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panic-clp
Öfters hier

Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 16
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Verfasst am:
23.03.2006, 11:12 |
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Hallo, unsere PV-Anlage (5,4KWp) ist seit August 05 im Betrieb. Ich habe mir seinerzeit einen eigen 10/60A Drehstromzähler bei meinem Solateur gekauft. Nun bin ich verunsichert ob das so eine gute Entscheidung war. Hätte ich doch besser einen von EVU mieten sollen um auf der sicheren Seite zu sein? Und ist es sinnvoll jetzt noch einen von der EVU zu mieten? |
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Verfasst am:
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2149
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
23.03.2006, 11:36 |
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Hallo panic-clp,
auf welcher sicheren Seite willst du denn sein. Hast du Bedenken, der Zähler geht kaput? Dann kannst du immer noch einen mieten. Jetzt hast du erst mal 16 Jahre Ruhe bis zur nächsten Eichung.
Wenn du jetzt einen mietest, zahls du ja doppelt.
Kato |
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panic-clp
Öfters hier

Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 16
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Verfasst am:
23.03.2006, 11:48 |
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Nun ja, ich habe von mehreren Seiten gehört, dass es halt besser wäre einen von der EVU zu nehmen. Es stimmt also dass der Zähler nur alle 16 Jahre zur Eichung muss. Dann kann mir ja tatsächlich nichts passieren.
Vielen Dank für deine Antwort. |
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Rausi
Stammmitglied


Angemeldet: 03.03.2006
Beiträge: 88
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Verfasst am:
23.03.2006, 11:55 |
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Hallo Panic-clp,
kaufen ist doch i. O. bei 16 Jahren Nutzungsdauer.
16 x 12 Euro im Jahr = 192 Euro.
Also was kostet dann ein neuer Zähler mit Einbau. Bestimmt nicht so viel sie die Miete über diesem Zeitraum.
Gruß
Rausi |
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panic-clp
Öfters hier

Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 16
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Verfasst am:
23.03.2006, 13:11 |
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Hallo Rausi,
ja du hast natürlich Recht wenn man die Mietkosten dem EK gegenüber stellt, dann gibt es da überhaupt keine Frage. Allerdings ist man der EVU ja gegenüber verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Zählers.
Gruß
Panic-clp |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2149
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
23.03.2006, 15:39 |
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ja sicher, man ist verantwortlich. Wenn der Zähler zuviel anzeigt, wirst du es dem EVU nicht sagen, wenn er zu wenig anzeigt oder ausfällt musst du dich selbst kümmern. Dein Enspeisezähler wird von dir doch bestimmt mehr kontrolliert, als der Bezugszähler durch das EVU.
Der Drehstromzähler sollte bei mir 39€ im Jahr kosten x16 Jahre =624 €, dafür trage ich gern die Verantwortung.
Kato |
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mppPeak
Gast
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Verfasst am:
23.03.2006, 15:45 |
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| panic-clp hat Folgendes geschrieben: |
Nun ja, ich habe von mehreren Seiten gehört, dass es halt besser wäre einen von der EVU zu nehmen. Es stimmt also dass der Zähler nur alle 16 Jahre zur Eichung muss. Dann kann mir ja tatsächlich nichts passieren.
Vielen Dank für deine Antwort. |
.... Es sei den, der eigens beschaffte Zähler geht kaputt
Defekte Zähler sind aber wohl eher sehr selten. Rechne doch mal die Miete, die Du über 10 Jahre für einen "Leihzähler" zahlen würdest, und vergleiche mit den Kosten für "Deinen" Zähler. |
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solerling
Forumsinventar

Angemeldet: 01.03.2006
Beiträge: 673
Wohnort: 85
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Verfasst am:
23.03.2006, 23:15 |
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| kato hat Folgendes geschrieben: |
ja sicher, man ist verantwortlich. Wenn der Zähler zuviel anzeigt, wirst du es dem EVU nicht sagen, wenn er zu wenig anzeigt oder ausfällt musst du dich selbst kümmern. Dein Enspeisezähler wird von dir doch bestimmt mehr kontrolliert, als der Bezugszähler durch das EVU.
Der Drehstromzähler sollte bei mir 39€ im Jahr kosten x16 Jahre =624 €, dafür trage ich gern die Verantwortung.
Kato |
Nun ja ich weiss nicht was besser ist...kaufen oder mieten....?
Man kann doch die Mietkosten von der Steuer abschreiben ?
Gruss Josef |
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panic-clp
Öfters hier

Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 16
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Verfasst am:
24.03.2006, 07:29 |
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Ich habe jetzt von einem Bekannten gehört, dass die EVU von ihm ein Datenblatt für den von Ihm beschafftem Zähler haben möchte. Lt. Lieferant des Zählers hätte man dieses Datenblatt bei der Bestellung des Zählers mit bestellen müssen. Jeder Zähler hat ein eigenes Datenblatt. Ich brauchte dieses damals nicht. Hat jemand ähnliche Erfahrungen
Gruß Panic-clp |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2149
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
24.03.2006, 07:58 |
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Hallo,
@solerling abgeschrieben wird der Zähler so oder so. Falls du eine extra Rechnung hast, nehem ich an er geht als GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut) durch und du schreibst ihn sofort ab. Oder er war im Anlagenpreis enthalten dann schreibst du ihn über 20 Jahre mit der Anlage ab. Der 2. Zähler nach 16 Jahren ist dann wieder eine Reparatur die du gleich abschreiben kannst.
@panic-clp der Zähler hat ein Eichsiegel drauf und das zählt. Sicher wird es irgenwo noch ein Papier geben bei der Eichstelle, das kann man bestimmt auch einsehen, nehme ich mal an.
Kato |
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Rausi
Stammmitglied


Angemeldet: 03.03.2006
Beiträge: 88
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Verfasst am:
24.03.2006, 08:30 |
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Hallo,
ich kann die Angaben von Panic-clp bestätigen. Seit neuestem vordert die mein EVU das passende Datenblatt zu dem Zähler. Ich hatte schon einen zu Haus, den muß ich nun zurückgeben und einen neuen besorgen.
Was für ein Blödsinn, wenn doch das offizielle Eichsiegel darauf ist.
Gruß
Rausi |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2149
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
24.03.2006, 08:37 |
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Hallo Rausi,
für den Bezugszähler sind die Verhältnisse ja umgekehrt. Das EVU liefert den Strom und der Zähler gehört auch dem EVU. Verlange doch mal von dem Zähler das Datenblatt.
Kato |
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bereil
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 06.11.2005
Beiträge: 1496
Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am:
24.03.2006, 12:10 |
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Deshalb habe ich meinen Zähler auch von meinem EVU gekauft !!!
Die haben mir dazu keine Eichbescheinigung geliefert, können sie also auch nicht von mir verlangen
Mit sonnigen Grüßen,
bereil |
_________________ Man muß nach NORDEN gehen um Photovoltaik zu sehen. Eindeutig zweideutig.
7,28kwp 56 Mitsubishi PV-MF130EA2 mit Kaco WR 2x PVI3500xi und Solarlog 400e
www.solarlogshop.de |
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mppPeak
Gast
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Verfasst am:
24.03.2006, 14:17 |
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| bereil hat Folgendes geschrieben: |
...Die haben mir dazu keine Eichbescheinigung geliefert, können sie also auch nicht von mir verlangen
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Da hast Du mich gerade auf was gebracht....
Ich werde mal beim EVU eine solche Bescheinigung anfragen. Nicht das die da ne´ Scheibenbremse im Zähler haben...  |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2149
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
24.03.2006, 14:26 |
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Das EVU hat es besser, die brauchen nicht jeden Zähler zu eichen. Da reicht es, wenn Stichproben gemacht werden, also nur ein Prozentsatz aller Zähler wird geeicht.
Kato |
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Zuletzt bearbeitet von kato am 24.03.2006, 14:38, insgesamt einmal bearbeitet |
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