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tobsi
Neu hier

Angemeldet: 14.05.2008
Beiträge: 1
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Verfasst am:
15.05.2008, 20:16 |
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Hallo,
kann mir jemand helfen?
Zur Installation meiner PV-Anlage musste aufgrund der TRGS (Technische Regelung für Gefahrenstoffe) mein Asbestdach saniert werden, da auf Asbestdächern keine PV-Anlagen betrieben werden dürfen. Leider erlaubt mir mein Finanzamt weder den Vorsteuerabzug noch die Kosten für die Sanierung (Asbestentsorgung) steuerlich zu berücksichtigen. Zudem musste eine Antenne versetzt werden was auch nicht bezüglich der Kosten anerkannt wurde! (Zitat: Sie hätten ja die PV-Anlage um die Antenne herumbauen können - man glaubt es kaum!)
Hat jemand eine Idee oder Erfahrungen dazu?
Für Euren Hinweis wäre ich sehr dankbar!! |
_________________ tobsi |
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Verfasst am:
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BOBO
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 11.04.2006
Beiträge: 2070
Wohnort: Südlich von München
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Verfasst am:
18.05.2008, 17:48 |
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Servus tobsi,
du willst als Unternehmer mit deiner PV-Anlage Gewinn machen. Wenn die Dachsanierung Kosten deines Unternehmens sein sollen, wirst du wohl keinen Gewinn machen können. Daher kann ich deinen Finanzbeamten hier sehr gut verstehen.
Nicht ganz nachvollziehen kann ich aber, dass du die Antennenversetzung nicht ansetzen kannst.
Hier hat wohl der FA-Beamte erstmal abgeblockt, weil er noch von der Dachsanierung geschockt war.
Gruß BOBO |
_________________ seit 17.07.06 bin ich Betreiber einer 6,02 kWp-Anlage mit:
28 x Sanyo HIP 215 und 2 x WR Solarmax 3000C
hier kann man sie sehen: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=390 oder auch hier: http://www.solarlog-home.de/bobo/ |
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Solarfinanzierung
Gast
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Verfasst am:
20.05.2008, 06:27 |
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Die Dachsanierung kann nicht steuerlich abgesetzt werden, weil kein Teil der PV - Anlage. Es gibt jedoch einen Weg, haben wir ausprobiert, der funktioniert hat. |
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Inverterpope
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 26.03.2007
Beiträge: 158
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Verfasst am:
20.05.2008, 08:07 |
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@ Solarfinanzierung,
...und welchen???
Anlocken und dann nix aussagen find ich schade!
Gruß
Inverterpope |
_________________ let the sun energize you |
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Solarfinanzierung
Gast
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Verfasst am:
20.05.2008, 08:38 |
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Es wäre töricht von uns öffentlich Hinweise zu geben, wie eine Gestaltungsmöglichkeit genutzt werden kann. Wir würden gegen das steuerliche Beratungsgesetz verstoßen, weil wir keine Steuerberater sind und wir würden auf eine Nische öffentlich aufmerksam machen, die dann von den zuständigen Behörden geschlossen wird. |
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