Ich bin ZDF-Journalist und mache gerade einen bericht zum Thema Vorbehalt bei RWE-Arechnungen. Laut Solarenergieförderverein Herr von Fabeck ist ein entsprechender Passus jetzt erstmal auf den Abrechnungen aufgeführt. RWE sagt mir aber, dieser Vorbehalt sei schon immer auf allen Abrechnungen aufgeführt gewesen, die monierten Fälle müssten Einzelfälle sein. Wer weiss mehr? Wie handhaben andere Stromanbieter die geschichte?
Ich bin ZDF-Journalist und mache gerade einen bericht zum Thema Vorbehalt bei RWE-Arechnungen. Laut Solarenergieförderverein Herr von Fabeck ist ein entsprechender Passus jetzt erstmal auf den Abrechnungen aufgeführt. RWE sagt mir aber, dieser Vorbehalt sei schon immer auf allen Abrechnungen aufgeführt gewesen, die monierten Fälle müssten Einzelfälle sein. Wer weiss mehr? Wie handhaben andere Stromanbieter die geschichte?
Hier könnte man zumindest nachlesen, was sich die EVU in ihren Einspeiseverträgen so wünschen.
Die EnBW folgt jedenfalls nicht dem Negativ-Beispiel von RWE.
Wenn man diesen Thread liest, kommt man zu der Auffassung, dass RWE das beileibe nicht schon immer so handhabt. Zur Not könnte man ja auch mal die betreffenden resp. betroffenen Betreiber per PN fragen.
Ansonsten könnte man ja auch der These nachhängen: wer der RWE vertraut, hat vielleicht auf .... gebaut!? Ich weiss ja nicht, wie journalistische Recherche en detail aussieht, aber Sie werden sich wohl hoffentlich auch noch anderweitig informieren, oder?
Generell würde ich es auch für korrekt halten, wenn man sich denn schon hier beruflich in ein Sachforum zu Recherchezwecken begibt, dass man in dem Fall nicht nur einen Nickname angibt, sondern sich auch sonst 'zu erkennen' gibt: welche Redaktion, etc.
Im Übrigen müsste man hier, und daneben auch mal mir, langsam erklären, auf was dieser Vorbehaltlichkeits-Hype, den die RWE hier veranstaltet, denn eigentlich beruht.
Gibt es denn Überlegungen des Gestzgebers in die Richtung? Nein! Die aktuelle EEG-Novellierung, die z.Zt. als Referentenentwurf auf genau dieser Ebene zur Aussprache vorliegt, sagt diesbezüglich nichts: es gibt keine rückwirkende "Schlechterberechnung", weder jetzt noch geplant!
Oder versucht da RWE auf Kosten der GEZ-Zahler das Terrain zu ebnen und vorzubereiten, damit die Lobbyisten in Berlin dem Referentenentwurf noch eins mitgeben können. Stimmungsmache bei den Öffentlich Rechtlichen nach dem Motto: PV-Anlagenbetreiber verdienen zuviel und das subventioniert auf Kosten des Steuerzahlers; da kann man ruhig ein paar Abstriche machen.
Mich würde schon interessieren, wer oder welche Redaktion des ZDF hier agiert. Schon der Hauch eines Verdachts, dass sich das ZDF da vor einem Karren spannen lässt, würde bei mir die Nackenhaare aufstellen.
Also: wer ist Ross und wer ist Reiter?
eggis Vielschreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 241
Verfasst am:
21.02.2008, 22:31
Hallo Freeman,
Nachdem ich den Einspeisevertrag bei der e.on nicht unterschrieben habe und mich nun ganz auf das EEG berufe, wurde mir in einem Schreiben ebenfalls mitgeteilt, dass die Zahlungen "vorbehaltlich" der Konformität mit dem EEG sind. Da scheinen sich "Die Vier von der Steckdose" mal alle einig zu sein!!!
Sorry, die EnBW scheint nicht dazugehören!
MfG
-eggis-
_________________ PV-Generator: 6,9 kWp (180°S; 26° Neigung)
Hersteller: SOLON AG
Modultyp: 30 mal (P 220/6+ (230W))
Wechselrichter: 2 mal (SunnyBoy 3300 TL HC)
hier gibts mehr:
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=1445
In unserer letzten Rundmail berichteten wir über die RWE-Drohung, die
Vergütung für eingespeisten Solarstrom ggf. wieder zurückzufordern. Den Text dieser letzten Rundmail finden Sie weiter unten.
Die vom ZDF vorgesehene Sendung dazu am 24.02.08 fällt vorerst aus.
Der Grund: RWE hat nämlich gegenüber der ZDF-Redaktion die Behauptung aufgestellt, der erwähnte Zahlungsvorbehalt habe keinen Neuigkeitswert. Der gleiche Zahlungsvorbehalt habe regelmäßig auch schon in den Vorjahren unter allen Solarstrom-Gutschriftanzeigen des RWE gestanden.
Wir wollen das richtig stellen. Uns ist bekannt, dass der Zahlungsvorbehalt in einigen Einspeiseverträgen des RWE enthalten war. Wir haben aber stets davon abgeraten, solche Einspeiseverträge zu unterschreiben.
Der SFV bittet solche Solaranlagenbetreiber - die KEINEN(!) Einspeisevertrag mit dem RWE abgeschlossen haben - um einen Gefallen: Bitte faxen Sie uns ihre Solarstrom-Gutschriftanzeigen bzw. Solarstrom-Jahres-Endabrechnungen für die Jahre 2005 oder 2006 zu, damit man sehen kann, ob der Zahlungsvorbehalt auch unter den Abrechnungen gestanden hat. Bitte schreiben Sie - falls Sie keinen Einspeisevertrag mit dem RWE abgeschlossen haben - zu unserer Information handschriftlich mit Bleistift gut lesbar auf den Rand: "Ich habe keinen Einspeisevertrag unterschrieben".
Unsere Faxnummer ist 0241-535786.
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