ich finde es schon sehr verwunderlich, welche Aussagen von Betreibern einer PV-Anlage in Bezug auf die Betreiber-Haftpflichtversicherung hier veröffentlicht werden.
Es ist jedem selbst überlassen, ob er solch eine Versicherung für sich in Anspruch nimmt. Sicherlich spielen auch die 45 EUR Jahresbeitrag eine Rolle, wenn es um die Kalkulation geht. Doch kann es sein, dass dann mit der Kalkulation etwas nicht stimmt, wenn es für 45 EUR nicht mehr reicht? Oder geht der Ertrag/Gewinn grundsätzlich vor Sicherheit? Hier meine ich die Sicherheit des Betreibers und des Geschädigten! Ich bin echt froh, dass es noch anders denkende Menschen gibt.
Ich finde es sehr gewagt, wenn an dieser Stelle von einer Versicherung abgeraten wird, die die eigene Kalkulation sowie Finanzierung retten kann in dem sie Schäden an Dritte reguliert oder unberechtigte Ansprüche abwehrt. Klar, das Forum ist eine Plattform für den Meinungsaustausch, allerdings sollte dann auch alles Hand und Fuß haben, gerade dann wenn es um zum Teil existenzielle Bereiche gehen kann. Wie so oft, schreien die grundsätzlichen Verfechter von Versicherungen am lautesten, wenn Sie selber geschädigt wurden. Doch selbst denen wünsche ich es nicht, von jemandem Geschädigt zu werden, der keine Haftpflichtversicherung hat und zudem vielleicht nicht gerade solvent ist.
Zum Schluß möchte ich mich noch bei za-ass und allen anderen, die vor dem Schreiben nachdenken, bedanken!
Ich habe ein eigenes Haus, das komplett eingefriedet ist.
Der Mindestabstand zu fremdem Gelände ist ca 5m.
Die Anlage ist bereits installiert und hat 4,68kWp.
Sie ist über übliche Sicherungen und Schutzschalter mit dem Netz verbunden.
Welche realistischen Vorkommnisse würden von der PV-Haftpflicht abgedeckt?
launige Grüße
_________________ launige 26 IBC 180M mit 2 launigen Solarmax und einem launigen Solarlog == 4,68kWp
Hallo Leute,
also ich habe extra eine Betreiberhaftpflicht, Elektronikversicherung mit Ausfallversicherung,Sturm,Hagel,Vandalismus,Diebstahl,Feuer u.s.w. für die 6,9 kw/p Anlage abgeschlossen, kostet zusammen ca. 150 Euro im Jahr. DAS ist es mir Wert, denn ich möchte bei einem Schaden, für den ICH als Betreiber haften muss, mein Vermögen, oder auch mein Haus aufs Spiel setzen. Die 150 Euro setzte ich von der Steuer ab und wenn das die Anlage zusätzlich nicht bringt, taugt sie eh nichts. Auf die Aussage: höhere Gewalt, gebe ich nichts, als erstes muss ich Haften !!! Und wenn ein Modul ganz blöd einen trifft, kann er im Rollstuhl sitzen und das kann so bis ca. einer halben Millionen kosten.
Ich kann jedenfalls sehr ruhig schlafen.
Haftpflichtversicherungen sind ein muss für jeden, genauso wie beim Auto, da kann ja auch nicht jeder aussuchen, ob er einen haben will oder nicht.
Gruss
Joker
_________________ 6,9 Kwp mit 2 Sunways NT4000-30 Solonmodule P220/6+/07---230 Wp---WSW 240 Grad, DN 38 Grad
siehe hier:http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2357
andjessi Stammmitglied
Angemeldet: 19.01.2008
Beiträge: 39
Verfasst am:
13.03.2008, 20:43
Nur weil man die Frage nach dem tatsächlichen Haftpflichtrisiko bei einer privat betriebenen PV-Anlage stellt ist man noch Anlage kein Egoist, dem die anderen egal sind oder der nach dem Kamikaze-Prinzip wirtschaftet. Ich möchte halt gerne wissen bzw. interessiert mich:
1. Wann überhaupt mal diese Versicherung zieht? Bisher ist alles sehr konstruiert. Bei einer Privathaftpflicht kommt mir so eine Frage erst gar nicht.
2. Wie hoch die tatsächliche Schadensquote der PV-Betreiberhaftpflichtversicherungen sind?
3. Konkrete Fälle kennen bei dem ein Schaden nicht durch jemand anderen, eine andere Versicherung bezahlt wurde (@Rosa: Hast Du überhaupt schon mal einen Schaden in Deinem Bestand gehabt?)
Übrigens: Wer sagt, dass 45,- EUR doch wohl kein Betrag ist, dem sage ich, dass mir kaum eine "Gewerbe" bekannt ist, wo fast 10% der Einnahmen für Versicherungen draufgehen (bei einer 3 kWp-Anlage, die "rund-um" versichert ist, kommt man auf solche Zahlen). Das macht mich halt sehr stutzig.
Auf die Aussage: höhere Gewalt, gebe ich nichts, als erstes muss ich Haften !!! Und wenn ein Modul ganz blöd einen trifft, kann er im Rollstuhl sitzen und das kann so bis ca. einer halben Millionen kosten.
Ich kann jedenfalls sehr ruhig schlafen.
Die erste Aussage ist eindeutig falsch! Bei höherer Gewalt haftet weder deine PV noch du. Und der im Rollstuhl bekommt dann nicht von dir nix sondern von deiner Versicherung nix. Das wird ihm kaum weiterhelfen.
Daß du dadurch ruhiger schlafen kannst verstehe ich nicht... Das ist wohl eher "gefühlte Sicherheit".
Ich hab in diesen stürmischen Tagen verdammt Schiss, daß meine Module(oder, wie schon geschehen, Ziegel) abfliegen und Mensch oder Sache treffen.
Da hilft mir keine Versicherung.
Natürlich, 50€/Jahr sind nicht die Welt......wenn sie irgendwo Sinn machen.
Ich werde sofort eine abschließen, wenn mir jemand einen wirklich relevanten Versicherungsfall berichtet.
Bis dahin werfe ich lieber 3 mal pro Woche einen kritischen Blick auf mein Dach, ob noch alles passt(ja, mach ich wirklich!!) und nicht ein Modul auch ohne höhere Gewalt runterfliegt.
Das bringt dem dadurch nicht Geschädigten wahrscheinlich mehr als wenn er durch meine Nachlässigkeit, die evtl durch meine Versicherung gedeckt wird, geschädigt wird.
Wie gesagt, ich bin offen für sinnvolle Hinweise, aber bislang schweigen die vermeindlichen Fachleute aus irgendwelchen Gründen...
launige Grüße
_________________ launige 26 IBC 180M mit 2 launigen Solarmax und einem launigen Solarlog == 4,68kWp
Auf die Aussage: höhere Gewalt, gebe ich nichts, als erstes muss ich Haften !!! Und wenn ein Modul ganz blöd einen trifft, kann er im Rollstuhl sitzen und das kann so bis ca. einer halben Millionen kosten.
Ich kann jedenfalls sehr ruhig schlafen.
Die erste Aussage ist eindeutig falsch! Bei höherer Gewalt haftet weder deine PV noch du. Und der im Rollstuhl bekommt dann nicht von dir nix sondern von deiner Versicherung nix. Das wird ihm kaum weiterhelfen.
Daß du dadurch ruhiger schlafen kannst verstehe ich nicht... Das ist wohl eher "gefühlte Sicherheit".
Ich hab in diesen stürmischen Tagen verdammt Schiss, daß meine Module(oder, wie schon geschehen, Ziegel) abfliegen und Mensch oder Sache treffen.
Da hilft mir keine Versicherung.
Natürlich, 50€/Jahr sind nicht die Welt......wenn sie irgendwo Sinn machen.
Ich werde sofort eine abschließen, wenn mir jemand einen wirklich relevanten Versicherungsfall berichtet.
Bis dahin werfe ich lieber 3 mal pro Woche einen kritischen Blick auf mein Dach, ob noch alles passt(ja, mach ich wirklich!!) und nicht ein Modul auch ohne höhere Gewalt runterfliegt.
Das bringt dem dadurch nicht Geschädigten wahrscheinlich mehr als wenn er durch meine Nachlässigkeit, die evtl durch meine Versicherung gedeckt wird, geschädigt wird.
Wie gesagt, ich bin offen für sinnvolle Hinweise, aber bislang schweigen die vermeindlichen Fachleute aus irgendwelchen Gründen...
launige Grüße
_________________ launige 26 IBC 180M mit 2 launigen Solarmax und einem launigen Solarlog == 4,68kWp
Irgendwie hat dieser Thread einen Bias bekommen.
Wer keine Betreiberhaftpflicht möchte, kann's doch ganz einfach lassen: es besteht kein Zwang zum Abschluss. Punkt.
Es kommt hier fast so 'rüber als würden hier einige Nichtversicherte eine 'quasi-Bekehrung' einfordern so nach dem Motto: Ich will mich eigentlich gar nicht versichern aber sag' du mir doch trotzdem ganz genau, warum das u.U. sinnvoll ist.
Was meine Person angeht: ich will hier niemand bekehren oder meine Ansicht aufzwingen, wie denn auch. Daneben zähle ich mich auch nicht zu den tatsächlichen oder vermeintlichen (wenn ich Fachmann wäre, der sich hier äußert würde ich das als unfreundlichen Übergriff bezeichnen, ob nun mit oder ohne launigen Grüßen unterzeichnet ist) Fachleuten, und denke, dass es genügt seine Ansichten auszutauschen.
Sobald sich dann das Thema dabei zum zweiten Mal im Kreis dreht, ist's dann auch gut.
Um den guten Willen trotzdem zu zeigen folgende Aufstellung:
Durch einen Sturms wird durch einen herunterfallendes Modul der PV-Anlage ein/e XYZ beschädigt.
Als Haus- und Grundbesitzer, und damit auch als PV-Anlagenbetreiber, habe ich nach deutschem Gesetz (§ 836 BGB) die Sorgfaltspflicht, das Eigentum in einem Zustand zu halten, dass keine Gefahr davon durch Ablösung oder Einsturz für Personen, Tiere oder Sachen ausgeht.
1. Prüfung: wurde ein Schaden einem Dritten (Anderen) zufügen? Ist hier gegeben, da XYZ einem Fremden gehört/ XYZ eine Person ist und diesem ein Sach-/Personenschaden zugefügt wurde.
2. Prüfung: wurde der Schaden durch eigenes schuldhaftes Handeln ausgelöst? Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
2a) im Normalfall ist die PV-Anlage einwandfrei in Ordnung und damit wird der Fall aufgrund der Windgeschwindigkeit als Folge einer höheren Gewalt (= Sturm) eingestuft. Damit liegt kein Verschulden des PV-Anlagenbetreibers vor, die Versicherung des Geschädigten greift.
Natürlich muss dafür der Geschädigte eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, was ja nicht immer der Fall ist. Hier greift dann die Tatsache, dass eine Haftpflichtversicherung keine Kulanzversicherung ist. Auch wenn das eigene Rechtsempfinden gerne dem Geschädigten (ohne Versicherung) helfen will, ist dies dann nur aus dem eigenen Geldbeutel möglich.
Die Beurteilung eines Schadensereignisses 'unter Sturmwindstärke (z.B. Allmählichkeitschaden und Beaufort 6-7) überlasse ich dem geneigten Leser.
2b) ist die installierte PV-Anlage nun schon älter, dann ist schon eine regelmäßige (mind. 1 x jährlich) und nachweisliche Reparatur/Kontrolle durch einen Fachmann/Solarteur notwendig, damit kein schuldhaftes Handeln (hier: unterlassene Instandhaltungstätigkeit) vorliegt.
Die Beweislast liegt übrigens beim Geschädigten, dass mangelnde Verkehrssicherungspflicht zu diesem Schaden geführt hat. Danach ist der Entlastungsbeweis durch Vorlage der Solarteurrechnungen anzutreten. Etwaige Abwehrmaßnahmen (z.B. Rechtsstreit vor Gericht) unberechtigter Schadenersatzansprüche übernimmt der Haftpflichtversicherer in vergleichbarer Form einer Rechtschutzversicherung.
2c) hat man den Entlastungsbeweis angetreten, dann kann ggf. eine Haftung des Solarteurs aufgrund mangelnder Sorgfalt/Qualität der geleisteten Arbeit/Prüfung vorliegen. Die Beweislast liegt wieder beim Geschädigten bzw. dessen Versicherung (Regressnahme).
2d) kann man den Entlastungsbeweis nicht antreten da man keine regelmäßigen Untersuchungen an der ‚in die Jahre gekommenen PV-Anlage’ in Auftrag gegeben hat, dann liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine fahrlässige Handlung vor und der Haftpflichtversicherer wird die Schadenskosten ersetzen.
2e) Ausschlusstatbestand für den Versicherer ist ggf. der Vorsatz der Handlung, d.h. das Ergebnis des Handelns in Kauf nehmen; hier kann der Versicherer ggf. die Ersatzpflicht ablehnen.
Wie man erkennen kann, ist die Abgrenzung nicht immer klar definierbar: Zweifel sind auf dem Rechtsweg zu klären und zeigen dann ggf. die Leistungsfähigkeit des Versicherers oder eben nicht.
Abschließend: Nach aktueller Rechtssprechung soll ein baulich ordentliches Haus Stürme bis Windstärke 10 überstehen können, was damit meiner Ansicht nach auf PV-Anlagen zu übertragen wäre (Beweislasterleichterung).
Ob eine launige Prüfung der PV-Anlage (...durch kritischen Blick auf's Dach ) die regelmäßige Kontrolle durch einen Fachmann ersetzt, wage ich bis zum Beweis des Gegenteils grundlegend zu bezweifeln.
Klar ich bin weder Solarteur noch RA, den Zweifel erlaube ich mir aber trotzdem.
Ich würde mal schwer vermuten, dass dies im zugegeben selten auftretenden aber eben nicht auszuschließenden 'worst-case' dann eh erst der Richter entscheiden wird und tendiere da wie oben schon gesagt dazu, dass der laienhafte launige Einsatz eher nicht gewürdigt wird.
Mit diesem Beitrag verabschiede ich mich aus diesem Thread
du hast hier was faslch verstanden!!
Die Ausgangsfrage war, ob für Schäden durch herabfallende Module durch den Sturm Emma eine PV Haftpflicht notwendig ist.
Die Antwort ist ganz klar : NEIN, denn die zahlt in diesem Fall auch nicht.
Ich habe dank exponierter Lage meinen 4ten Schaden als Geschädigter/vermeindlicher Schädiger in 3 Jahren und habe die deutsche Rechtsprechung aufgrund dessen lernen müssen.
Durch die Bank wird von Seiten der Versicherungen auf höhere Gewalt verwiesen.
Die einen sind dadurch frei von der Leistung (z.B. alle Haftpflichversicherungen), die anderen müssen für erlittenen Schden zahlen(z.B. Teilkasko KFZ oder Gebäudeversicherung).
Den Bias bringen andere!!!
Ich gönn dir deine Versicherung aber mir fehlen nach wie vor die Argumente dafür und frage mich, warum die nicht kommen.
[/quote]In meinem Fall wäre wohl die Versicherung des Solateurs dran gewesen. Der hat nämlich vergessen, das Modul anzuschrauben[quote]
ich wiederhole mich ungern, aber ich frage trotzdem nochmal in die Runde: Ist jeder Betreiber/Käufer einer PV-Anlage zu 100 % sicher, daß der Solateur eine Versicherung hat, die Beiträge hierfür entrichtet bzw. sonst so solvent ist, für diesen Schaden aufzukommen?
Daß in diesem Fall der Sturm höchstens zufällig eine Rolle spielte ist wohl jedem klar, und daß ein Geschädigter sich da durchaus an den Anlagenbetreiber, im Extremfall sogar - wenn nicht identisch - an den Gebäudeeigentümer wenden kann und wird, ebenso. Bei Personenschäden kommt dann noch die Krankenkasse/BG/DRV mit Regreßansprüchen und dann viel Spaß!
laun schreibt dazu:
Zitat:
du hast hier was faslch verstanden!!
Die Ausgangsfrage war, ob für Schäden durch herabfallende Module durch den Sturm Emma eine PV Haftpflicht notwendig ist.
Frage: wer hat da wohl was falsch verstanden? Ich bin - als ehemaliger Versicherungskaufmann - alles andere als versicherungsgläubig, habe aber in anderem Zusammenhang - als Geschädigter - die o.a. Causa am eigenen Leib erlebt.
wie gesagt/geschrieben, wer nicht will der braucht ja nicht. Aber verschont bitte diesen Thread damit, hier ständig Kartoffel mit Pferdeäpfeln zu vergleichen
_________________ ich bin Milchbauer, meine Kühe stehen auf den Dächern!
Ich bin - als ehemaliger Versicherungskaufmann - alles andere als versicherungsgläubig, habe aber in anderem Zusammenhang - als Geschädigter - die o.a. Causa am eigenen Leib erlebt.
Dann berichte bitte von der o.g. "Causa"!!
Das wäre ein interessantes Beispiel und genau das, worauf ich warte.
launige Grüße
_________________ launige 26 IBC 180M mit 2 launigen Solarmax und einem launigen Solarlog == 4,68kWp
du hast das Beispiel von rkramer mit dem "vergessenen" Modul. Wenn du es da nicht kapieren willst, dann kann ich dir noch 10 Fälle schildern und es bleibt umsonst...
trotzdem nochmals:
[/quote]In meinem Fall wäre wohl die Versicherung des Solateurs dran gewesen. Der hat nämlich vergessen, das Modul anzuschrauben[quote]
ich wiederhole mich ungern, aber ich frage trotzdem nochmal in die Runde: Ist jeder Betreiber/Käufer einer PV-Anlage zu 100 % sicher, daß der Solateur eine Versicherung hat, die Beiträge hierfür entrichtet bzw. sonst so solvent ist, für diesen Schaden aufzukommen?
Daß in diesem Fall der Sturm höchstens zufällig eine Rolle spielte ist wohl jedem klar, und daß ein Geschädigter sich da durchaus an den Anlagenbetreiber, im Extremfall sogar - wenn nicht identisch - an den Gebäudeeigentümer wenden kann und wird, ebenso. Bei Personenschäden kommt dann noch die Krankenkasse/BG/DRV mit Regreßansprüchen und dann viel Spaß!
_________________ ich bin Milchbauer, meine Kühe stehen auf den Dächern!
@laun:
ich gibs auf!
wenn du nicht mehr weiterweißt stellst du halt die gleiche Frage wieder andersrum.
Ich hab echt keine Lust mehr auf deine Spielchen, sondern geh jetzt ins Bett.
Wer nicht will der hat schon, is ok., laß mas dabei
_________________ ich bin Milchbauer, meine Kühe stehen auf den Dächern!
Nächstes Thema anzeigen Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.