Werbung:
 
  •  Home   •  Forum   •  letzte Themen   •  Modul-Datenbank   •  PV-Wikipedia   •     Downloads   •  PV-Links   •  Impressum   • 
  •  FAQ   •  Suchen  •   Mitgliederliste   •  Benutzergruppen   •  Registrieren  •  Profil  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   • 
 EVU insolvent - wer übernimmt meine Einspeisung ? Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Autor
Stepsomatik
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 19.04.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 01:22 Nach oben

Hallo,
speise seit einem Jahr bei einen sehr kleinen regionalen EVU ein, der sein Strom aus 2 Wasserkraftwerken gewinnt.
Ich habe mit ihm (noch) keinen Einspeisevertrag ausgehandelt, wir rechnen monatlich ab, keine Abschlagszahlung.

Embarassed Was wäre nun, wenn mein kleiner Netzbetreiber insolvent wäre Question Question

FRAGEN:

1.) Stimmt es, dass dieser Fall nicht im EEG geregelt ist ?
Angeblich steht in der Februar-Photon-Ausgabe, dass der Netzübernehmer (dann wohl EON) nicht verpflichtet ist, mir den Strom weiterhin nach EEG-Vergütung (also 49 ct/kWh da 2007) abzukaufen.

Würde hier ab Übernahmezeitpunkt die Einspeisevergütung des aktuellen Jahres greifen (und dann wieder von vorne 20Jahre (wohl nicht...), oder nur der Marktpreis, oder besteht gar keine Verpflichtung seitens Übernehmers?

2.) Gäbe es einen Unterschied, wenn mein EVU vorher freiwillig sein Netzbetrieb verkauft, also nicht zwangsweise und ohne Insolvenzverwalter etc.?

3.) Habe noch keinen Einspeisevertrag. Sollte der Punkt mitaufgenommen werden, so in etwa:
" dass bei einer Veräußerung der Käufer diesen Einspeisevertrag auch übernehmen muß und ihn mit den Konditionen seit Einspeisebeginn 2007 akzeptiert..."


sonnige Grüsse
Stepsomatik

_________________
145 Kyocera KC-200 GHT-2 ==> 29 kWp
5 x Kyocera KC 5.4i
1 x Kyocera KC 1.8i
-7° Süd-Ostabweichung, DN 22°
http:://www.daschlhof.de/solar
Google-Werbung







Verfasst am: Nach oben

superhaase
Forumsinventar
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 14.11.2006
Beiträge: 941
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 13:53 Nach oben

Ich denke, es ist so gemeint, dass im Falle einer Insolvenz der übernehmende Netzbetreiber nicht für die im Vorfeld der Insolvenz aufgelaufenen unbezahlten Forderungen geradestehen muss.
Das heißt, im schlimmsten Fall geht Dir für eine bestimme Zeitspanne die Vergütung verloren.
Solange der Insolvenzverwalter das sagen hat, kann man versuchen, den "Durchleitungsposten" EEG-Vergütung bei ihm einzufordern, oder alternativ mit einem Einspeisungsstopp "drohen". Spielt er nicht mit, könnte man ihn auf Schadenersatz verklagen, den er verhindert unnötigerweise die "Durchleitung" des Geldes, ohne dass die Insolvenzmasse letzendlich dadurch zunimmt.
Soweit meine laienhafte Meinung.

Sobald der neue Betreiber das Netz übernommen hat, muss er aber nach den alten Bedingungen an Dich zahlen.
Das dürfte klar wie Kloßbrühe sein.

ciao,
sh

_________________
10.08 kWp mit 48 Sanyo HIP210, 1 Sunways NT6000 und 1 Sunways NT5000. Flachdachgestell mit 20°. Inbetriebnahme 13.7.2006.
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=717
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen


 Gehe zu:   



Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Werbung:


Forensicherheit

Powered by Elektron © 2006, phpBB Group Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Deutsche Übersetzung von phpBB.de
RSS