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Wolfsman
Neu hier

Angemeldet: 23.03.2007
Beiträge: 5
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Verfasst am:
23.02.2008, 20:28 |
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Hallo Solargemeinde.
Habe von Eon den Einspeisevertrag erhalten und wollte von Euch wissen ob ich diesen bedenkenlos Unterschreiben kann.
Hier eine Kopie des Vertrages.
1 Gegenstand des Vertrages
Dieser Vertrag regelt die Abnahme und Vergütung von Strom, der aus erneuerbaren Energien gemaf3 EEG gewonnen wird. Der Anlagenbetreiber speist elektrische Energie, die in seiner Anlage erzeugt wird, auf der Grundlage des EEG und zu den Inhalten dieses Vertrages in das Netz des Netzbetreibers, mit einer Spannung von 0,4 kV und 50 Hertz bei einem Verschiebungsfaktor cos phi von möglichst 1, jedoch nicht schlechter als 0,95 induktiv,
an der Stromeinspeisestelle ein.
Bei den Stromerzeugungsanlagen handelt es sich um eine Photovoltaikanlage mit folgenden Merkmalen:
Wechselrichternnleistung(AC) Modulleistung(Peak) erstmalige Inbetriebnahme nach EEG
4,60 kW 5,25 kWp 26.07.2007
Die Photovoltaikanlage ist ausschließilch an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht.
Alle Einzelheiten bezüglich der Netzanbindung der Stromerzeugungsanlagen an das Netz des Netzbetreibers sind im Netzanschlussvertrag (Anschlussvertrag) beschrieben und geregelt.
2 Vergütung für eingespeiste elektrische Energie
Der Netzbetreiber vergütet dem Anlagenbetreiber für die von der Stromerzeugungsanlage erzeugte, mit einem geeichten und beglaubigten Zähler erfasste und in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste elektrische Energie
das zu zahlende Mindestentgelt gemäß dem EEG in der jeweils gültigen Fassung. Die jeweiligen Vergütungsssätze sind aus dem beiliegenden Preisblatt ersichtlich.
3 Verrechnung für bezogene elektrische Energie
Soweit von der Messeinrichtung nm die Stromeinspeisung erfasst wird, entfällt die Abrechnung für bezogene Energie für die unter Ziffer 1 genannte Anlage.
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Soweit von der Messeinrichtung beide Energierichtungen erfasst werden (i. d. R. bei einer Gesamtwechselrichterleistung ab 30 kW oder bei Überschusseinspeisung, wird der Bezug von Wirkarbeit an der Einspeisestelle (z. B. bei Stillstand der Stromerzeugungsanlage) in einem gesonderten Vertrag geregelt.
4 Messung, Abrechnung und Bezahlung
4.1 Die Messeinrichtung ist Eigentum des Anlagenbetreibers und unterliegt den eichrechtlichen Bestimmungen. Sie wird von ihm oder einem hierzu bevollmächtigten Dritten beschafft und von ihm unterhalten. Der Einbau in die Einspeisungsanlage erfolgt in nächster Nahe zur Obergabestelle unter Beachtung der T AB-Richtlinien.
Die Messeinrichtung ist im beiliegenden Zahlerdatenblatt zu beschreiben und vom Lieferanten (Errichter der Anlage) zu bestätigen.
Jeder Vertragspartei ist der Zutritt zur Messeinrichtung zu gewahren.
Der Netzbetreiber kann jederzeit die Überprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 6 Abs. 2 EichG verlangen. Ergibt die Überprüfung, dass die Messwerte innerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen liegen, tragt der Netzbetreiber die Kosten der Überprüfung, sonst der Anlagenbetreiber.
4.2 Die Ablesung der Messeinrichtung und die Abrechnung der Stromlieferung erfolgt in der Regel jährlich mit dazwischenliegenden, i. d. R. monatlichen Abschlagszahlungen; Zwischenablesungen durch den Netzbetreiber sind abrechnungsrelevant. Der Rechnungs- bzw. Gutschriftsbetrag ist spätestens
bis zum 25. des dem Abrechnungszeitraum folgenden Monats zur Zahlung fällig. Der Netzbetreiber kann bei Bedarf auch einen anderen Ablesezeitraum, jedoch von längstens einem Jahr, und eine andere Abrechnungsweise festlegen. Eventuelle Überzahlungen werden vom Anlagenbetreiber rückerstattet.
4.3 Bei Zahlereinbau, Zahlerwechsel oder Zahlerausbau sind die jeweiligen Zahlerstande und das entsprechende Datum zu dokumentieren.
4.4 Für Zahler im Eigentum des Anlagenbetreibers entfallen die Messkosten.
5 Vertragsbeginn, Kündigung, Anlagenstilllegung
5.1 Das Vertragsverhältnis beginnt [IJ ab dem 26.07.2007 D mit der Unterzeichnung beider Vertragsparteien.
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Vorraussetzung für Inkraftsetzung dieses Vertrages ist ein gültiger Netzanschlussvertrag) zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber und der Betrieb der in I genannten Anlage.
5.2 Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
Bestehende gesetzliche Verpflichtungen des Netzbetreibers, die erzeugte Energie aufzunehmen und zu vergüten bleiben unberührt
5.3 Der Vertrag erlischt vorzeitig zum Ende des Monats, in dem der Anlagenbetreiber den Betrieb der Stromerzeugungsanlagen auf Dauer einstellt. Von der Stilllegung wird der Anlagenbetreiber den Netzbetreiber unverzüglich verständigen.
Das Vertragsverhältnis endet außerdem, wenn von den Stromerzeugungs- anlagen über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren kein elektrischer Strom ins Netz eingespeist wurde. Maßgeblich hierfür sind die in der Abrechnung festgehaltenen Zahlerstände.
5.4 Beide Vertragspartner sind berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe sind z. B.: Einspeisung von Strom, der nicht EEG-gemäß erzeugt
wird; Manipulation der Messeinrichtung; kein ordnungsgemäßer und sicherer Netzbetrieb durch Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik; o. A.
6 Sonstige Bestimmungen
6.1 Die beigefügte Anlage (Preisblatt) ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
6.2 Zu beachten sind die einschlägigen DIN VDE-Vorschriften und die VDEW Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" bzw. - bei Einspeisung in das Niederspannungsnetz - die VDEW-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" sowie die "Technischen Anschlussbedingungen 2007 (TAB 2007)".
6.3 Für die Inbetriebnahme und Plombierung der Anlagen werden Inbetriebsetzungskosten berechnet
6.4 Mit Inkrafttreten dieses Vertrages treten alle früheren Vereinbarungen über die Einspeisung aus der in Ziffer I genannte Anlage des Anlagenbetreibers außer Kraft.
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6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Bestimmungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihnen gleichkommende rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen
6.6 Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
6.7 Jeder Vertragspartner kann mit Zustimmung des anderen Vertragspartners die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger Übertragen. Die Zustimmung ist in der Regel zu erteilen, es sei denn, dass gewichtige Grunde gegen den Rechtsnachfolger sprechen. Nicht als Rechtsnachfolger i. S. d. Satzes 1 gelten verbundene Unternehmen eines Vertragspartners i. S. d. §§ 15 ff. AktG. In diesem Fall ist eine Zustimmung nicht erforderlich.
6.8 Die Daten des Anlagenbetreibers werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet, gespeichert und geschützt.
6.9 Dieser Vertrag ist in zwei Ausfertigungen erstellt, von denen jeder Vertragspartner eine erhalt.
Ende....
Bedanke mich schon mal im vorraus.
MFG:WWF |
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Verfasst am:
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Schattenjäger
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 16.07.2007
Beiträge: 83
Wohnort: Wesselburen Schleswig-Holstein
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Verfasst am:
24.02.2008, 01:52 |
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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 985
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
24.02.2008, 12:21 |
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...ein Vertrag bringt Dir keine Vorteile...
...warum also unterschreiben ?
...ich würde der EON mitteilen, dass Du von der Unterzeichnung des Vertrages absehen möchtest...
...dann wird Dich die EON bitten die Anlage zum Vertrag auszufüllen und an sie zu senden...
...und dann sollte alles klappen, ganz ohne Vertrag...
...so habe ich es zumindest gemacht...
Gruß
germanfarmer |
_________________ Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control". |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 495
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Verfasst am:
24.02.2008, 21:13 |
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Tach
| Schattenjäger hat Folgendes geschrieben: |
Warum unterschreiben?
Da hast du doch immer ein ungutes Gefühl
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alle EVU-Einspeiseverträge haben ein gemeinsam:
Unter UV-Licht sieht man einen Schriftzug auf den Papier:
Einen Vertrag um sie alle zu knechten, sie 20 Jahre zu binden
und ins Dunkle zu treiben
MfG |
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Photonator
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.10.2007
Beiträge: 99
Wohnort: Ostwestfalen
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Verfasst am:
24.02.2008, 21:30 |
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Nur mal so ne Frage, hast du Texterkennungssoftware, eine Datei bekommen, oder DEN VERTRAG ETWA ABGETIPPT?
(also bei der RWE gab es nämlich nur Papier.) |
_________________ Photonator
5,28kWp von 24 SW220poly SMA-SB5000TL MS
165° Süd 49° Neigung
http://www.solarlog-home.de/photonator |
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SolarWorks
Öfters hier

Angemeldet: 03.01.2008
Beiträge: 18
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Verfasst am:
24.02.2008, 21:55 |
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Versteh ich das also richtig? ich muß mit eon keinen Vertag schließen und die bezahlen mich trotzdem? wer installiert dann den Zähler bzw. macht die Abrechnung? Wieviel dürfen die mir für ihre mühen in Rechnung stellen? |
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Schattenjäger
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 16.07.2007
Beiträge: 83
Wohnort: Wesselburen Schleswig-Holstein
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Verfasst am:
25.02.2008, 03:06 |
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| Atommafia hat Folgendes geschrieben: |
Tach
| Schattenjäger hat Folgendes geschrieben: |
Warum unterschreiben?
Da hast du doch immer ein ungutes Gefühl
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alle EVU-Einspeiseverträge haben ein gemeinsam:
Unter UV-Licht sieht man einen Schriftzug auf den Papier:
Einen Vertrag um sie alle zu knechten, sie 20 Jahre zu binden
und ins Dunkle zu treiben
MfG |
Das wohl nicht, aber einen Zweck muss es ja haben!
Was soll der Aufwand der EVU´s ?
Die Strompreise steigen noch höher, um die Kosten für die zuständigen Juristen und Sachbearbeiter abzufangen.
Das Gesetz sagt glasklar "Der zuständige Netzbetreiber hat den Strom abzunehmen und nach EEG zu vergüten"
Ich habe von e-on Hanse einen ähnlichen Vertrag unter die Nase gerieben bekommen.
Denen habe ich mitgeteilt, dass ich ihre Zusatzbedingungen nicht akzeptiere und mich auf´s EEG berufen.
Den Einspeisezähler der e-on nehme ich gerne in Anspruch.
Ebenso alle nötigen Massnahmen, die zur Inbetriebnahme erforderlich sind.
Ich bekomme nun meine Abschläge und die Welt ist in Ordnung. |
_________________ 6x15 Module STM 200 PME 18kWp
1x STW 5000 CV 2x STW 5000 C
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2159
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SolarWorks
Öfters hier

Angemeldet: 03.01.2008
Beiträge: 18
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Verfasst am:
25.02.2008, 09:24 |
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Danke für Deine Ausführungen Schattenjäger, ich werde Sie ggf. beherzigen. |
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frisco
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 18.08.2006
Beiträge: 350
Wohnort: bei Miltenberg
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Verfasst am:
25.02.2008, 10:27 |
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Habe damals angerufen und mitgeteilt dass ich nach EEG behandelt werden möchte, er sagte zwar dass es dann länger dauern konnte, habe aber nichts davon gemerkt.
War EON Bayern
Grüsse
Frisco |
_________________ P.W.ab 11.10.2006 am Netz
http://www.solarlog-home.de/frisco/
48xSanyo HIP-210NHE5=10,08 kWp
WR1=SB5000(2x12 Module)
WR2=SB5000(2x12 Module)
(DN23°175Grad)
Meine Daten: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=506 |
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