na nun seid mal nicht zu streng mit caprifischer, wenn ich seine Schilderung richtig verstanden habe, so hatten seine Eltern schon nachgefragt als sie eine zu hohe Zahlung vermuteten. Da hat man ihnen erklärt man habe falsche Berechnungen für den Abschlag gemacht und der ausgezahlte hohe Betrag sein schon richtig.
Nun kommt das Unternehmen nach Jahren und sagt, ätsch war doch nix, haben uns doch nicht geirrt gehabt, Abschlagszahlungen waren richtig und der Mehrbetrag doch falsch gewesen.
Also ich hätte zu den Berechnungen dieses Unternehmens kein Vertrauen mehr und würde das erst mal prüfen.
Klar ist aber auch, dass wenn die Rückzahlungsforderung berechtigt ist, muss auch zurück gezahlt werden solange die Forderung nicht verjährt ist.
na nun seid mal nicht zu streng mit caprifischer, wenn ich seine Schilderung richtig verstanden habe, so hatten seine Eltern schon nachgefragt als sie eine zu hohe Zahlung vermuteten.
Nachtigall ick hör dir trapsen.....
Bei allem Verständnis, für alle und alles Verständnis haben zu wollen, irgendwann ist aber auch mal Schluss mit lustig.
In einigen Vorbeiträgen ist's ja schon angeklungen und lässt sich recht einfach auf den guten alten Spruch "Was du nicht willst, das man dir tu', das füg' auch keinem andern zu." zurückführen.
Mit dem nach meinem Dafürhalten verräterischen Einwand "Wir wollen es nicht abgeben oder nur so wenig wie möglich" ist doch schon alles gesagt: man ist sich des Unrechts durchaus bewusst, will dies aber wenn überhaupt nur teilkompensieren. Nee, nä!
Da bleibt nur eines:
Rückzahlung zu unrecht erhaltener Beträge und fertig.
Dass man das (in der Regel beide Seiten) prüft ist doch klar und bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung.
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