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ReinholdK
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 313
Wohnort: 93345 Niederbayern
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Verfasst am:
30.01.2008, 13:25 |
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Hallo:
im Fragebogen meiner Versicherung steht/stand: "Neuwert der Anlage inkl. Montagekosten ohne MwSt.?"
Denke wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist immer ohne MwSt. Da du diese ja vom FA wieder zurück erhältst.
Grüße |
_________________ 11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42°
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Selbst aufgebaut
2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576 |
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Verfasst am:
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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1114
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
30.01.2008, 21:10 |
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...da werde ich nochmal nachfragen und den Betrag ändern lassen...
...ist bei meinen knapp 58kWp ja doch eine ganze Menge...
...das wäre echt ein Ding, weil ich damals explizit nachgefragt habe...
Gruß
germanfarmer
P.S.: werden denn z.B. Autos von Unternehmern auch nur zum Nettopreis versichert ? |
_________________ Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control". |
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Aha02
Stammmitglied


Info: Berater
Angemeldet: 16.04.2007
Beiträge: 91
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Verfasst am:
30.01.2008, 21:32 |
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| M_Meyer hat Folgendes geschrieben: |
Hallo zusammen,
gebe ich (in den Online-Rechnern oder auch in Antragsformularen) für die Versicherungs-Angebote den Brutto- oder Nettobetrag der Anlage ein?
Das ist ja schon ein Unterschied in den Beiträgen...
Aus den Anleitungen geht dies nicht wirklich hervor.
Oder habe ich etwas übersehen? |
Nehmen wir zwei Sachverhalte vor:
1. Die Anlage ist komplett Schrott, Reparatur kommt nicht in Frage, also Totalverlust....die Versicherung ersetzt Dir NETTO (da Du ja auch schon vermutlich wie etwa 99 % aller PV-Anlagenbesitzer vorsteuerabzugsberechtigt war in Sachen Anlage, ist da ja auch in Ordnung so).
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2. Die Anlage wird repariert..Du bekommst eine Rechnung in BRUTTO, die Du dann der Versicherung vorlegst. Und hier wird es witzig (ist übrigens beim Auto auch so). Zwar bist Du immer noch der Auftraggeber der Reparaturfirma und auch Rechnungsempfänger (wahrscheinlich) aber die MWST bezahlt dann die Versicherung mit (wobei der Handwerker diese ja auch nur wieder ans Finanzamt abführt).
EDIT: Ups, Fehlerteufel, gilt natürlich beim Auto nur, wenn das Auto im Privatbesitz ist!!! (sorry). Also wird auch hier wohl NETTO von der Versicherung bezahlt werden. Werde hier aber morgen nochmal jemand von der VHV befragen und morgen darauf antworten.
Edit2: Nach Post von Rosa: Finanzamt ersetzt wie beim Kauf der Photovoltaikanlage dann auch die MWST der Reparatturrechnung...Asche über mein Haupt
Also de facto ist der Nettowert der Anlage anzugeben, wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, brutto nur, wenn Du als Privatmann gilst und nicht die MWST zurückerstattet bekommen hast.
Wo ist den Rosa? Der ist doch sonst für sowas zuständig ^^ |
_________________ Lass die Sonne rein
Zuletzt bearbeitet von Aha02 am 30.01.2008, 22:22, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2034
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
30.01.2008, 21:36 |
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| germanfarmer hat Folgendes geschrieben: |
P.S.: werden denn z.B. Autos von Unternehmern auch nur zum Nettopreis versichert ? |
Ja, wenn du zB eine Windschutzscheibe wechsln lässt, bezahls du die Selbstbeteiligung und zusätzlich noch die Mwst. an die Werkstatt.
bei 1000€ Netto Reparaturkosten bezahlst du 300€ SB+190€ Mwst. Die 700€ Netto übernimmt die Versicherung.
Wenn die Versicherung Brutto bezahlen würde, könntest du dir ja die Mwst zusätzlich vom FA wiederholen, würdest quasi noch einen Gewinn aus dem Schaden haben.
Gruß Kato |
_________________ 15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
SunnyBoyControl mit Netzleitungsmodem |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
30.01.2008, 22:15 |
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Hallo Zusammen, Hallo Aha02,
wir sind gerade mit unserem Büroumzug beschäftigt, daher ist ein schnelles Antworten nicht möglich gewesen.
Ist der Betreiber der PV-Anlage vorsteuerabzugsberechtigt, so gibt er immer die Netto-Investitionssumme incl. Montagekosten, Fracht, Zölle etc. an. Im Schadenfall wird auch nur die Nettosumme reguliert, da das Finanzamt die Umsatzsteuer schon erstattet hat (ansonsten würde diese ja 2 mal erstattet).
Mit dem Regulierungsbetrag kann nun z. B. eine neue PV-Anlage gekauft werden. Der Betreiber muss dann allerdings die Umsatzsteuer vorstrecken, welche er nach Kauf wieder vom Finanzamt erstattet bekommt.
http://photovoltaikversicherung.wordpress.com/2007/06/17/netto-oder-bruttowert-angeben/
Gruß rosa |
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