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 12.000€ zuviel ausgezahlt. Hilfe! Nächstes Thema anzeigen
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Autor
caprifischer
Neu hier
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Angemeldet: 18.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.03.2008, 18:10 Nach oben

Hallo. Uns wurde im Jahr 2005 für 2004 und 2005 aufgrund eines für uns nicht nachvollziehbaren Ablese- und Abrechungsfehlers 12.000,-€ zuviel für eingespeisten Strom ausgezahlt. Die Stadtwerke wollen jetzt das Geld zurück, wir wollen es aber nicht abgeben oder nur sowenig wie möglich. Hat jemand mit einem solchen Fall Erfahrungen? Die Bücher für den EEG-Ausgleich sind für 2005 zu. Was sollen wir tun?
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Verfasst am: Nach oben

Betatester
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 1800
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 18.03.2008, 18:13 Nach oben

Versteh ich nicht ganz....


....warum wollt ihr das Geld nicht zurückzahlen ?

Ist das "Zufiel" von euch nicht vorher schon bemerkt worden ??

Beta

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caprifischer
Neu hier
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Angemeldet: 18.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.03.2008, 18:30 Nach oben

...doch, klar. Meine Eltern dachten zuerst, dass das schon seine Richtigkeit hätte, man erläuterte ihnen, das ein Abrechnungsfaktor nicht berücksichtigt worden sei, man hätte das überprüft und dann wäre das aufgefallen. Damit haben Sie die Nachzahlung akzeptiert. Wie auch immer, fast drei Jahre später wollen die das Geld zurück.
olliausbs
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 469

BeitragVerfasst am: 18.03.2008, 19:03 Nach oben

Sieh´s positiv: Wenn Ihr in diesem Jahr unter´m Strich keine Einnahmen habt, dann braucht Ihr auch keine Steuern zu bezahlen Smile

Gruß, Olli
Atommafia
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 493

BeitragVerfasst am: 19.03.2008, 18:03 Nach oben

Tach
caprifischer hat Folgendes geschrieben:
Hallo. Uns wurde im Jahr 2005 für 2004 und 2005 aufgrund eines für uns nicht nachvollziehbaren Ablese- und Abrechungsfehlers 12.000,-€ zuviel für eingespeisten Strom ausgezahlt. Die Stadtwerke wollen jetzt das Geld zurück, wir wollen es aber nicht abgeben oder nur sowenig wie möglich. Hat jemand mit einem solchen Fall Erfahrungen? Die Bücher für den EEG-Ausgleich sind für 2005 zu. Was sollen wir tun?


Wessen Bücher sind zu ?
Die beim EVU nicht.

Nachforderungen oder Rückzahlungen für mehrere Jahre wegen Ablesefehler gehören beim EVU zum Tagesgeschäft, da gibt es reichlich
Gerichturteile betreffend Verjährung etc usw.
Also wird man bei Einspeisern nicht wirklich juristisches Neuland betreten.

Wie groß ist den die Anlage ?

MfG
Randy
Öfters hier
Öfters hier


Info: Betreiber
Angemeldet: 10.11.2007
Beiträge: 15
Wohnort: Kreis Kleve Bedburg-Hau

BeitragVerfasst am: 19.03.2008, 18:19 Nach oben

Hallo caprifischer.
Wenn man über den Zeitraum von ca. zwei Jahren monatlich ungefähr 500 € zuviel gezahlt bekommt, so muß das auffallen. Sich still halten in der Hoffnung, daß es nicht auffällt ist keine Lösung. 12.000 € sind auch für die Stadtwerke kein kleiner Betrag, also muß man mit der Rückforderung rechnen.

Randy
700248
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 27.09.2007
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 19.03.2008, 18:27 Nach oben

Hallo
" Uns wurde im Jahr 2005 für 2004 und 2005 aufgrund eines für uns nicht nachvollziehbaren Ablese- und Abrechungsfehlers 12.000,-€ zuviel für eingespeisten Strom ausgezahlt."

Lese ich das richtig,daß die 12.000 Euro auf einmal als Nachzahlung für 2004 und 2005 ausbezahlt wurden?Und das Geld ist,obwohl ihr es doch wusstet daß es anscheinend fehlerhaft ausbezahlt worden ist,weg?

Also zurückgezahlt werden muß das Geld.Vielleicht läßt sich euer EVU auf eine Verrechnung mit zukünftigen Einkünften aus der PV-Anlage ein.

_________________
5,13 Kwp mit Blick auf´s Siebengebirge
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2233&profile_id=2002
Max
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 13.01.2006
Beiträge: 192

BeitragVerfasst am: 19.03.2008, 21:29 Nach oben

Hallo,

ob es bezüglich Ablesefehler genug Gerichtsurteile zu Gunsten von EVU´s
gibt , kann ich so nicht beurteilen wie atommafia es sagt.

Ich gehe mal davon aus, dass ein EVU nun nicht beliebig viele Jahre später eigene erstellte Abrechnungen korrogieren kann zu Gusten des eigenenen Hauses ( egal aus welchem Grund).

Jeder andere Gewerbetreibende könnte seine Rechnungen auch nicht beliebig, aufgrund Fehler in der Rechnungslegung, Jahre später korrigieren.

Ich gehe mal davon aus, dass auch hier der Grundsatz Treu und Glauben greifen könnte unter gewissen Voraussetzungen.
Jedoch bei 12.000 € zu hoher Vergütungszahlung stellt sich mir hier aber die Frage, ob dies mit dem Grundsatz Treu und Glauben zu vereinbaren ist, wenn es sich nur um eine z.B. 5 KWp Anlage handeln sollte.
In einem solchen Fall denke ich eher, dass sich hier der Abrechnungsfehler seitens des EVU´s einem offensichtlich hätte aufdrängen müssen.

Zum anderen gibt es sicher auch Verjährungsfristen, jedoch nehme ich an, dass diese Ansprüche im Jahre 2008 aus 2005 noch nicht verjährt
sein könnten.

Allerdings, wenn Ihr der Ansicht seid diese zu Unrecht bezogene Vergütung nicht zurückzahlen zu wollen, dann müsst ihr wohl zumindest in einen Rechtsanwalt investieren.

Auf der anderen Seite seid ihr ja aber auch unternehmerisch tätig mit einer PV Anlage und hier meine ich , hätte Euch schon bewusst sein sollen, alleine hinsichtlich von Ertragsprognosen, dass irgendetwas nicht stimmen kann, so dass ich mal nicht hoffe, dass das Geld verballert wurde.

Viele Grüße
Max
Atommafia
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 493

BeitragVerfasst am: 19.03.2008, 22:44 Nach oben

Tach

Max hat Folgendes geschrieben:
Hallo,



Jeder andere Gewerbetreibende könnte seine Rechnungen auch nicht beliebig, aufgrund Fehler in der Rechnungslegung, Jahre später korrigieren.


Viele Grüße
Max


Verjährungsfrist für Rechnungen: 3 Jahre.


MfG
pictoros
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 01.06.2006
Beiträge: 474
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 01:12 Nach oben

Hmmm,

heißt das jetzt, für 2005 können die zuviel geleisteten Auszahlungen geltend gemacht werden, hingegen für 2004 nicht mehr? Dann dürfte es sich ja nur um einen Teilbetrag der Gesamtsumme handeln, die das EVU zurückfordern kann?

Gruß
pictoros

_________________
"Rentable PV auf Norddächern ist möglich!"
............................................................
"Auf der Südhalbkugel der Erde!" Wink
olliausbs
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 469

BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 15:28 Nach oben

Es dürfte in bezug auf die Verjährung, wenn die denn greift, keine Rolle spielen, für welchen Zeitraum berechnet wurde, sondern WANN berechnet wurde...

Gruß, Olli
Carlson
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 17.01.2006
Beiträge: 302
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 22.03.2008, 21:28 Nach oben

tyisch
wäre der fall umgekehrt
(also das EVU hätte aus versehen zuwenig bezahlt....)
würden genau solche leute aufs EVU schimpfen und
das EVU verbrecherbande nennen.....

grüsse vom dach

_________________
Umsatz ist Ehrgeiz, Gewinn ist Intelligenz
lehmann28
Forumsinventar
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Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 3906

BeitragVerfasst am: 22.03.2008, 22:55 Nach oben

Carlson hat Folgendes geschrieben:
wäre der fall umgekehrt
(also das EVU hätte aus versehen zuwenig bezahlt....)
würden genau solche leute aufs EVU schimpfen und
das EVU verbrecherbande nennen.....


Genau das habe ich auch schon die ganze Zeit gedacht.

Wenn die Kassiererin 3,-€ zuviel rausgibt wird stillschweigend weggegangen. Wenn aber 2,- Cent zuwenig beim Wechselgeld sind, dann machen die meißten den Mund auf.

Der Tom Cool

_________________
Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können
misol
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 07.06.2007
Beiträge: 64
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis

BeitragVerfasst am: 23.03.2008, 00:05 Nach oben

Ich finde, Recht muss Recht bleiben. Und wenn mir was nicht zusteht, dann sollte ich auch dazu stehen und das entsprechend zurückgeben. Einfach drauf zu hoffen, dass es keiner merkt ist doch lächerlich. Wenn es der umgekehrte Fall wäre, würde man doch auch auf sein "Recht" beharren. Ich weiß nicht, warum das EVU nun auf einmal Unrecht haben soll. Ich bin auch Gewerbetreibender und bin froh (klopfe auf Holz) immer mit Ehrlichen Leuten bisher zu tun gehabt haben, denen ich auch danach noch beibringen konnte, dass ich mich verrechnet habe.

Aber seis drum, wenn ihr euch weigern werdet, werdet ihr in meiner Weltanschauung auch nicht reicher werden. Das soll nicht böse gemeint sein, aber es ist meine volle Überzeugung, dass man Dinge, die einem nicht zustehen auch entsprechend wieder verliert... wie auch immer ....

_________________
36 Sunways SM 230NA11 230Wp
= 8,28 KWp
Ausrichtung fast genau Süd
Dachneigung 38 Grad
1 Sunways NT 6000
1 Sunways NT 2600
sonnenökonom
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 204
Wohnort: Rottal-Inn

BeitragVerfasst am: 23.03.2008, 00:59 Nach oben

Ich weiß nicht, wo hier das Problem liegen könnte. Die Stadtwerke haben zu hohe Abschlagszahlungen geleistet (warum auch immer). Dies wird jetzt abgerechnet. Das ist ein alltäglicher und üblicher Vorgang. Ob beim Energiebezug, bei den Heizkosten, Wasser/Kanal oder wo auch sonst. Überall wo Abschlagszahlungen geleistet werden.
Und wenn das (was ihm nie zustand) jemand "nicht abgeben will oder nur so wenig wie möglich", so spricht das m.E. vor allen Dingen nicht gerade für zweierlei: 1. ein gesundes Rechtsempfinden und 2. einen positiven Charakter.
Ich denke, die Stadtwerke werden schon wissen, was hier zu tun ist und auch dementsprechend handeln, glaubt ein

etwas ungehaltener sonnenökonom

_________________
ich bin Milchbauer, meine Kühe stehen auf den Dächern!

25,8 kWp (120 x Sanyo HIP 215) - WR: 3 x SMA Mini Central 8000 TL
www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2343
60 kWp (279 x Sanyo HIP 215) - WR: 9 x diverse SMA
www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2387
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