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 Einspeisevergütung - Was ist mit der Mwst Nächstes Thema anzeigen
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Autor
pv-jr
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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 276
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BeitragVerfasst am: 03.04.2008, 19:38 Nach oben

Mongoo hat Folgendes geschrieben:
Oh man mir graut schon jetzt vor der ersten Einkommensteuererklärung !



Keine Bange - bringen wir schon hin.
Smile
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Verfasst am: Nach oben

alpeki
Neu hier
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Angemeldet: 29.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.04.2008, 23:48 Nach oben

Das macht alles mein Steuerberater:
Ich habe nun den Vertrag der E.ON und war bei meinem Steuerberater, der die neue Steuernummer beantragt hat und mir die Mwst zurückholt und auch das mit der "Weiterleitung" der Mwst abnehmen will.
Muss nun mal schauen was der mir dafür berechnet.
Mit eurer Hilfe hier kann ich das bestimmt doch auch selber, am Monatsanfang dem Finanzamt die Mwst weiterzuleiten, oder?
pv-jr
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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 276
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis

BeitragVerfasst am: 05.04.2008, 08:48 Nach oben

alpeki hat Folgendes geschrieben:

Mit eurer Hilfe hier kann ich das bestimmt doch auch selber, am Monatsanfang dem Finanzamt die Mwst weiterzuleiten, oder?



Ich benutze Elster.

Den vom EVU erhaltenen Nettobetrag in Zeile 27 (81) - USt. wird automatisch errechnet. (Seite 1)

Selbst gezahlte MWSt. in Zeile 55 (66) eintragen. (Seite 2)

That's all. Dauert 5 Minuten.
paul73
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Angemeldet: 18.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 05.04.2008, 17:16 Nach oben

Muss ich eine EÜR machen, auch wenn ich weniger als 17,500€ Gewinn mache?
Hab bisher nämlich keinen einzigen Vordruck gefunden, auf dem ich Abschreibung etc. eintragen kann
pv-jr
Vielschreiber
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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 276
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BeitragVerfasst am: 05.04.2008, 23:14 Nach oben

Hallo paul73

http://www.finanzamt.bayern.de/Muenchen-II/default.asp?url=../informationen/steuerinfos/fotovoltaikanlage.htm&l1=3&l2=1


Ermittlung der Einkünfte
Im Regelfall können Sie die Einkünfte (Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln. Die Anschaffungskosten der Anlage (gemindert um evtl. Zuschüsse) sind dabei auf die Nutzungsdauer zu verteilen und als Absetzungen für Abnutzung (AfA) zu berücksichtigen.

Das Muster einer Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung) für das Jahr 2007 können Sie hier herunter laden. Dieses Muster können Sie auch als Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR verwenden.
Mongoo
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Angemeldet: 23.12.2007
Beiträge: 201

BeitragVerfasst am: 06.04.2008, 11:10 Nach oben

"Hier" kann man nicht anklicken!

_________________
http://www.solarlog-home.de/veitengruber/
paul73
Öfters hier
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Angemeldet: 18.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 06.04.2008, 16:08 Nach oben

Super, danke.
Ich denke, mal die EÜR ist eine Hilfe, auch wenn ich nicht dazu verpflichtet bin Smile

"hier" ist im Finanzamtslink auch zu finden
Mongoo
Vielschreiber
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Angemeldet: 23.12.2007
Beiträge: 201

BeitragVerfasst am: 06.04.2008, 17:13 Nach oben

Geht nicht !
Zumindest bei mir !

_________________
http://www.solarlog-home.de/veitengruber/
pv-jr
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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 276
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis

BeitragVerfasst am: 06.04.2008, 19:55 Nach oben

Mongoo hat Folgendes geschrieben:
"Hier" kann man nicht anklicken!



Wenn du den o.a. Link

http://www.finanzamt.bayern.de/Muenchen-II/default.asp?url=../informationen/steuerinfos/fotovoltaikanlage.htm&l1=3&l2=1

aufrufst - funktioniert es.
pv-jr
Vielschreiber
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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 276
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis

BeitragVerfasst am: 06.04.2008, 20:13 Nach oben

paul73 hat Folgendes geschrieben:
Super, danke.
Ich denke, mal die EÜR ist eine Hilfe, auch wenn ich nicht dazu verpflichtet bin Smile

"hier" ist im Finanzamtslink auch zu finden



Ne, zur EÜR bist du nicht verpflichtet, aber ich nutze das Formular zur Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage GSE - Zeile 4); Aufstellung fürs Finanzamt.

Außerdem ist sie eine gute Gedankenstütze, was du alles absetzen kannst; inklusive der AfA.
So ein Vordruck hast du doch gesucht.Smile
paul73
Öfters hier
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Angemeldet: 18.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 09:15 Nach oben

Vielen Dank - genau was ich gesucht hatte Smile
alpeki
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Angemeldet: 29.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 10:28 Nach oben

Elster habe ich mir nun zugelegt!
Muß ich nun monatlich dieses erledigen und dann an das Finanzamt schicken?
Bescheinigungen müssen keine beiliegen?
In Hessen kann ich dieses Formular auch benutzen, oder?
Bitte nur nochmal "kurz", welche Zeilen genau ausgefüllt werden müssen und wann dieses spätestens an das Finanzamt muß.

Sad ob ich das schaffe Sad
pv-jr
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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 276
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis

BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 11:30 Nach oben

alpeki hat Folgendes geschrieben:
Elster habe ich mir nun zugelegt!
Muß ich nun monatlich dieses erledigen und dann an das Finanzamt schicken?
Bescheinigungen müssen keine beiliegen?
In Hessen kann ich dieses Formular auch benutzen, oder?
Bitte nur nochmal "kurz", welche Zeilen genau ausgefüllt werden müssen und wann dieses spätestens an das Finanzamt muß.

Sad ob ich das schaffe Sad



1. Das Formular gilt in allen Bundesländern, natürlich auch in Hessen.

2. Die Termine stehen im Link.

3. Zu den auszufüllenden Zeilen: siehe meine Antwort an dich vom 05.04.2008/08:48.

4. Als Beleg lege ich die Abrechnug des EVU bei der Umsatzsteuererklärung bei; nicht bei der UStVA.
paul73
Öfters hier
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Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 17:02 Nach oben

Die Voranmeldung musst Du monatlich machen.
Einmal vorbereitet, kopierst Du die letzte Meldung in den aktuellen Monat und aktualisierst den. Du hast ja jeden monat den gleichen Abschlag. Nur wenn halt eine andere rechnung noch kommt (z.B. Versicherung), dann musst Du das mit reinnehmen.
Kennst Du vielleciht einen Steuerfachgehilfen oder Steuerberater privat. Dann wäre die Erstanmeldung eine Sache von 10min.

Die Termine stehen natürlich im Link. Normalerweise im darauf folgenden Monat zu erledigen. Es sei denn, Du hast gleich bei der Anmeldung beim Finanzamt Fristverlängerung beantragt. Dann hast Du einen Monat mehr Zeit.

Bescheinigungen verlangt das Finazamt nur bei großen Beträgen wie z.B. bei der Rückerstattung der MWST. für den Kauf der Anlage. Bei den monatlichen bzw. kleineren Sachen ist das nicht erforderlich. Die musst Du sowieso in der Steuerklärung mit beifügen. dann zieht sich das glatt.

@pv-jr
zu Punkt 4: Wenn Du Ist-Versteuerung hast, dann nicht - dann gibst Du an, was wirklich im Jahr gezahlt wurde. Die Endabrechnung der EVU für's Jahr wirkt sich dann erst im nächsten Jahr aus wegen der Verrechnung.
pv-jr
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BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 17:47 Nach oben

Hallo paul73,

Versicherungsbeiträge spielen für die UStVA/USt. keine Rolle, da es sich um Versicherungssteuer handelt.
Die Versicherungsbeiträge kannst du bei der Einkommensteuer ansetzen, nicht jedoch bei der Umsatzsteuer.

Und den EVU-Beleg, den ich beifüge, betrifft natürlich das entsprechende Jahr. Der Grund ist, dass alle Zahlungsströme zu ersehen sind. Aber ich reiche ihn erst in der USt.-Erklärung ein, nicht in der Voranmeldung. Zusammen mit der Einkommensteuererklärung.

J.
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