Hat das eigentlich Auswirkungen auf bestehende Verträge bzw. Einspeisevergütungen oder muß man jetzt auf Minderung seiner Einspeisevergütungen bibbern oder bleiben diese unberührt? Besteht so eine Art von Bestandschutz?
Danke für eine Antwort von den Fachleuten hier im Forum
Wie Alexander Haelbich schon schreibt, eine rückwirkende Absenkung ist NICHT vorgesehen, Befürchtungen in dieser Richtung sind daher nicht notwendig, es wird eine solche Absenkung im Bestand nicht geben.
(Eine solche Initiative käme nahe an ein politisches Harakiri. Das oberste Bestreben ist aber in Amt und Würden zu bleiben; außerdem gibt das EEG quasi Bestandsschutz. Der Begriff 'Besitzstandswahrung' trifft die Sache nicht ganz, in die Richtung geht es aber.)
Das Ganze ist allerdings immer noch im Fluß und es kann sich noch etwas ändern (rückwirkende Absenkung ist und bleibt aber wie oben schon getextet 'außen vor').
Was der SFV noch vorschlägt und/oder sich wünscht ist hier nachlesbar.
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