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Helios
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Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3173
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
15.04.2008, 18:58 |
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Niedersachsen stellte die Weichen
Hessen und Bayern sind bereits nachgezogen
Andere Bundesländer folgen
- aktuell: erste Genehmigung aus Baden-Württemberg liegt vor! -
Die Montage von Photovoltaik- oder Thermosolaranlagen auf Asbestzementdächern ist grundsätzlich verboten und ohne Ausnahmegenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes eine Straftat!
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Asbestdächern ist aber als genehmigter Ausnahmetatbestand möglich!
Vor dem Hintergrund, dass der Bedarf an Photovoltaikanlagen, auch auf Asbestdächern, ständig wächst, hat das Land Niedersachsen im Interesse eines einheitlichen Vollzugshandelns mit einem Muster-Erlass eine praktikable Vorgehensweise zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Asbestdächern bestimmt. Andere Bundesländer werden sich dem anpassen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist eine "unverhältnismäßige Härte". Eine solche liegt zum Beispiel u.a. vor, wenn Dach und Gebäude in einem ausreichend guten Erhaltungszustand sind, um die Standzeit der Anlage (bis zu 30 Jahre) zu gewährleisten. Hintergrund ist: die Behörden wollen keine "Sanierungsruinen" als "Ständer" für Solaranlagen.
Die Regelung der "unverhältnismäßigen Härte" gilt seit Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung bundesweit.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Arbeiten am Dach selbst (Befestigung der Unterkonstruktion, Bohren von Löchern) grundsätzlich nur von Personen durchgeführt werden, die einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 haben (Technische Regeln für Gefahrstoffe). Auch der für die Firma Verantwortliche (Geschäftsführer, technischer Leiter) muss eine solche Sachkunde besitzen. Hier wird der Besuch eines zweitägigen, staatlich anerkannten Sachkundelehrgangs (mit Prüfung) gem. TRGS 519, Anlage 4 verlangt.
Gruß Helios |
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