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pv-jr
Vielschreiber

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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
03.04.2008, 19:38 |
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| Mongoo hat Folgendes geschrieben: |
| Oh man mir graut schon jetzt vor der ersten Einkommensteuererklärung ! |
Keine Bange - bringen wir schon hin.
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Verfasst am:
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alpeki
Neu hier

Angemeldet: 29.02.2008
Beiträge: 3
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Verfasst am:
04.04.2008, 23:48 |
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Das macht alles mein Steuerberater:
Ich habe nun den Vertrag der E.ON und war bei meinem Steuerberater, der die neue Steuernummer beantragt hat und mir die Mwst zurückholt und auch das mit der "Weiterleitung" der Mwst abnehmen will.
Muss nun mal schauen was der mir dafür berechnet.
Mit eurer Hilfe hier kann ich das bestimmt doch auch selber, am Monatsanfang dem Finanzamt die Mwst weiterzuleiten, oder? |
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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
05.04.2008, 08:48 |
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| alpeki hat Folgendes geschrieben: |
Mit eurer Hilfe hier kann ich das bestimmt doch auch selber, am Monatsanfang dem Finanzamt die Mwst weiterzuleiten, oder? |
Ich benutze Elster.
Den vom EVU erhaltenen Nettobetrag in Zeile 27 (81) - USt. wird automatisch errechnet. (Seite 1)
Selbst gezahlte MWSt. in Zeile 55 (66) eintragen. (Seite 2)
That's all. Dauert 5 Minuten. |
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paul73
Öfters hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 18.02.2008
Beiträge: 10
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Verfasst am:
05.04.2008, 17:16 |
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Muss ich eine EÜR machen, auch wenn ich weniger als 17,500€ Gewinn mache?
Hab bisher nämlich keinen einzigen Vordruck gefunden, auf dem ich Abschreibung etc. eintragen kann |
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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
05.04.2008, 23:14 |
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Hallo paul73
http://www.finanzamt.bayern.de/Muenchen-II/default.asp?url=../informationen/steuerinfos/fotovoltaikanlage.htm&l1=3&l2=1
Ermittlung der Einkünfte
Im Regelfall können Sie die Einkünfte (Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln. Die Anschaffungskosten der Anlage (gemindert um evtl. Zuschüsse) sind dabei auf die Nutzungsdauer zu verteilen und als Absetzungen für Abnutzung (AfA) zu berücksichtigen.
Das Muster einer Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung) für das Jahr 2007 können Sie hier herunter laden. Dieses Muster können Sie auch als Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR verwenden. |
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Mongoo
Vielschreiber


Angemeldet: 23.12.2007
Beiträge: 177
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Verfasst am:
06.04.2008, 11:10 |
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paul73
Öfters hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 18.02.2008
Beiträge: 10
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Verfasst am:
06.04.2008, 16:08 |
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Super, danke.
Ich denke, mal die EÜR ist eine Hilfe, auch wenn ich nicht dazu verpflichtet bin
"hier" ist im Finanzamtslink auch zu finden |
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Mongoo
Vielschreiber


Angemeldet: 23.12.2007
Beiträge: 177
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Verfasst am:
06.04.2008, 17:13 |
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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
06.04.2008, 19:55 |
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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
06.04.2008, 20:13 |
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| paul73 hat Folgendes geschrieben: |
Super, danke.
Ich denke, mal die EÜR ist eine Hilfe, auch wenn ich nicht dazu verpflichtet bin
"hier" ist im Finanzamtslink auch zu finden |
Ne, zur EÜR bist du nicht verpflichtet, aber ich nutze das Formular zur Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage GSE - Zeile 4); Aufstellung fürs Finanzamt.
Außerdem ist sie eine gute Gedankenstütze, was du alles absetzen kannst; inklusive der AfA.
So ein Vordruck hast du doch gesucht. |
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paul73
Öfters hier

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Angemeldet: 18.02.2008
Beiträge: 10
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Verfasst am:
07.04.2008, 09:15 |
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Vielen Dank - genau was ich gesucht hatte  |
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alpeki
Neu hier

Angemeldet: 29.02.2008
Beiträge: 3
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Verfasst am:
07.04.2008, 10:28 |
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Elster habe ich mir nun zugelegt!
Muß ich nun monatlich dieses erledigen und dann an das Finanzamt schicken?
Bescheinigungen müssen keine beiliegen?
In Hessen kann ich dieses Formular auch benutzen, oder?
Bitte nur nochmal "kurz", welche Zeilen genau ausgefüllt werden müssen und wann dieses spätestens an das Finanzamt muß.
ob ich das schaffe  |
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pv-jr
Vielschreiber

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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
07.04.2008, 11:30 |
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| alpeki hat Folgendes geschrieben: |
Elster habe ich mir nun zugelegt!
Muß ich nun monatlich dieses erledigen und dann an das Finanzamt schicken?
Bescheinigungen müssen keine beiliegen?
In Hessen kann ich dieses Formular auch benutzen, oder?
Bitte nur nochmal "kurz", welche Zeilen genau ausgefüllt werden müssen und wann dieses spätestens an das Finanzamt muß.
ob ich das schaffe  |
1. Das Formular gilt in allen Bundesländern, natürlich auch in Hessen.
2. Die Termine stehen im Link.
3. Zu den auszufüllenden Zeilen: siehe meine Antwort an dich vom 05.04.2008/08:48.
4. Als Beleg lege ich die Abrechnug des EVU bei der Umsatzsteuererklärung bei; nicht bei der UStVA. |
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paul73
Öfters hier

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Angemeldet: 18.02.2008
Beiträge: 10
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Verfasst am:
07.04.2008, 17:02 |
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Die Voranmeldung musst Du monatlich machen.
Einmal vorbereitet, kopierst Du die letzte Meldung in den aktuellen Monat und aktualisierst den. Du hast ja jeden monat den gleichen Abschlag. Nur wenn halt eine andere rechnung noch kommt (z.B. Versicherung), dann musst Du das mit reinnehmen.
Kennst Du vielleciht einen Steuerfachgehilfen oder Steuerberater privat. Dann wäre die Erstanmeldung eine Sache von 10min.
Die Termine stehen natürlich im Link. Normalerweise im darauf folgenden Monat zu erledigen. Es sei denn, Du hast gleich bei der Anmeldung beim Finanzamt Fristverlängerung beantragt. Dann hast Du einen Monat mehr Zeit.
Bescheinigungen verlangt das Finazamt nur bei großen Beträgen wie z.B. bei der Rückerstattung der MWST. für den Kauf der Anlage. Bei den monatlichen bzw. kleineren Sachen ist das nicht erforderlich. Die musst Du sowieso in der Steuerklärung mit beifügen. dann zieht sich das glatt.
@pv-jr
zu Punkt 4: Wenn Du Ist-Versteuerung hast, dann nicht - dann gibst Du an, was wirklich im Jahr gezahlt wurde. Die Endabrechnung der EVU für's Jahr wirkt sich dann erst im nächsten Jahr aus wegen der Verrechnung. |
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pv-jr
Vielschreiber

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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
07.04.2008, 17:47 |
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Hallo paul73,
Versicherungsbeiträge spielen für die UStVA/USt. keine Rolle, da es sich um Versicherungssteuer handelt.
Die Versicherungsbeiträge kannst du bei der Einkommensteuer ansetzen, nicht jedoch bei der Umsatzsteuer.
Und den EVU-Beleg, den ich beifüge, betrifft natürlich das entsprechende Jahr. Der Grund ist, dass alle Zahlungsströme zu ersehen sind. Aber ich reiche ihn erst in der USt.-Erklärung ein, nicht in der Voranmeldung. Zusammen mit der Einkommensteuererklärung.
J. |
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