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marken
Öfters hier

Angemeldet: 18.01.2008
Beiträge: 12
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Verfasst am:
22.04.2008, 09:13 |
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Hallo,
Alle eine Frage der Statik
es muss der statische Nachweis erbracht werden, unter Berücksichtigung der Sogspitzen in den entsprechenden Windlastbereichen.
Danach wird dann die Befestigung festgelegt.
Werden bei den Nachweisen und Konstruktion die geltenden Normen eingehalten, ist das versicherungstechnisch hieb- und stichfest.
Hier kann nur ein Statiker weiterhelfen, nicht der Solateur.
Gruss |
_________________ 6 Jahre Erfahrung mit der Projektierung von PV-Anlagen (Schwerpunkt Statik/Konstruktion/el. Auslegung) |
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Verfasst am:
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V_Strom111
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 06.04.2008
Beiträge: 251
Wohnort: 66280 nördlich von Afrika
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Verfasst am:
22.04.2008, 10:15 |
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Hallo,
also ich würde die Module auch nicht überstehen lassen. Mir wäre das Risiko einer Abdeckung zu groß. Es geht ja auch nicht nur um Sachschäden!!, schliesslich können bei einer Abdeckung ja auch Menschen zu schaden kommen und ob es einem da ausreicht das die Versicherung zahlt???? Ich weis nicht was das Gewissen sagt. Ob es sagt,: naja, immerhin war es ein KWP mehr!! Opfer gibts halt immer.
Die Versicherung haftet doch auch bei grobem Unfug und auch bei ungeschicklichkeit. Im zweifelfall würde ich es unter ungeschicklichkeit abbuchen.
Gruß
Alex |
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