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 Schäden durch weggeflogenes Modul Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Sonnenmelker
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 28.11.2007
Beiträge: 453

BeitragVerfasst am: 03.03.2008, 19:29 Nach oben

Hallo Wechsel Richter
Zitat:
und der hällt garantiert keine 3 Tonnen Zugkraft aus

Naja, wenn durch Sturm derart viel Zugkraft pro Modul auftritt, dann gilt meine uneingeschränkte Aufmerksamkeit der Kellerdecke. Wink

Gruß
Manfred
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Verfasst am: Nach oben

laun3006
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2007
Beiträge: 498
Wohnort: Heroldsberg

BeitragVerfasst am: 03.03.2008, 21:12 Nach oben

Zitat:
dann gilt meine uneingeschränkte Aufmerksamkeit der Kellerdecke


Für deren Einsturz zahlt die Gebäudeversicherung.
Für die, die darunterliegen höchsten noch die Krankenversicherung..... Shocked

(OTAbwender)
Wink

_________________
launige 26 IBC 180M mit 2 launigen Solarmax und einem launigen Solarlog == 4,68kWp

http://www.solarlog-home3.de/wilke/
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 367
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.03.2008, 13:50 Nach oben

Hallo Zusammen,

gerade in Bezug auf die Betreiber-Haftpflichtversicherung ist es nicht so einfach, eindeutige Aussagen oder Prognosen zur Schadenregulierung abzugeben.

Es ist zwar Richtig, dass in der Regel, eine Haftung aufgrund "Höherer Gewalt", nicht gegeben ist. Allerdings spielen noch weitere Faktoren eine Rolle, die wiederum eine Haftung begründen könnten. So stellt sich immer wieder die Frage, ob der Schaden hätte verhindert werden können, ob dem Versicherungsnehmer bekannt war, dass z. B. ein Modul schon lose war oder gar der Nachbar bedenken hatte, da einige Module schräg aussahen. Hat der Solarteur etwas nicht berücksichtigt usw.. Dies ist ein wesentlicher Grund, weshalb es keine pauschalen Zugeständnisse der Versicherer gibt, denn jeder Fall hat seine Besonderheiten.

Hier im Forum wurde schon mehrfach die Wichtigkeit einer Betreiber-Haftpflichtversicherung angesprochen. Manch einer mag der Meinung sein, dass diese Art der Versicherung unnötig ist. Aus meiner Sicht (auch wenn ich ca. 5 EUR daran verdiene), kann ich nur sagen, dass die Betreiber-Haftpflicht von jedem Betreiber einer Photovoltaikanlage beantragt werden sollte.

Eine Betreiber-Haftpflichtversicherung kann man stets mit einem Beitrag (ab ca. 45 EUR netto) kalkulieren. Was passiert jedoch, wenn der Betreiber einer Photovoltaikanlage, einem Versuch eines Dritten unterliegt, Haftpflichtansprüche geltend zu machen? Nehmen wir mal das/die weggeflogene Modul/e: Der Anspruchsteller geht zum Rechtsanwalt und macht seinen Anspruch geltend. Jetzt fängt es an interessant zu werden, denn hier muss die Haftungsfrage geklärt werden, evtl. kommt es zu einem Gutachten usw. - der Gang zum eigenen Anwalt wird unumgänglich sein. Und schon rattert die Kostenuhr. Selbst wenn es nur die Vorschüsse sind, so können diese ein enormes Loch in den Geldbeutel reißen. Verliert man z. B. den Prozeß, so ist die gesamte Kalkulation der Photovoltaikanlage hin. Hier wieder die Frage, was nun besser ist: Das Risiko oder die Versicherung kalkulieren?

Die grundlegenden Vorgänge im Schadenfall zur Betreiber-Haftpflichtversicherung (Kurzform):

1. Prüfung der Eintrittspflicht (Versichert ja oder nein)
2. Wenn versichert, ist der Anspruch des Dritten gerechtfertigt?
3. Wenn ja, es wird reguliert (Höhe ist noch festzulegen); Wenn nein, setzt der so genannte passive Rechtsschutz der Haftpflichtversicherung ein. Der Schaden wird auf Kosten des Versicherers abgewendet.

Gruß
rosa

_________________
Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
>>> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <<<
andjessi
Stammmitglied
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Angemeldet: 19.01.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 17:22 Nach oben

Danke Rosa für Deine Ausführungen.

Mir scheinen die 45,- EUR jedoch angesichts des geringen Risikos sehr hoch kalkuliert. Gerade weil die Versicherung in (so mutmaße ich) 99% der Fälle auf höhere Gewalt verweisen wird und ich ehrlicherweise auch sehr lange nachdenken muss, bis ich mir einen Fall konstruiere, in dem die Betreiberhaftpflicht mal greift.

Gibt es denn Statisitken über die Schadensquoten oder hat die Betreiberhaftpflicht eine Schadensquote wie eine Insassenunfallversicherung Wink ?

Mit der durchschnittlichen Schadensquote, ein paar Statisitken und realen Versicherungsfällen wird mir der Sinn dieser Versicherung ja vielleicht auch noch klar.
FürDieZukunft
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1223
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 18:49 Nach oben

andjessi hat Folgendes geschrieben:
...
Mir scheinen die 45,- EUR jedoch angesichts des geringen Risikos sehr hoch kalkuliert.

Ist glaube die 45 EUR ist auch der Mindesbetrag,
meine Anlagen (29, 39 und 44 kWp) kostet bei der Mannheimheimer 48,49 EUR / Jahr, jeweils ohne Allmählichkeitsschaden.
Mit Allmählichkeitsschaden ca. das doppelte.
Sonnenmelker
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 28.11.2007
Beiträge: 453

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 22:19 Nach oben

Question
Zitat:
jeweils ohne Allmählichkeitsschaden

Was ist denn ein Allmählichkeitsschaden.
Jemand bekommt ein Solarmodul auf den Kopf und bekommt allmählich Kopfschmerzen, damit werde ich wohl falsch liegen. Wink
Gruß
Manfred
za-ass
Forumsinventar
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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 669
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 22:34 Nach oben

Sonnenmelker hat Folgendes geschrieben:
Question
Zitat:
jeweils ohne Allmählichkeitsschaden

Was ist denn ein Allmählichkeitsschaden.
Jemand bekommt ein Solarmodul auf den Kopf und bekommt allmählich Kopfschmerzen, damit werde ich wohl falsch liegen. Wink
Gruß
Manfred

Doch, vom Prinzip her ist das richtig.
Nur frage ich mich, welche Schadenskonstellationen man im Blick haben muss, um bei einer Betreiberhaftpflicht für PV-Anlagen an Allmählichkeitsschäden zu denken. Question Confused Question

_________________
WSW-Dach mit 8,91 kWp
Deine Stimme für's PV-Forum zum EU-Solarpreis 2008
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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1223
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 23:28 Nach oben

za-ass hat Folgendes geschrieben:
[...Nur frage ich mich, welche Schadenskonstellationen man im Blick haben muss, um bei einer Betreiberhaftpflicht für PV-Anlagen an Allmählichkeitsschäden zu denken. Question Confused Question

Beispiel:
Befestungung mit Stockschrauben in Holzbalken, die Montage ist jedoch nicht optimal, es tropft Wasser rein und "allmählich" verfault der Balken.

Im Prinzip ein verdeckter Mangel des Lieferanten.

Sonnenmelker hat Folgendes geschrieben:

... und bekommt allmählich Kopfschmerzen, damit werde ich wohl falsch liegen. Wink

Richtig erkannt, allmählich bekommt man Kopfscherzen, weil die Lieferfirma nicht mehr greifbar ist.
laun3006
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 20.01.2007
Beiträge: 498
Wohnort: Heroldsberg

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 23:38 Nach oben

andjessi hat Folgendes geschrieben:
Gerade weil die Versicherung in (so mutmaße ich) 99% der Fälle auf höhere Gewalt verweisen wird und ich ehrlicherweise auch sehr lange nachdenken muss, bis ich mir einen Fall konstruiere, in dem die Betreiberhaftpflicht mal greift.


I agree ³
Deutschland ist ein Versicherungsland...

Ausnahme:
Ein Haus, bei dem die Module auch ohne Sturm direkt auf öffentlichen Grund fallen könn(t)en.

launige Grüße

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rkramer
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Angemeldet: 29.12.2006
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 12.03.2008, 11:04 Nach oben

Ich hoffe, dass jeder eine private Haftpflichtversicherung hat, die ihn gegen die allgemeinen Risiken des Lebens absichert. Sonst haftet man ja unbegrenzt mit allem was man hat. Die Solaranlage stellt nun ein weiteres Risiko dar, welches nicht versichert ist.
Ich sehe natürlich das Problem, das bei einer 3kW Anlage die 45€ wehtun. Wenn ich aber eine 30kW Anlage zum Geldverdienen betreibe, dann gibt mir die Versicherung die Gewissheit, nicht unter Umständen für Fehler meines Solateurs gerade stehen zu müssen, weil dessen Firma nicht mehr existiert.
Weiterhin muß man sich vor Augen halten, dass der Normalbürger fast rundherum beim Abschluß eine Privathaftpflicht vor solchen Ansprüchen freigestellt ist (Beruf, PKW-Benutzung), weil er selbst oder andere über Versicherungen diese Risiken abgedeckt haben.

Letztendlich muß es jeder selbst entscheiden, was er für die Abdeckung einer sehr kleinen Risikowahrscheinlichkeit mit hohen möglichen Schadenssummen auszugeben bereit ist.

_________________
www.solarstatistik.de/1494
za-ass
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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 669
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 12.03.2008, 12:22 Nach oben

rkramer hat Folgendes geschrieben:
Ich hoffe, dass jeder eine private Haftpflichtversicherung hat, die ihn gegen die allgemeinen Risiken des Lebens absichert. Sonst haftet man ja unbegrenzt mit allem was man hat. Die Solaranlage stellt nun ein weiteres Risiko dar, welches nicht versichert ist.

Da sollte man - um im worst-case nicht bedröppelt in der Landschaft zu stehen - aber fein unterscheiden und (schriftlich) festhalten lassen, was denn die private Haftpflichtversicherung in einem durch die PV-Anlagen begründeten Schaden, der sich zu einem Haftpflichtfall entwickelt, dann letztlich auch übernimmt.
Dass eine Privathaftpflicht per se auch Schäden reguliert, die der Betreiberhaftpflicht eines PV-Anlagenbetreibers entspringt ist primär (meist/oft) NICHT gegeben.
Da gibt es ja schon einige Threads hierzu, z.B. den hier und den (ganz nach unten scrollen) und den auch .

rkramer hat Folgendes geschrieben:

Letztendlich muß es jeder selbst entscheiden, was er für die Abdeckung einer sehr kleinen Risikowahrscheinlichkeit mit hohen möglichen Schadenssummen auszugeben bereit ist.

Ja, da gebe ich dir recht.
Nur soll man sich dabei mindestens einmal vor Augen halten, wie man finanziell denn eine solche Situation, wenn denn das Risiko zum tatsächlichen Ereignis geworden ist, überstehen würde.
Dann kann man sich hinterher auch nicht mehr in die Tasche lügen, dass man das ja gar nicht gewusst habe, ganz unabhängig davon, dass Unwissenheit vor Schaden auch nicht schützt.
Man hätte es zumindest wissen können, in Zeiten von Internet, Google & Co. allemal.

Zum Abschluss ein Verweis auf einen etwas älteren Artikel zum Thema, der inhaltlich nichts von seiner Richtigkeit verloren hat, und auch nicht in irgendeiner Form der Versicherungswirtschaft zuzuschreiben ist.

Last and least kann man beim SFV diesen Artikel aus 2003 nachlesen, der auch nicht von der Versicherungswirtschaft diktiert wurde und einen gut an die ganze Materie heranführt. Inhaltlich stimmt er, soweit ich das übersehe, auch noch.
Aus meiner Erfahung ist gerade der dort in rotem Fettdruck aufgeführte Text zu beachten, der bei Einschluss der Betreiberhaftpflicht in eine bestehende Privathaftpflicht zu beachten und ggf. schriftlich festzuhalten ist, da auch hier im Zweifelsfall der Teufel im Detail steckt.

Thomas

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rkramer
Stammmitglied
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Angemeldet: 29.12.2006
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 12.03.2008, 13:08 Nach oben

Danke für die Referenzstellen! Smile

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andjessi
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 19.01.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 12.03.2008, 16:36 Nach oben

@za-ass

Bleibt trotzdem unbeantwortet wie hoch denn tatsächlich die Schadensquoten in der Betreiberhaftpflicht sind.

Bei einer 3 kWp-Analge macht die Betreiberhaftpflicht für 45,- EUR einen so großen Kostenanteil aus, dass sie in keinem Verhältnis zum gebotene Schutz steht. Das sieht für mich nach Quersubventionierung der Großanlagen aus.

Die Versicherungswirtschaft ist hier dringend aufgerufen (zur Not auch der Gesetzgeber) für Kleinbetreiber, die auf dem eigenen Dachen eine Anlage betreiben, den PV-Schutz zum Standard in der Privathaftplflicht zu machen. Die Gefahrenerhöhung bewegt sich doch auf dem Niveau einer Satellitenschüssel auf dem Dach.

Die Beispiele im angeführten Artikel von Doris sind allesamt untauglich, denn hier würde immer "höhere Gewalt" (Sturm) ziehen oder eine andere Versicherung einspringen (Gebäudeversicherung bei Brand). Auch bei einem Kurzschluss muss erstmal ein Verschulden nachgewiesen werden.
za-ass
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 669
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 12.03.2008, 17:05 Nach oben

andjessi hat Folgendes geschrieben:
@za-ass
Bleibt trotzdem unbeantwortet wie hoch denn tatsächlich die Schadensquoten in der Betreiberhaftpflicht sind.

War diese Frage so gestellt? Egal, hatte jedenfalls nicht vor, diese - ob gestellt oder nicht - zu beantworten.

andjessi hat Folgendes geschrieben:

Bei einer 3 kWp-Analge macht die Betreiberhaftpflicht für 45,- EUR einen so großen Kostenanteil aus, dass sie in keinem Verhältnis zum gebotene Schutz steht.

Jeder so wie er es mag, Betreiberhaftpflicht ist ja kein 'muss'.
Wenn natürlich die Gewinnmarge durch einen solchen Betrag schon ins Wanken kommt, würde ich mir ganz andere Fragen stellen.

Ich schlafe halt gerne gut und das auch, wenn ich mal für Wochen nicht zuhause bin.

andjessi hat Folgendes geschrieben:

Das sieht für mich nach Quersubventionierung der Großanlagen aus.

Wenn du das sagst, wird es für dich so sein.

andjessi hat Folgendes geschrieben:

Die Versicherungswirtschaft ist hier dringend aufgerufen (zur Not auch der Gesetzgeber) für Kleinbetreiber, die auf dem eigenen Dachen eine Anlage betreiben, den PV-Schutz zum Standard in der Privathaftplflicht zu machen.

Wenn du das ernst meinst, solltest du dir andere Plattformen dafür suchen, z.B. den SFV, deinen Bundestagsabgeordneten, den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft,...
Hier wird dein 'dringender Aufruf' Laughing so ziemlich verhallen.
sonnenökonom
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Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 297
Wohnort: Rottal-Inn

BeitragVerfasst am: 12.03.2008, 17:40 Nach oben

@andjessi:

Zitat:
Bleibt trotzdem unbeantwortet wie hoch denn tatsächlich die Schadensquoten in der Betreiberhaftpflicht sind.


Spielt wirklich die Quote der Versicherer eine Rolle, wenn du als einziger im Lande einen Schaden verursacht hast/haben sollst?

@andjessi:

Zitat:
Die Versicherungswirtschaft ist hier dringend aufgerufen (zur Not auch der Gesetzgeber) für Kleinbetreiber, die auf dem eigenen Dachen eine Anlage betreiben, den PV-Schutz zum Standard in der Privathaftplflicht zu machen.


erzähl das mal den Nicht-PV-Betreibern, daß sie für deine Anlage mithaften sollen Rolling Eyes

meint der sonnenökonom

_________________
ich bin Milchbauer, meine Kühe stehen auf den Dächern!

25,8 kWp (120 x Sanyo HIP 215) - WR: 3 x SMA Mini Central 8000 TL
www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2343
60 kWp (279 x Sanyo HIP 215) - WR: 9 x diverse SMA
www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2387
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