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Solar-Stuttgart
Neu hier

Angemeldet: 10.05.2008
Beiträge: 2
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Verfasst am:
10.05.2008, 15:46 |
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Hallo zusammen (dies ist mein erster Beitrag)...
mein Bruder und ich planen eine PV-Anlage auf dem Dach eines Fabrikgebäudes, welches uns gehört.
Wir habe Platz für eine Anlage bis ca. 40 KWp.
Bislang planen wir eine Anlage von 29 KWp, weil wir annehmen, das das EVU nur bis 30 KWp einspeisen muss und es auch insgesamt rentabler ist.
Frage 1: Gibt es einen Grund für das 30KWp Limit?
Würdet ihr uns eine 40 KWp Anlage empfehlen?
Frge 2: Als Eigentümer des Gebäudes erzielen wir im Moment nur Pachterträge, die gewerbesteuerfrei sind.
Fällt Gewerbesteuer an, wenn wir als Gebäudebesitzer eine PV betreiben?
Können wir die Anlage als (unabhängige) BGB-Gesellschaft betreiben und damit die Umsatz- und Gewerbesteuer sparen?
Danke für Eure Tipps dazu! |
_________________ Solar-Stuttgart
Andreas R. |
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Verfasst am:
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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1111
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
10.05.2008, 20:34 |
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...was heißt Umsatzsteuer sparen ?
...Du willst die USt. für die PV-Anlage doch vom FA wieder haben, oder ?
...wenn Du Umsatzsteuerpflichtig bist bekommst Du die Einspeisevergütung plus die USt. ...
...bei 40kWp wird keine Gewerbesteuer anfallen, da Du unter dem Freibetrag von 24.500€ bleibst...
...die Pacht sind doch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, oder ? Was haben die mit Gewerbesteuer zu tun ? Da weiß ich nicht wie sich das verhält ...
Gruß
germanfarmer |
_________________ Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control". |
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Carlson
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 17.01.2006
Beiträge: 317
Wohnort: Regensburg
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Verfasst am:
10.05.2008, 22:27 |
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es gibt einen freibetrag für die gewerbesteuer.
dieser liegt glaube ich momentan bei ca. 24.000,-
also erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen
aus selbstständiger arbeit diesen freibetrag übersteigt
wird gewerbesteuer fällig.
es spielt dabei m.E. keine rolle welches gewerbe bzw.
welche rechtsform ihr angemeldet habt, und wie ihr euer
einkommen erziehlt.
entscheidend ist letztendlich nur das zu versteuernde einkommen
aus nichtselbständiger arbeit, abzüglich gewerbesteuerfreibetrag,
und der hebesatz euerer gemeinde.
grüsse vom dach |
_________________ Umsatz ist Ehrgeiz, Gewinn ist Intelligenz |
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hgf1948
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 25.04.2006
Beiträge: 455
Wohnort: Am Ammersee
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Verfasst am:
11.05.2008, 03:30 |
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| Carlson hat Folgendes geschrieben: |
es gibt einen freibetrag für die gewerbesteuer.
dieser liegt glaube ich momentan bei ca. 24.000,-
es spielt dabei m.E. keine rolle welches gewerbe bzw. welche rechtsform ihr angemeldet habt. |
Hallo Carlson,
die Rechtsform ist schon bedeutsam, eine Kapitalgesellschaft hat keinen Freibetrag (derzeit 24.500 EUR) bei der Gewerbesteuer!
Gruß hgf |
_________________ 6,45 kWp, 30 Sanyo HIP-215NHE, 3 SMA SB 2100TL, SL800e, Inbetriebnahme 17.12.2007
Azimut 180°, Neigung 40°, Verschattungen (Gaube, 2 Kamine, 3 Bäume)
http://www.solarlog-home.de/essencepur |
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ruppy
Öfters hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 15.05.2008
Beiträge: 10
Wohnort: kolkwitz
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Verfasst am:
22.05.2008, 19:40 |
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hallo zusammen
@carlson
"entscheidend ist letztendlich nur das zu versteuernde einkommen
aus nichtselbständiger arbeit, abzüglich gewerbesteuerfreibetrag,
und der hebesatz euerer gemeinde. "
Das zu versteuernde ek hat mit der gewerbesteuer nix zu tun den diese wird wenn denn welche zu zahlen ist vorher abgezogen da es wie der name schon sagt eine gewerbesteuer ist
@ hgf1948
wenn du und dein bruder nur für diese solaranlage eine firma gründet und ihr nicht über den freibetrag von 24500€ kommt fällt auch keine gewerbesteuer an wenn ihr drüber kommt einfach ne zweite firma dazu gründen und die erträge aufteilen da jede firma einen freibetrag hat dieser ist nicht personengebunden sondern an die firma.
allerdings werden ja auch erst alle afa´s abgezogen bevor der gewinn einer fa. fest steht damit dürftet ihr eh kein problem haben
gruß ruppy |
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hgf1948
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 25.04.2006
Beiträge: 455
Wohnort: Am Ammersee
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Verfasst am:
23.05.2008, 02:32 |
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| ruppy hat Folgendes geschrieben: |
@ hgf1948
wenn du und dein bruder nur für diese solaranlage eine firma gründet und ihr nicht über den freibetrag von 24500€ kommt fällt auch keine gewerbesteuer an wenn ihr drüber kommt einfach ne zweite firma dazu gründen und die erträge aufteilen da jede firma einen freibetrag hat dieser ist nicht personengebunden sondern an die firma. |
Hallo ruppy,
ich kann beim besten Willen keinen Zusammenhang zwischen deinem Beitrag und meiner Feststellung eine Kapitalgesellschaft hat keinen Freibetrag erkennen.
Im Übrigen ist dein Tipp so nicht zielführend, denn 2 oder mehr Personengesellschaften, die von den selben Personen gebildet werden und den selben Geschäftszweck verfolgen werden auch gemeinschaftlich veranlagt. Es bedarf zusätzlich noch unterschiedlicher Beteiligungsverhältnisse!
Gruß hgf |
_________________ 6,45 kWp, 30 Sanyo HIP-215NHE, 3 SMA SB 2100TL, SL800e, Inbetriebnahme 17.12.2007
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rinaldo
Neu hier

Angemeldet: 12.06.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Kirchdorf
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Verfasst am:
16.06.2008, 13:44 |
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Hallo zusammen,
die einfachste und simpelste Lösung ist doch folgende: Jeder von Euch beiden lässt einen Teil der Anlag auf seinen eigenen Namen laufen! Wenn Ihr zusammen 40 KW unterbringen könnt, dann teilt das so auf, dass keiner über 30 Kw kommt und die ganze Sache ist in trockenen Tüchern! So kommt jeder von Euch in den Genuss der Umsatzsteuer und es fällt keine Gewerbesteuer an!
viel Spass beim Stromdealen!!!
rinaldo |
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Sonnenstevie
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 296
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Verfasst am:
16.06.2008, 20:03 |
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| Solar-Stuttgart hat Folgendes geschrieben: |
Frge 2: Als Eigentümer des Gebäudes erzielen wir im Moment nur Pachterträge, die gewerbesteuerfrei sind.
Fällt Gewerbesteuer an, wenn wir als Gebäudebesitzer eine PV betreiben?
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Ja, das könnt passieren. Wenn Ihr gegenwärtig nur Pachterträge habt, gilt § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG: Der Gewerbeertrag wird um den Teil gekürzt, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Nach der Kürzung bleibt nichts übrig.
Das gilt aber nur für Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten oder nutzen. Wenn Euer Unternehmen zusätzlich im PV-Business aktiv ist, gilt das eben nicht.
Viele Grüße
Stevie |
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fn-at
Vielschreiber


Angemeldet: 23.03.2008
Beiträge: 156
Wohnort: Österreich
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Verfasst am:
17.06.2008, 20:46 |
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| Solar-Stuttgart hat Folgendes geschrieben: |
Hallo zusammen (dies ist mein erster Beitrag)...
mein Bruder und ich planen eine PV-Anlage auf dem Dach eines Fabrikgebäudes, welches uns gehört.
Wir habe Platz für eine Anlage bis ca. 40 KWp.
Bislang planen wir eine Anlage von 29 KWp, weil wir annehmen, das das EVU nur bis 30 KWp einspeisen muss und es auch insgesamt rentabler ist.
Frage 1: Gibt es einen Grund für das 30KWp Limit?
Würdet ihr uns eine 40 KWp Anlage empfehlen?
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ad 1.)
Ja, es ist dies die Festlegung von unterschiedlichen Einspeisefördergrenzen des Gesetzgebers im EEG
30kWp ist eine Einspeisefördergrenze im EEG, ebenso 100kWp und 1MWp.
ad 2.) Zur Gier der Betreiber sage ich (als Arbeitnehmer) mal nichts
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