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Autor
laun3006
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2007
Beiträge: 497
Wohnort: Heroldsberg

BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 00:17 Nach oben

Zitat:
...alles andere wäre ja Rechtsbeugung. Mein EVU (Stadtwerke) wird sich noch freuen.


strebst du einen Musterprozess an???

launige Grüße

_________________
launige 26 IBC 180M mit 2 launigen Solarmax und einem launigen Solarlog == 4,68kWp

http://www.solarlog-home3.de/wilke/
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Verfasst am: Nach oben

das399igste
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1093
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 00:31 Nach oben

Eberhard hat Folgendes geschrieben:
Da tritt eine wichtige Frage auf, Wir bezahlen als Abnehmer für den Zähler und der Versorger berechnet für den Zähler Gebühren. So war es immer. jetzt sind aber wir die Lieferanten!
Also müßte es umgekehrt sein, alles andere wäre ja Rechtsbeugung. Mein EVU (Stadtwerke) wird sich noch freuen.


Schau mal genau in die Abrechnungen und die Preislisten - da wird vermutlich nichts stehen das der Zähler Gebühren kostet - das heißt dort sicherlich Grundgebühr für den Anschluss.

Als Lieferant bist Du für das Messen und Wiegen verantwortlich und darfst dafür nichts berechnen. Also eine 'Zählergebühr' kannst Du dir abschminken.

Der VNB kann nur etwas für den Zähler berechnen, wenn Du Deine Aufgabe den Strom zu zählen an den VNB delegierst - der erbringt dann nämlich für dich eine Dienstleistung - und die lässt er sich bezahlen.

Natürlich könntest Du jetzt auch eine Grundgebühr einführen und berechnen - nur wirst Du dafür keine Grundlage schaffen können. Zum einen sieht das EEG sowas nicht vor und zum anderen wird der VNB sich hüten mit Dir einen Vertrag abzuschließen, nach dem er mehr als die EEG-Vergütung zu zahlen hätte.

Sonnige Grüße
Harald

_________________
Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 100e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/
ChristophB
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 01.01.2007
Beiträge: 90
Wohnort: 54483

BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 08:01 Nach oben

Das sieht beim RWE aber anders aus:

Zitat:
Preise

RWE private classic Grundversorgung - ohne Leistungsmessung mit Drehstrom-Eintarifzähler - setzt sich aus drei Preiskomponenten zusammen
Verbrauchspreis (inkl. Stromsteuer und Konzessionsabgabe): fällt je verbrauchter Kilowattstunde an.
Fester Leistungspreis: wird pro Jahr erhoben und deckt die Kosten für die ständige Lieferbereitschaft

Verrechnungspreis: beinhaltet die Kosten für Rechnungsstellung, Zählermiete sowie die Gewährleistung einer einwandfreien Messung

Nettopreise
Endpreise (inkl. USt.)

Verbrauchspreis
16,90 Cent/Kilowattstunde
20,11 Cent/Kilowattstunde

Fester Leistungspreis
42,00 Euro/Jahr
49,98 Euro/Jahr

Verrechnungspreis
36,00 Euro/Jahr
42,84 Euro/Jahr


Christoph

_________________
70 x Schott Solar ASE-165-GT-FT/MC 11,9 kWp
2 x Conergy WR 5900E
Dachneigung 25 Grad
Ausrichtung 184 Grad (Süd)
www.ch-bohn.de/solarlog
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=824
das399igste
Forumsinventar
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1093
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 11:59 Nach oben

ChristophB hat Folgendes geschrieben:
Das sieht beim RWE aber anders aus:

Zitat:
Preise

RWE private classic Grundversorgung - ohne Leistungsmessung mit Drehstrom-Eintarifzähler - setzt sich aus drei Preiskomponenten zusammen
Verbrauchspreis (inkl. Stromsteuer und Konzessionsabgabe): fällt je verbrauchter Kilowattstunde an.
Fester Leistungspreis: wird pro Jahr erhoben und deckt die Kosten für die ständige Lieferbereitschaft

Verrechnungspreis: beinhaltet die Kosten für Rechnungsstellung, Zählermiete sowie die Gewährleistung einer einwandfreien Messung

Nettopreise
Endpreise (inkl. USt.)

Verbrauchspreis
16,90 Cent/Kilowattstunde
20,11 Cent/Kilowattstunde

Fester Leistungspreis
42,00 Euro/Jahr
49,98 Euro/Jahr

Verrechnungspreis
36,00 Euro/Jahr
42,84 Euro/Jahr


Christoph


Das mit dem Verrechnungspreis ist schon krass. Soweit ich weiß darf ich als Unternehmer für das Erstellen und Versenden einer Rechnung nichts extra berechnen - ich tue es ja auch nicht für den Kunden sondern ausschließlich für mich - also reiner Eigennutz. Und das einwandfrei Gemessen wird ist ja wohl auch vorgeschrieben. Leider kann ich gerade keine Quelle finden die meine Meinung stützt, nur das es sonst keiner wagt solche Positionen auf der Rechnung auszuweisen.

Könnte ein Vermieter seinen Mietern für die Bereitstellung separater Verbrauchszähler etwas berechnen?

Sonnige Grüße
Harald

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Atommafia
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 495

BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 23:53 Nach oben

Tach
das399igste hat Folgendes geschrieben:

Das mit dem Verrechnungspreis ist schon krass. Soweit ich weiß darf ich als Unternehmer für das Erstellen und Versenden einer Rechnung nichts extra berechnen - ich tue es ja auch nicht für den Kunden sondern ausschließlich für mich - also reiner Eigennutz. Und das einwandfrei Gemessen wird ist ja wohl auch vorgeschrieben. Leider kann ich gerade keine Quelle finden die meine Meinung stützt, nur das es sonst keiner wagt solche Positionen auf der Rechnung auszuweisen.

Könnte ein Vermieter seinen Mietern für die Bereitstellung separater Verbrauchszähler etwas berechnen?



Der Vermieter wird die Kosten umlegen, wie man das nennt, ist doch gehüpft wie gesprungen. Oder halt die Miete erhöhen.

Und seitens der Stromversorger machen es alle falsch, schon ca. 100 Jahre lang, von Anfang der Stromversorgung bis jetzt.


Ein Abo der Zeitschrift Recht der Energiewirtschaft kostet pro Jahr 201,90 Euro, ggfs kann man das als PV-Anlagenbetreiber ja als Betriebsausgabe geltend machen Smile

MfG
MfG
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