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Schattenjäger
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 16.07.2007
Beiträge: 166
Wohnort: Wesselburen Schleswig-Holstein
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Verfasst am:
18.04.2008, 00:35 |
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Verfasst am:
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Wiese
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 28.01.2007
Beiträge: 1941
Wohnort: 76297
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Verfasst am:
18.04.2008, 05:24 |
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| Joker49 hat Folgendes geschrieben: |
Ich sehe das ganze gelassen, denn ich habe in dem Vertrag mit der EON-Bayern einfach selber dazugeschrieben, das die EON mir insgesamt für 250 Monate je 0,4675 Euro zahlen muss und die EON hat dies unterschrieben, also bin ich schön raus.
Gruss
Joker |
Peter |
_________________ 5,8 kWp laut Flashliste
32 Sharp Mono 180 Watt SolarMax 6000 C
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Anlage läuft seit 01.03.2007
http://www.solarlog-home3.de/wiesenmaier
Wo ich nicht bin, da ist das Glück.
- Christa Wolf - |
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za-ass
Forumsinventar


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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1184
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
20.04.2008, 12:50 |
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| Joker49 hat Folgendes geschrieben: |
Ich sehe das ganze gelassen, denn ich habe in dem Vertrag mit der EON-Bayern einfach selber dazugeschrieben, das die EON mir insgesamt für 250 Monate je 0,4675 Euro zahlen muss und die EON hat dies unterschrieben, also bin ich schön raus.
Gruss
Joker |
Gelassenheit ist primär immer mal gut!
Ansonsten steht in dem von dir unterschriebenen Vertrag drin (Vertragsversion 04/2007), dass beide Seiten den Vertrag mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist beenden können und dann wieder 'reines' EEG-Recht gilt.
Also, vorausgesetzt, es käme tatsächlich 'Spitz auf Knopf', bist du ggf. auch dabei , wobei ich diese hypothetischen Überlegungen aber - wie auch schon in meinem Vorbeitrag in diesem Thread erwähnt - eigentlich für müßig halte; FürDieZukunft hat das Ganze im Anschluss daran nochmal verdeutlicht.
'Unbewertet' würde ich lassen, dass mit deinem handschriftlichen Zusatz bei einer 'rückwirkenden' Absenkung der EEG-Einspeisevergütung (wird wie schon wiederholt gesagt nicht kommen!) du dann zwei divergierende Vertragsaussagen in deinem Einspeisevertrag stehen hast; im E.ON-Bayern-Netz GmBH-Vertrag steht nämlich auch, dass der Netzbetreiber den Solarstrom gemäss »der jeweils gültigen Fassung des EEG« (Ziffer 2) vergütet.
Was rechtlich solche inhaltlich inkongruenten Vertragsaussagen bedeuten, überlasse ich deiner Beurteilung.
Ich würde mal sagen, nur gut, dass das alles hypothetisch ist.
Was mir aber vollkommen unverständlich ist, warum du überhaupt einen Vertrag unterschrieben hast, der von der Rechtsabteilung des Solarverlages (Photon) als inakzeptabel bewertet wurde.
Doch nicht etwa nur, um deinen ggf. wertlosen, handschriftlichen Zusatz zur Vergütung unterzubringen!
Die Vertragsversion der E.ON-Bayern-Netz GmBH, Stand 12/2006 war ja noch akzeptabel, die von 12/2007 ist es nach der Photon-Beurteilung nicht mehr.
Unter'm Strich ist die Diskussion um eine rückwirkende Absenkung der Einspeisevergütung ein Null-Summen-Spiel, da diese nicht kommen wird.
Für den Fall, dass diese aus irgendwelchen Gründen (z.B. weil auch das Pferd vor die Apotheke gekotzt hat) doch kommt, sind allenfalls die PV-Anlagenbetreiber außen vor, die einen Vertrag ohne Kündigungsfrist unterschrieben haben, was es ja auch geben soll. Auf so etwas würde ich mich aber per se gar nicht einlassen, außer die Konditionen lägen über EEG-Einspeise-Niveau, was es heutzutage vermutlich nicht mehr gibt.
Da können wir also alle gelassen bleiben.
Ob man mit einem Einspeisevertrag der E.ON-Bayern Netz Gmbh gelassen bleiben kann, würde ich aus meiner Sicht was die letzte Vertragsversion angeht verneinen, liegt aber sicher immer auch im Auge des Betrachters.
Thomas |
_________________ Mitglied im SFV
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WSW-Dach (248°/30°DN) mit 8,91 kWp
1.-tes Betriebsjahr 925,7 kWh/kWp (SL -0,65%) |
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