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 Gebäudebrand-Haftpflicht-Elektronikvers. Wer weiß Rat? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
ErPe
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Info: Interessent
Angemeldet: 16.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 07.02.2008, 14:05 Nach oben

Hallo liebe Forumsmitglieder,

nachdem ich sehr viel hier im Forum gelesen habe, scheint mir klar zu sein:

1. Eine spezielle PV-Versicherung ist der Aufnahme in die Gebäudebrandversicherung vorzuziehen und auf jeden Fall sinnvoll, weil mehr Risiken abgedeckt werden.

2. Eine Haftpflichtversicherung wird meist empfohlen, auch wenn der Eintritt eines Haftpflichtfalls aufgrund der abgedeckten Risiken meiner Meinung nach eher unwahrscheinlich ist.

3. Die Meldung an die Gebäudebrandversicherung (Anlage auf Dach des eigenen Hauses) muss erfolgen. Wenn eine spezielle PV-Versicherung abgeschlossen ist, ändert sich die Prämie nicht.


Nun meine Fragen:

Durch den Betrieb der PV-Anlage entsteht ein Brand, der erheblichen Gebäudeschaden verursacht. Zahlt die Gebäudebrandversicherung den Gebäudeschaden? Gleiches gilt natürlich auch für Sturmschäden, wobei der mögliche Schaden am Gebäude, verursacht durch die PV-Anlage, bei Sturm natürlich begrenzt und kalkulierbar ist.

Gibt es sonst noch etwas, das ich in dem Zusammenhang nicht bedacht habe?

Im Voraus schon herzlichen Dank für die Antworten. Bei so vielen Fachleuten hier bin ich mir sicher, dass ein guter Rat kommt.


Herzliche Grüße
ErPe
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Verfasst am: Nach oben

rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 328
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.02.2008, 14:36 Nach oben

Hallo Zusammen,

Zitat:
1. Eine spezielle PV-Versicherung ist der Aufnahme in die Gebäudebrandversicherung vorzuziehen und auf jeden Fall sinnvoll, weil mehr Risiken abgedeckt werden.

Richtig, siehe auch hier.

Zitat:
2. Eine Haftpflichtversicherung wird meist empfohlen, auch wenn der Eintritt eines Haftpflichtfalls aufgrund der abgedeckten Risiken meiner Meinung nach eher unwahrscheinlich ist.

Ja, empfehlenswert allemale. Die minimale Prämie ist kalkulierbar. Nicht zu kalkulieren ist das Risiko haftpflichtig gemacht zu werden. Allein der ungerechtfertigte Anspruch eines Dritten kann schon bedeuten, dass der Betreiber Geld für einen Anwalt bevorschussen muss. Schlimmer noch wenn der Anspruch gerechtfertigt sein sollte, dann ist die Kalkulation der PV-Anlage hinüber, wenn keine Betreiber-Haftpflicht besteht.

Zitat:
3. Die Meldung an die Gebäudebrandversicherung (Anlage auf Dach des eigenen Hauses) muss erfolgen. Wenn eine spezielle PV-Versicherung abgeschlossen ist, ändert sich die Prämie nicht.

So sollte es sein. In der Regel bleibt die Prämie bestehen. Zumindest ist mir noch kein Fall bekannt, in dem der Gebäudeversicherer einen Risikozuschlag verlangte.

Zitat:

Nun meine Fragen:

Durch den Betrieb der PV-Anlage entsteht ein Brand, der erheblichen Gebäudeschaden verursacht. Zahlt die Gebäudebrandversicherung den Gebäudeschaden?

Ja, sofern die Risikoerhöhung durch die PV-Anlage angezeigt wurde. Der Gebäudeversicherer kann aber je nach Sachlage den Verursacher in Regress nehmen (z. B. bei gemieteten Dächern, Brandstiftung etc.).


Zitat:
Gleiches gilt natürlich auch für Sturmschäden, wobei der mögliche Schaden am Gebäude, verursacht durch die PV-Anlage, bei Sturm natürlich begrenzt und kalkulierbar ist.

Dazu habe ich hier im Photovoltaikforum schon einen Beitrag geschrieben.

Gruß
rosa

_________________
Photovoltaikversicherung
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ErPe
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Info: Interessent
Angemeldet: 16.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.02.2008, 16:29 Nach oben

Hallo Rosa,

herzlichen Dank für die Antwort. War leider bis heute krank und konnte mich daher vorher nicht melden.

Werde jetzt erst mal mit meiner Gebäudebrandversicherung reden und dann die anderen Versicherungen abschließen.


Gruß
ErPe
rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 328
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.02.2008, 16:46 Nach oben

Hallo ErPe,

wie immer gern geschehen.

Gruß
rosa

_________________
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