weise ich die Leistungsdegaradation nach? Gutachten, Flashmessungen.... ?

- Wenn ich als Laie Module falsch montiere, weil dies der Fachmann mir so gesagt hat, sind meine Chancen mehr als begrenzt.

Ich habe mir anders helfen müssen, und ich hatte Glück. Über Kulanz und Folgeaufträge ist es mir gelungen den Schaden für mich fast auf null zu schrauben.

Einwand:
Mein Lebenswandel ist grob fahrlässig und nicht versicherbar: Ich soll gefälligst die Module nicht selber montieren, sondern einen Fachmann mit der entsprechenden Versicherung das machen lassen...(Rat einer Versicherungsagentur)

Bisher habe ich mir den Luxus gegönnt, meinen Lebenswandel an anderen Kriterien zu orienteren als daran, ob dies versicherbar ist.

Ich bin sogar verheiratet. Ob es dafür auch eine Betreiberhaftpflicht gibt, die gegen Rückwirkungen versichert?

nachdenklich

Holger
solerling
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 01.03.2006
Beiträge: 673
Wohnort: 85

BeitragVerfasst am: 06.04.2006, 21:38 Nach oben

Holger hat Folgendes geschrieben:
Hallo Doris,

das Thema Versicherung ist für mich ein Reizthema, und meine Position ist mit Sicherheit nicht mehrheitsfähig, trotzdem äußere ich sie:

1. Man kann mit Versicherungen so gut Geld verdienen wie mit Roulett, nämlich gar nicht - außer man spielt falsch.

2. Je nachdem wie man gestrickt ist, kann man mit einer Vericherung ruhig schlafen und ohne eben nicht. In sofern kann eine Verischerung viel wert sein (Baldrianersatz). Das sagt noch gar nichts darüber aus, ob die Versicherung im Schadensfall einem hilft.

3. Schadensfälle treten in Leben ein, und wir müssen mit ihnen leben. Manche lassen sich mit einer Versicherung absichern, viele nicht.

Jetzt konkret zur Betreiberhaftpflicht. Doris Beispiel zu den "Rückwirkungen" klingt einleuchtend. Auf der anderen Seite erinnere ich mich an eine Vielzahl von Diskussion zum WR-Störungen, die durch "rumänische Kreissägen" in der Nachbarschaft verursacht wurden. Ob die Besitzer dieser Kreissägen eine Betreiberhaftpflicht haben? Und ob sie die jemals brauchen- trotz der Störungen? Ich hab so meine Zweifel?

Aber wir "ehrlichen" PV-ler brauchen das?

Ich haben bei mir zu Hause 3 Anlagen, die nicht versichert sind (PV-Versicherung) 2 davon habe ich bereits überlebt. Die eine wurde 5 Jahre alt die ander nur 1 Jahr (soviel zum Thema 30 Jahre verschleißfrei Stromerzeugen). Im einen Fall hatte der Modulhersteller ein Qualitätsproblem (Leistungsdegradation von 920 kWh/kWa auf 820 kWh/kWa) im andern Fall habe ich die Module falsch montiert. Ich hatte dies aber mit dem Solateur genau so abgesprochen.

Hätte ich eine Versicherung gehabt und versucht über sie den Schaden zu regulieren, Ihr könnt Euch vorstellen, was das für ein Spaß geworden wäre:

- Wie weise ich die Leistungsdegaradation nach? Gutachten, Flashmessungen.... ?

- Wenn ich als Laie Module falsch montiere, weil dies der Fachmann mir so gesagt hat, sind meine Chancen mehr als begrenzt.

Ich habe mir anders helfen müssen, und ich hatte Glück. Über Kulanz und Folgeaufträge ist es mir gelungen den Schaden für mich fast auf null zu schrauben.

Einwand:
Mein Lebenswandel ist grob fahrlässig und nicht versicherbar: Ich soll gefälligst die Module nicht selber montieren, sondern einen Fachmann mit der entsprechenden Versicherung das machen lassen...(Rat einer Versicherungsagentur)

Bisher habe ich mir den Luxus gegönnt, meinen Lebenswandel an anderen Kriterien zu orienteren als daran, ob dies versicherbar ist.

Ich bin sogar verheiratet. Ob es dafür auch eine Betreiberhaftpflicht gibt, die gegen Rückwirkungen versichert?

nachdenklich

Holger

Bravo Holger...!!!
Mit so einer Einstellung kann man auch durchs Leben gehn...
Wünsche Dir viel Glück dabei !
sonnige Grüsse von Josef
Doris
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg

BeitragVerfasst am: 06.04.2006, 22:55 Nach oben

Mannomann, nun komm mal wieder runter Wink

Mein lieber Holger,
Du wirst es nicht fassen, aber wir liegen in unseren Ansichten zu 1., 2., und 3. gar nicht soweit auseinander.

Aber für das Nachfolgende darfst Du meinerseits NICHT mit Zustimmung rechnen, denn ich vermute, das Du das Prinzip einer Haftpflichtversicherung nicht überschaust.
Hier zu Beispiel:
Zitat:
... . Auf der anderen Seite erinnere ich mich an eine Vielzahl von Diskussion zum WR-Störungen, die durch "rumänische Kreissägen" in der Nachbarschaft verursacht wurden. Ob die Besitzer dieser Kreissägen eine Betreiberhaftpflicht haben? Und ob sie die jemals brauchen- trotz der Störungen? Ich hab so meine Zweifel?...

Zweifel unnötig. Die haben m. E. keinen „Betrieb“. Und die brauchen keine Betreiberhaftpflicht – es sei denn sie sind ein Forstbetrieb oder eine Schreinerei oder so.
Und wenn sie mit den Dingern Schaden angerichtet haben? Da hast Du ein Problem. Benenne Deinen erlittenen Schaden und drücke ihn in Euro und Cent aus und mache den Benutzer der Sägen haftbar. Kannst Du nicht? Schade.
Meckern und schimpfen beruhigt zwar das Gemüt, reguliert aber keinen Schaden.

Naheliegendes Beispiel ist eine Störung des ENS des WR. (Keine Ahnung, ob es so einen Fehler gibt.) Es liegt eine Netzabschaltung vor und der Wechselrichter speist trotzdem weiter ein, an statt abzuschalten. Das EVU kann geplante Arbeiten nicht ausführen. Die finden Dich! Und schon bist Du Mode und Schadensersatz ist fällig. Ohne Versicherung zahlst Du den!
Nun hat auch noch einer an den Draht gelangt – zufällig und stürzt von der Leiter – Querschnittslähmung. Wenn er wieder kann, schaut der auch in Deine Richtung, denn Ursache war die ENS im WR und das ist DEINER!
Ich glaube nicht, dass dieser Schaden aus Deiner Portokasse reguliert werden kann.
Keine Versicherung? Sorry! Na dann wollen wir doch mal sehen, was sich sonst alles zwecks Pfändung verwerten lässt...

Ich weiß nicht, ob Dir nun das Prinzip klar ist? Es geht nicht um den Schaden an sich und dessen Regulierung, sondern um den, für den Du Dritten gegenüber haftest.

Dein Beispiel von Deinen PV-Versuchen passt da auch ganz gut.
Stell Dir vor, bei Deinen PV-Experimenten, Entschuldigung, besser Inbetriebsetzungsversuchen ist es versehentlich zu einem Lichtbogen gekommen, durch dessen Blendwirkung jemand gestolpert ist und einen Körperschaden davon trug. Erstens hast Du kaum eine Chance das Gegenteil zu beweisen, denn der Lichtbogen war da und der ist für den Betrieb der Anlage nicht typisch. Nach diesem Beweis wirst Du von jedem Gericht zum Schadensersatz verknackt. Die Haftpflichtversicherung schützt Dich davor.
Denn allein die Tatsache des „...Vorhandenseins einer Anlage und ihres Betriebes an sich erhöht das Risiko einer von innen heraus ungewollten und unvorhersehbaren Wirkung auf Personen und Sachen...“ (Ich weiß nicht, ob ich das richtig abgeschrieben habe...).

Es geht also um die Wirkung – nicht um die Ursache. Das heruntergefallene Modul wird von der vorhandenen PV-Versicherung ersetzt. Der Energieausfall auch, ebenso die Reparaturkosten, wenn Ursache Wind, Materialfehler, ..., ..., dazu geführt haben. Ohne Versicherung regulierst Du das selber.
Die Beule in Nachbars Auto, auf das das Modul gefallen ist, zu regulieren, ist Sache der Betreiberhaftpflicht, die eben besser Betriebshaftpflicht heißt.

Alles andere, was Du beschreibst, hat mit einer Betriebs-HAFTPFLICHT-versicherung nichts zu tun!!!
Das kriegst Du auch nur mit erheblichen Einschränkungen (siehe 1. !) als Versicherungsleistung unter.

Das hier zum Beispiel;:
Zitat:
- Wenn ich als Laie Module falsch montiere, weil dies der Fachmann mir so gesagt hat, sind meine Chancen mehr als begrenzt.

Als Laie Fehler zu machen, ist normal. Dass die Annahme des Fachmanns Dir alles richtig erklärt zu haben, aus Deinem Kopfnicken oder Deinem O.K. als Bestätigung zählt, ist ein Beweis des ersten Anscheins. Der Fachmann hat Dir bestimmt nicht eingeredet, dass die Montage einer PV-Anlage von Jedermann ausgeführt werden kann und hierzulande üblich ist. Er kam allein durch Dein Verhalten zu dem Schluss, dass eine entsprechende Einweisung genügt hat. Es gibt da in der Arbeitssicherheit bestimmter Begriffe, die diese Fähigkeiten charakterisieren. Da hast Du die Beweislast. Wenn Dir der Beweis gelingt, springt dem Fachmann seine Versicherung zur Seite.
Wenn nicht, stehst Du im Regen – da hilf Dir auch keine Versicherung. Und der Rat Deines Versicherungsvertreters war gar nicht so abwegig.
Zitat:
...Bisher habe ich mir den Luxus gegönnt, meinen Lebenswandel an anderen Kriterien zu orienteren als daran, ob dies versicherbar ist.
Ich bin sogar verheiratet...

Weißt Du, ich auch.
Das Leben an sich ist ein Risiko, es endet immer mit dem Tode. Und damit mich bis dahin beim Leben keiner stört, halte ich mir den einen oder andern Fremdzugriff vom Halse, in dem ich mich versichere, für die Wirkungen, für die ich nichts kann, aber sehr wohl verantwortlich bin.

Alles Gute und weiterhin viel Glück
Doris

P.S.
Übrigens, Glück hat man nicht dauerhaft,
denn Glück gibt es in Strähnen...
D.

_________________
Ein positiv denkender Mensch weigert sich nicht, das Negative zur Kenntnis zu nehmen. Er weigert sich lediglich, sich ihm zu unterwerfen. (Norman-Vincent Peale 1898-1993)
egnurg
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 13.02.2006
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 07.04.2006, 07:45 Nach oben

Hi,
wenn der Wechselrichter nicht richtig arbeitet, haftet dann nicht der Hersteller? Stichwort Produkthaftung?

Und daß sich die Module bei schönem Wetter selbständig machen ist ziemlich unwahrscheinlich. Bei schlechtem Wetter dürfte sich aber ausser meiner Frau, mir selbst und eventuellen Einbrechern niemand in unserem Garten aufhalten.

Btw.: bei der Mannheimer habe ich die Lumis PV-Versicherung abgeschlossen, denke das ist schon sinnvoll bei einer voll finanzierten Anlage.

Die Haftpflicht für die PV-Anlage kostet dort ca. 60 Euro, in der Privat-Haftpflicht für 80 Euro ist das sogar eingeschlossen.
Die gaben mir den Tipp ich solle bei meiner aktuellen Haftpflicht nachfragen ob die PV-Anlage in der Privathaftfplicht eingeschlossen ist und könne ansonsten gerne komplett wechseln.
Doris
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg

BeitragVerfasst am: 07.04.2006, 12:04 Nach oben

Hallo,
worauf wartest Du?
Zitat:
...solle bei meiner aktuellen Haftpflicht nachfragen ob die PV-Anlage in der Privathaftfplicht eingeschlossen ist und könne ansonsten gerne komplett wechseln.

So oder so. Lass Dir explizit benennen, was sich ändert, was eingeschlossen ist und was nicht und wann diese Bedingungen greifen/nicht greifen.

Tschüss
Doris

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