hat jemand die aktuelle Fassung des E.on Bayern Einspeisevertrages,
welche Fußangeln erwarten mich damit
Bin ich eigentlich gezwungen den Erzeugten Strom dem Örtlichen Anbieter E.on zu verkaufen oder kann ich auch auf andere Anbieter ausweichen
Bis bald
Meines Wissens nach ist der ;rtliche Energieversorger der Abnehmer des produyierten Stroms. Ein "Ausweichen" auf einen anderen Anbieter ist glaube ich nicht möglich.
hat jemand die aktuelle Fassung des E.on Bayern Einspeisevertrages,
welche Fußangeln erwarten mich damit
Bin ich eigentlich gezwungen den Erzeugten Strom dem Örtlichen Anbieter E.on zu verkaufen oder kann ich auch auf andere Anbieter ausweichen
Bis bald
Stefson
Hallo Stefson,
die Photon bewertet den aktuellen Eon-Vertrag negativ; schau mal hier.
Ansonsten muss der für dich zuständige Netzbetreiber deinen Strom abnehmen und du kannst auch keinen anderen Netzbetreiber wählen.
Du musst allerdings den Eon-Vertrag nicht unterschreiben.
Du kannst das auch auf EEG-Basis abwickeln. Soweit ich mich erinnere (also ohne Gewähr ) haben hier einige PV-Anlagenbetreiber, die mit Eon-Bayern das Vergnügen haben auch schon gepostet, dass Eon auch bei Stromlieferanten ohne Eon-Vertrag, das Ganze über Abschlagszahlungen abwickelt und von sich aus eine Endrechnung stellt, obwohl das dann (ohne Vertrag) ja eigentlich dein Bier wäre.
Aber wenn die das machen (weil's vermutlich für die Eon-interne Abwicklung einfacher ist), kann man damit ja auch leben.
Angemeldet: 20.02.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin
Verfasst am:
20.02.2008, 21:57
Die EEG-Novelle (2009) (Kabinettsentwurf v. 5.12.2008 - noch nicht in Kraft!) enthält einen interessanten Regelungsentwurf bzgl. der Eigenvermarktung von EE-Strom an Dritte.
Die EEG-Novelle (2009) (Kabinettsentwurf v. 5.12.2008 - noch nicht in Kraft!) enthält einen interessanten Regelungsentwurf bzgl. der Eigenvermarktung von EE-Strom an Dritte.
In und an sich interessant, aber soweit ich das überblicke für sog. 'Altanlagenbetreiber' (zu denen ich mich dann auch schon zähle ) also mit Inbetriebnahme der PV-Anlage vor 2009 bzw. vor der Verabschiedung und der nachfolgenden Veröffentlichung der EEG-Novellierung im Bundesgeneralanzeiger, weniger interessant, da nicht wirklich zu erwarten ist, dass sog. Dritte den für in 2006 oder in 2007 in Betrieb genommene Anlagen nach EEG festgesetzten Stromerlös bezahlen oder diesen sogar überbieten.
Nur der letzte Fall wäre für mich ein Argument, mich auf das halbjährliche Verhökern meiner Stromerträge einzulassen, was ja dann auch mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein wird bzw. wäre.
Wie gesagt glaube ich auch nicht, dass - v.a. für Klein- und Kleinstanlagen - hier überhaupt ein zusätzlicher Markt entstehen wird, kann mir das allenfalls für Großanlagen vorstellen und das auch nicht wirklich.
Nächstes Thema anzeigen Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.