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Elektron
Administrator

Info: Betreiber
Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2659
Wohnort: 88457 Kirchdorf
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Verfasst am:
11.01.2005, 23:27 |
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Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.11.2004 zu Netzausbaukosten und Netzanschlusskosten nach EEG alter Fassung folgendes entschieden: Eine bereits bestehende Stichleitung ist Teil des Netzes für die allgemeine Stromversorgung. Die notwendigen Kosten für eine Verstärkung der Stichleitung wegen einer neu anzuschließenden PV-Anlage trägt somit der Netzbetreiber. (s.a ....... oder www.bundesgerichtshof.de Pressemitteilung Nr. 132/04 vom 10.11.2004).
PV-Anlagenbetreiber, die entsprechende Netzkosten bezahlt haben, können jetzt Rückforderungen an die Netzbetreiber stellen. Es sind aber entsprechende Verjährungsfristen zu beachten. Seit dem 01.01.2002 gilt eine dreijährige Verjährungsfrist (§195 BGB). Rückforderungen von Netzausbaukosten, die im Jahr 2001 und davor gezahlt worden sind, sollten bis zum 31.12.2004 gestellt werden.
Wer bezahlt den Ausbau einer Anschlussleitung?
Falls eine Anschlussleitung die Leistung einer vergrößerten EEG-Anlage nicht übertragen kann, muss sie verstärkt (ausgebaut) werden. Die Ausbaupflicht des Netzbetreibers erstreckt sich sowohl nach altem und nach neuem EEG auf den Teil der Anschlussleitung (auch Hausanschlussleitung), die in seinem Eigentum steht.
Netzbetreiber versuchen deshalb, solche Anschlussleitungen dem Anlagenbetreiber zu übereignen. Dies hat mehrere Nachteile:
Reparatur- und Wartungsarbeiten muss der Einspeiser tragen.
Energieverluste in diesen Leitungen werden von der eingespeisten Solarenergie abgezogen.
Bei einem später evtl. erforderlichen weiteren Ausbau wegen Vergrößerung der Einspeiseleistung trägt de Einspeiser die Kosten für die Verstärkung der Leitung.
Bei Verlauf der Leitung über fremde Grundstücke sindzukünftige Rechtsstreitigkeiten absehbar, in denen der Einspeiser - anders als der Netzbetreiber - rechtlich keinen besonderen Schutz genießt.
Der Einspeiser kann die Übernahme des Eigentums umgehen, indem er zunächst einen Hausanschluss nicht zur Einspeisung, sondern zur eigenen Versorgung beantragt. Diesen muss er zwar mit einer Pauschale bezahlen, aber er geht dann in das Eigentum des Netzbetreibers über.
Insbesondere, falls eine neu zu errichtende Anschlussleitung über fremde Grundstücke geht, sollte der Anlagenbetreiber die Annahme des Eigentums verweigern. Er kann dabei auch auf den Konzessionsvertrag hinweisen, in dem die Gemeinde dem Netzbetreiber (nicht aber dem Anlagenbetreiber) das Recht zum Verlegen und Betreiben von Stromleitungen übertragen hat. Der SFV bittet um Information, falls es in dieser Hinsicht zu Differenzen mit dem Netzbetreiber kommt.
Quelle:SFV |
Zuletzt bearbeitet von Elektron am 14.06.2005, 17:50, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am:
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Frank Bunz
Gast
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Verfasst am:
14.06.2005, 16:16 |
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Hallo Elektron,
die adresse des bgh ist www.bundesgerichtshof.de, also nicht getrennt.
Und die Pressemitteilung ist 132/04.
Tschau |
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Elektron
Administrator

Info: Betreiber
Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2659
Wohnort: 88457 Kirchdorf
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Verfasst am:
14.06.2005, 17:53 |
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Hallo,
danke für Info wurde geändert.
Gruß Elektron |
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
14.06.2005, 19:20 |
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Hallo Frank,
nach meinen vielleicht unbedeutsamen Erfahrungen und Eindrücken machen da die EVUs was sie wollen und drücken sich, wo sie nur können. Das ist regional unterschiedlich und erfolgt mit dem Segen der jeweiligen Wirtschaftsministerien.
Die EVU versuchen mit allen Mitteln das genannte BGH-Urteil aufzuweichen.
Halte dir vor Augen: Die EVU und Netzbetreiber wollen unseren Strom nicht! Und versichere Dir für dein großes Projekt die Unterstützung eines guten Rechtsanwaltes von Anfang an! Kann ich dir nur dringend raten! Ich weiß wovon ich rede (schreibe).
Theoretisch muss das EVU, eigentlich der Netzbetreiber, nach dem EEG den Strom abnehmen. Klar.
Praktisch kann er das aber nicht immer, wenn er (noch) kein geeignetes Netz hat. Was ein geeignetes Netz ist bestimmt er aber selber. Und zuerst ist das Netz grundsätzlich nicht geeignet. Deshalb muss er erstmal prüfen – entgeltlich natürlich und sorgfältig. Und das dauert.
Das EEG verpflichtet ihn nun, ein solches Netz zu errichten. Bis wann er das machen muss und ob er die Kosten ganz oder teilweise selber trägt oder auf dich umlegen darf, steht nicht explizit im EEG! Er kann dich ohne Probleme um Vorleistung angehen, denn dein Anliegen war im Betriebsplan so nicht vorgesehen. Also musst du halt warten oder erst mal zahlen.
Er braucht diesen Netzausbau AUSSERHALB des Versorgungsgebietes ALLEIN zum Zweck der StromEINSPEISUNG nach EEG auf der Niederspannungsebene, also auf der Ausgangsseite deines Wechselrichters, auch nicht zu tun, es sei denn du zahlst selber. Denn darüber steht im BGH-Urteil nichts.
Ansonsten ist die obere Leistungsgrenze immer der Hausanschluss. Eine Verstärkung desselben zahlst du auch selber in Form eines Baukostenzuschusses, wenn es dumm kommt, bis zum nächsten Trafo. Es muss immer erst eine Abnahmestelle da sein, ehe eine Einspeisestelle realisiert werden kann. Das ist zwar Schwachsinn, aber derselbe lässt sich angeblich nicht anders verwalten. Auch musst du damit rechnen, dass du Leitungsverluste von der Vergütung abgezogen kriegst. Das ist nicht verboten, weil du sie in umgekehrter Richtung auch nicht bezahlst.
Auf der Mittelspannungsebene muss der Netzbetreiber aber bauen – ab DEINEM Trafo und wenn er mit seiner Netzplanung fertig ist. Siehe oben.
Im Gerede ist noch dieses: Wenn ein 20%Anteil an regenerativer Energie in dem Netzbereich vorhanden ist, will sich der Netzbetreiber oder das EVU auf die gesetzliche Vorgabe zurückziehen und für darüberhinausgehende Leistungen mit einem Erzeugungsmanagement drohen. D.h. Stromabnahme ja, aber nach vorheriger Anmeldung der Menge. Bei Windmühlen ist das normal. Es wird aber nicht unterschieden, ob PV, Bio, Wasser oder Wind.
Fazit: Alles an PV, was nicht auf dem Dach festgemacht ist oder nicht an der Fassade hängt und in Summe größer ist, als 30 kW, überlasse ich denen, die das Geschäft mit der Sonne professionell im Sinne von Geldanlage für Dritte, Unternehmensbeteiligung oder so betreiben. Die kriegen auch das Ärgern bezahlt. Bist du so einer?
Tschüss und sonnige Grüße
von Doris |
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Frank Bunz
Gast
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Verfasst am:
18.06.2005, 15:57 |
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Hallo Doris,
nein so einer bin ich nicht.
Aber ich will mit meinen anderweitig sauer verdienten Kröten evt. eine GbR mit einem ehem. Schulkameraden (Landwirt= Dachfläche..) starten und da stellt sich nun eben genau die in dem drunterliegenden Threat beschriebene Frage. Den Hausanschluss gibt es wie beschrieben bereits schon, allerdings eben zu schwach. In unserer Gemeinde gibt es noch 2 Anlagen von Landwirten, die haben auch wg. den Kosten für einen Trafo und eine Leitung "nur" 30 KW gebaut (einer PV, der andere Biogas) und speisen über den Hausanschluss ein.
Und da ich mehr Ahnung und Zeit habe kümmere ich mich eben vorher darum...
Einen darauf spezialisierten Anwalt suchen wir noch..., denn erst den Trafo und die Leitung zahlen und hernach den Aufwand vom EVU zurückzuklagen (oder Trafo und Leitung durch das EVU anbieten, beauftragen und herstellen lassen und nicht zahlen) wird vermutlich auch nicht funktionieren. Also suchen wir Präzedenzfälle bei > 30 KW...
Schönes Wochenende
Frank |
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
20.06.2005, 08:14 |
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Guten Tag Frank,
nochmal eine Nachfrage. Handelt es sich bei der PV-Anlage um eine Dachanalage oder eine Freiflächenanlage? Der Unterschied im Verwaltungs- und Genehmigungsaufwand ist gewaltig!
Für die PV-Anlage hätte ich noch die Idee einfach mal bei einem größeren nachzufragen, z. B. bei der S.A.G. Solarstrom AG http://www.solarstromag.de . Weniger als eine Absage oder freundliche Sprüche können dabei nicht herauskommen.
Hast du schon mit deinem EVU gesprochen? Ich denke, hier ist sehr viel abhängig vom Verhandlungsgeschick.
Strategietip: KEIN WORT VOM EEG!
Sinnervollerweise meldest du dich für einen Besuch beim Oberindianer des zuständigen Netzbetreibers an - mit Krawatte und Visitenkarte. Nach ein bisschen Bauchpinselei fragst du nach der Ausbauplanung für das Netz in deiner Ecke und den Kosten für einen Mittelspannungsanschluss für einen Industriebetrieb, weil du doch eine Ölmühle oder Holzschnitzelanlage oder soetwas (mit vergleichbarem Anschlusswert deines Kraftwerkes) bauen willst und dabei bist, Randbedingungen deines gewählten Standortes zu klären. (Lageplan mitnehmen).
Da dieser Mensch selber dein Problem wahrscheinlich nicht lösen kann, kriegst du sicher einen kompetenten Partner benannt und an den klebst du dich ran, bis du mit allem zufrieden bist. Das du AUCH einspeisen willst, sagst du erst später, wenn er Zeitraum und Kosten halbwegs verbindlich rausgelassen hat, zusammen mit deiner beiläufigen Festellung, dass mit Ausnahme des zusätzlichen Zählers und der selektiven Schalteinrichtung dann ja kein weiterer Aufwand enstehen dürfte.
Am nächsten Tag bringst du ein Schreiben hin. Inhalt: ... wie wir in unserem Gespräch vom ... festgestellt haben, kann mit dem Netzausbau bis .... zum begonnen werden... Die Einspeisung von regenerativer Energie ist ohne weiteren Aufwand möglich. Mein Aufwand würde sich in der Größenordnung von ... Da investitionsentscheident, ... mit der Bitte um Präzisierung und Bestätigung... bis zum... usw. Das ist dann soetwas wie ein Auftrag zur Netzprüfung. Obwohl nicht explizit von dir beauftragt, kostet das Geld (Fragen! Rechne um 800 Euro). Wird aber bei der Realisierung verrechnet.
Du solltest ein paar Wochen später ein wichtiges Stück Papier in der Hand haben, unterschrieben vom Oberindianer oder dessen Erfüllungsgehilfen.
Achja, das mit der Ölmühle musste dann aus Finanzierungsgründen erstmal nach hinten verschoben werden...
Ich weiß natürlich nicht, ob du das hier das hier überhaupt wissen wolltest. So ähnlich habe ich das aber gemacht. Nein, stimmt nicht ganz - ich habe meinen Mann vorgeschickt.
Das Ergebnis war maßgeblich für meine Entscheidung. Halte mich mal auf dem Laufenden.
Tschüss und viel Erfolg
Doris
PS. Hoffentlich kriegst du noch alles in trockene Tücher, bevor sich der Wind dreht in Berlin... |
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