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waso
Öfters hier

Angemeldet: 26.10.2007
Beiträge: 18
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Verfasst am:
11.03.2008, 15:45 |
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Ein Solarteur (mit Dachdecker und Elektromeister) wird mit der Montage des PV-Gestells inkl. Erdleitung auf einem Schrägdach, PV-Modulen, Verlegung und Verschaltung von DC-Kabeln zwischen den Modulen bis zum Wechselrichter beauftragt. Die Montage der Wechselrichter, Anschluss AC-seitig sowie Verlängerung der Erdleitung vom Dachgestell und Anschluß an den Potentialausgleich wird vom Hauselektriker übernommen.
Dem Kunden ist klar, dass jeder Fachbetrieb (Solarteur + Hauselektriker) eigentlich für den Teilauftrag zuständig sein muss, den dieser bearbeitet hat. Die Fachbetriebe schieben die Zuständigkeiten auf jeweils den anderen und streiten sich mittlerweile über (theortische) Gewährleistungs- und Haftungsfragen. Wie sind die einschlägigen Meinungen hierzu: wer haftet für was ? |
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Verfasst am:
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4100
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Verfasst am:
11.03.2008, 17:08 |
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| waso hat Folgendes geschrieben: |
Ein Solarteur (mit Dachdecker und Elektromeister) wird mit der Montage des PV-Gestells inkl. Erdleitung auf einem Schrägdach, PV-Modulen, Verlegung und Verschaltung von DC-Kabeln zwischen den Modulen bis zum Wechselrichter beauftragt. Die Montage der Wechselrichter, Anschluss AC-seitig sowie Verlängerung der Erdleitung vom Dachgestell und Anschluß an den Potentialausgleich wird vom Hauselektriker übernommen.
Dem Kunden ist klar, dass jeder Fachbetrieb (Solarteur + Hauselektriker) eigentlich für den Teilauftrag zuständig sein muss, den dieser bearbeitet hat. Die Fachbetriebe schieben die Zuständigkeiten auf jeweils den anderen und streiten sich mittlerweile über (theortische) Gewährleistungs- und Haftungsfragen. Wie sind die einschlägigen Meinungen hierzu: wer haftet für was ? |
Man müßte bei der Problemlösung vielleicht anders ansetzen. Wo liegt der Fehler bzw. das Problem der PV-Anlage? Sind die Erträge nicht wie erwartet? Zeigt der Wechselrichter öfters Störungen an? Gibt es Unstimmigkeiten bei der Konstallation Module <-> Wechselrichter? Spielt das EVU nicht mit und verweigert den Anshcluß? ...usw.
Der Tom  |
_________________ Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können |
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waso
Öfters hier

Angemeldet: 26.10.2007
Beiträge: 18
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Verfasst am:
11.03.2008, 20:09 |
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Es geht einfach darum, den zuständigen Haftungs- und Gewährleistungspartner ermitteln zu können, wenn später mal Probleme auftreten sollten. Derzeit läuft die Anlage störungsfrei. Wenn sich die Fachbetriebe schon jetzt nicht einig sind, wer denn theoretisch zum Beispiel für die Funktion des Potentialausgleichs zuständig ist, wie dann später im Problemfall ? |
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ReinholdK
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 296
Wohnort: 93345 Niederbayern
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Verfasst am:
13.03.2008, 18:39 |
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Hallo,
wenn du den Montageauftrag der gesamten PV Anlage an die Firma K? vergeben hast, ist die Firma K? für die Gewährleistung etc. Zuständig.
Wenn nun die Firma K? den Auftrag zum Teil an Fa R? vergibt, ist das nicht dein Problem, da dein einziger Vertragspartner die Fa K? ist. Du hast mit Fa R? nichts zu tun.
Schlimmster Gau ist wenn nun wiederum die Fa R? den Auftrag an die Firma B? weitergibt und dies dann an Fa P? Das nennt man "Versubbung" (Kommt von Subunternehmer). Aber auch hier ist für dich nur dein Vertragspartner Ansprechpartner.
Im Endeffekt müssen das die Firmen dann unter sich ausmachen.
Alle Namen sind frei erfunden und es gibt sie nicht in der Realität
Grüße |
_________________ 11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42°
64 x Aleo 185
4x Fronius IG 30
Selbst aufgebaut
2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576 |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 532
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Verfasst am:
14.03.2008, 00:43 |
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Tach
| waso hat Folgendes geschrieben: |
| Es geht einfach darum, den zuständigen Haftungs- und Gewährleistungspartner ermitteln zu können, wenn später mal Probleme auftreten sollten. Derzeit läuft die Anlage störungsfrei. Wenn sich die Fachbetriebe schon jetzt nicht einig sind, wer denn theoretisch zum Beispiel für die Funktion des Potentialausgleichs zuständig ist, wie dann später im Problemfall ? |
Dann hat man mit drei Parteien Spass, der Versicherung und den beiden Handwerksbetrieben. Was steht denn in den Rechnungen drin, welcher Handwerker hat welchen Anlagenteil errichtet usw
Wenn ja, diese Unterlagen aufheben und im Schadensfall nachschauen, ob der Handwerksbetrieb noch existiert.
MfG |
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sonnenökonom
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 295
Wohnort: Rottal-Inn
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Verfasst am:
14.03.2008, 00:53 |
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| waso hat Folgendes geschrieben: |
| Es geht einfach darum, den zuständigen Haftungs- und Gewährleistungspartner ermitteln zu können, wenn später mal Probleme auftreten sollten. Derzeit läuft die Anlage störungsfrei. Wenn sich die Fachbetriebe schon jetzt nicht einig sind, wer denn theoretisch zum Beispiel für die Funktion des Potentialausgleichs zuständig ist, wie dann später im Problemfall ? |
So einfach geht es eben nicht! Wie sollte heute jemand sagen können wer "theoretisch" "zum Beispiel" "später mal" für "Probleme" zuständig sein würde Ein Hellseher vielleicht
Es kommt eben auf das konkrete Problem an! Was anderes ist nur bei Komplett übergebenen Baumaßnahmen. |
_________________ ich bin Milchbauer, meine Kühe stehen auf den Dächern!
25,8 kWp (120 x Sanyo HIP 215) - WR: 3 x SMA Mini Central 8000 TL
www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2343
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