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 Schäden durch weggeflogenes Modul Nächstes Thema anzeigen
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Autor
laun3006
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2007
Beiträge: 497
Wohnort: Heroldsberg

BeitragVerfasst am: 14.03.2008, 01:20 Nach oben

OK,

n8 sonnenökonom!!

Aufruf an alle:

Wessen PV-Haftpflicht hat schon mal einen Schaden reguliert?

Würde mich interessieren um eine Entscheidung pro/contra PV-Haftpflicht zu bilden.

launige Grüße

_________________
launige 26 IBC 180M mit 2 launigen Solarmax und einem launigen Solarlog == 4,68kWp

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FürDieZukunft
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Beiträge: 1106
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 14.03.2008, 11:17 Nach oben

Zum Nachdenken

War soll das bezahlen ?

Pfusch am Bau, ist nicht ausgeschlossen.

Image
lehmann28
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Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 3920

BeitragVerfasst am: 14.03.2008, 11:47 Nach oben

Fragen wir mal so: "Wäre das Dach auch ohne PV-Anlage bei entsprechender Dachlast eingestürzt?"

Eindrucksvoll ist das Foto natürlich und der Nutzen einer Versicherung wird niemand in Frage stellen. Ob ein Foto allerdings als Entscheidungskriterium genutzt werden darf....?

Der Tom Cool

_________________
Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können
andjessi
Stammmitglied
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Angemeldet: 19.01.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 14.03.2008, 13:08 Nach oben

Wobei dieser eindrucksvolle Schaden natürlich nicht von einer PV-Betreiber-Haftpflichtversicherung gezahlt wird.
FürDieZukunft
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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1106
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 14.03.2008, 13:29 Nach oben

andjessi hat Folgendes geschrieben:
Wobei dieser eindrucksvolle Schaden natürlich nicht von einer PV-Betreiber-Haftpflichtversicherung gezahlt wird.

Schäden an Dritten werden bezahlt.
Sollte das Dach gemietet sein, wird der Dachbesitzer entschädigt.
Die PV-Anlage selbst ?, weiss ich jetzt auch nicht.
laun3006
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Angemeldet: 20.01.2007
Beiträge: 497
Wohnort: Heroldsberg

BeitragVerfasst am: 14.03.2008, 13:56 Nach oben

FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben:
andjessi hat Folgendes geschrieben:
Wobei dieser eindrucksvolle Schaden natürlich nicht von einer PV-Betreiber-Haftpflichtversicherung gezahlt wird.

Schäden an Dritten werden bezahlt.
Sollte das Dach gemietet sein, wird der Dachbesitzer entschädigt.
Die PV-Anlage selbst ?, weiss ich jetzt auch nicht.


Is vollkommen richtig!!
Hätte ich ne Anlage auf nem fremden Dach würde ich auf jeden Fall ne Haftpflicht abschließen. Die bezahlt zumindest den Schaden, den die Anlage ursächlich an dem fremden Haus anrichten könnte (Feuer, ...).
Für die PV Anlage selbst gibts wieder ne eigene Versicherung.

launige Grüße

_________________
launige 26 IBC 180M mit 2 launigen Solarmax und einem launigen Solarlog == 4,68kWp

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FürDieZukunft
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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1106
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 14.03.2008, 14:02 Nach oben

laun3006 hat Folgendes geschrieben:
....
Für die PV Anlage selbst gibts wieder ne eigene Versicherung.

Problem ist hier, dass wohl keine Statik erstellt wurde, der PV-Betreiber fahrlässig handelte.
Die Schadensregulierung mit der Versicherung wird wohl schwierig werden (Schäden an der PV-Anlage).
Helios
Moderator


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Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 2707
Wohnort: Bretten

BeitragVerfasst am: 14.03.2008, 15:47 Nach oben

FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben:

Problem ist hier, dass wohl keine Statik erstellt wurde, der PV-Betreiber fahrlässig handelte.
Die Schadensregulierung mit der Versicherung wird wohl schwierig werden (Schäden an der PV-Anlage).


...wie die Schadensregulierung aussieht weiß ich nicht, aber man kann doch im oben gezeigten Bild davon ausgehen, dass der Schaden am Haus und somit nachfolgend an der PV-Anlage einzig und allein durch die Schneemassen verursacht wurden. Das Dach wäre ganz sicher auch ohne PV-Anlage eingestürzt. Die Schäden am Haus dürften ganz klar von der Gebäudeversicherung reguliert werden, eventuell greift diese auch für die PV-Anlage?
Meine PV-Anlage ist kostenfrei in der Gebäudeversicherung mit versichert, zusätzlich habe ich allerdings auch eine extra PV-Versicherung abgeschlossen.

Gruß Helios

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Bereits schon über 3.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank.
Boelckmoeller3
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 2006

BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 12:21 Nach oben

Hallo,

ob es nun durch die PV-Anlage oder auch ohne eingestürzt wäre sind bis jetzt reine Spekulationen. Höchstwahrscheinlich wird der Fall Gutachter und Gerichte beschäftigen. Es kann auch nicht pauschal eine Schuld dem Errichter der PV-Anlage unterstellt werden, nur weil er keine statische Überprüfung vorab beauftragt hat. Muss er das denn überhaupt ?
Es ist trotzdem auch denkbar, dass eine an sich ausreichende Statik durch ungleiche Verteilung der PV-Dachhaken auf den Sparren bei Schnee- und Windlast ausgehebelt wird.
Ich hab schon gesehen dass Dachhaken immer nur auf jeden zweiten Sparren gesetzt wurden und immer ein Sparren völlig frei von den Lasten blieb, anstatt die Lasten auf jeden Sparren zu verteilen.

Viele Grüße:

Klaus

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
FürDieZukunft
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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1106
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 12:44 Nach oben

Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:
...Es kann auch nicht pauschal eine Schuld dem Errichter der PV-Anlage unterstellt werden, nur weil er keine statische Überprüfung vorab beauftragt hat. Muss er das denn überhaupt ?

Sage es mal drastisch:
Wenn ich besoffen Auto fahre bin ich auch haftbar, die Versicherung zahlt an Dritte, fordert es von mir zurück.

Wer eine unternehmerische Tätigkeit aufnimmt MUSS sich vorher mit den Risiken befassen (Technik, Versicherung, Steuern ....)

Sollen es denn die mittragen, die sich eine Statik erstellen lassen (Kosten) ... und andere die nicht sorgsam waren den Nutzen haben ?
Wer fahrlässig handelt hat Pech, oder einen guten Anwalt.

Das Solidaritätsprinzip kann man bei der Rente / Krankenversicherung ... gewähren, sonst eigentlich nicht. Ich muss mich als Freiberufler auch mit einer Betriebshaftpflicht ... absichern.

Wenn ein Ausführungsfehler des Lieferanten war, dann haftet dieser.
Boelckmoeller3
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 2006

BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 12:58 Nach oben

Hallo,

nicht Alles was hinkt ist auch ein Vergleich .
meine Betonung liegt hier auf "pauschal".
Selbst wenn jemand besoffen Auto fährt ist immer noch denkbar, dass ihn keine Schuld an dem Unfall trifft.
Er kann ja immer noch auf einen "Deppen" oder ebenfalls besoffenen treffen.
Der Rechtsstaat verfährt doch hier nicht wie die Regenbogenpresse mit ihren Vorverurteilungen ?

Viele Grüße:

Klaus

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[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
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