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hgf1948
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 25.04.2006
Beiträge: 457
Wohnort: Am Ammersee
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Verfasst am:
23.01.2008, 20:59 |
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| Master hat Folgendes geschrieben: |
Hallo
1) ist es notwendig ein Gewebe anzumelden um eine Betreiber-Haftpflichtversicherung abzuschließen,
2) oder wird man automatisch als Gewerbetreibender eingestuft auch ohne Gewerbeschein?
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Hallo Master,
ad 1): Nein
ad 2): Ja (versicherungsrechtlich)
Gruß hgf |
_________________ 6,45 kWp, 30 Sanyo HIP-215NHE, 3 SMA SB 2100TL, SL800e, Inbetriebnahme 17.12.2007
Azimut 180°, Neigung 40°, Verschattungen (Gaube, 2 Kamine, 3 Bäume)
http://www.solarlog-home.de/essencepur |
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Verfasst am:
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 665
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
23.01.2008, 21:28 |
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| Master hat Folgendes geschrieben: |
...ist es notwendig ein Gewebe anzumelden um eine
Betreiber-Haftpflichtversicherung abzuschließen,... |
Nein, ist versicherungsrechtlich irrelevant.
| Master hat Folgendes geschrieben: |
| ...oder wird man automatisch als Gewerbetreibender eingestuft auch ohne Gewerbeschein? |
Von der Versicherung? ...sicher nicht; die interessiert ggf. nur - v.a. in der Konstellation Betreiberhaftpflicht i.R. einer Privathaftpflicht - ob du Strom verkaufst oder nicht, die Grundlage auf der dies passiert ist denen aber egal.
Auch für die Betreiberhaftpflicht, die nicht in eine bestehende Privathaftpflichtversicherung eingebunden ist, also eine eigene Versicherung darstellt, ist es unerheblich, ob du deine PV-Anlage mit oder ohne Gewerbeschein betreibst.
Steuerrechtlich wirst du immer als Unternehmer angesehen, ob du nun einen Gewerbeschein hast oder nicht, da das FA den Betrieb einer PV-Anlage immer als Gewerbe ansieht.
Nach der Gewerbeordnung sind Privatleute eigentlich keine Gewerbetreibende i.S. der GewO, aber das legen die einzelen Kommunen recht unterschiedlich aus; in meiner Gemeinde gilt: ab 3 kWp ist Gewerbeanmeldung Pflicht; andere Kommunen sehen das anders.
Solange deine Einnahmen aber unter dem IHK-Grenzbeitrag (liegt in den mir bekannten Fällen je nach IHK so bei 5200-5400 EUR p.a.) bleiben, kostet die mit der Gewerbeanmeldung verbundene Zwangsmitgliedschaft dort dann auch nichts nach Antrag auf Beitragsfreistellung.
Thomas |
_________________ WSW-Dach mit 8,91 kWp
Deine Stimme für's PV-Forum zum EU-Solarpreis 2008 |
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roughnek20
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 01.12.2007
Beiträge: 40
Wohnort: 56290 Hunsrück
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Verfasst am:
24.01.2008, 09:54 |
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@master
Eine Gewerbeanmeldung ist für eine Betreiberhaftpflicht meiner Meinung nach nicht erforderlich, da es für die Versicherungsgesellschafft irrelevant ist, ob Du ein Gewerbe angemmeldet hast oder nicht.
Bei meinen Recherchen ist halt auch herausgekommen, dass einzelne Versicherungsunternehmen den Einschluss in die bestehende Privathaftpflichtversicherung ohne Beitragszuschlag machen, wenn es sich um eine Anlage auf dem selbstbewohnten Einfamilienhaus handelt. Wird aber eine "große" Anlage beispielsweise auf einer Fabrikhalle oder einer Scheune gebaut -> der gewerbliche Aspekt steht hier im Vordergrund - ist wohl ein Beitragszuschlag fällig.
Freundliche Grüße
Christian |
_________________ wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...
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7,0621 KWp (lt. Flashliste),Am Netz seit 25.1.2008
40xSolarTec XZST175, 2xWR SMA SB3300 TL HC, Überwachung: Solarlog 400e,42° Dachneigung,151° SO |
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Master
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 26.11.2007
Beiträge: 51
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Verfasst am:
24.01.2008, 10:21 |
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Hallo
ich bin überrascht wie schnell man hier Antworten zu den Fragen bekommt.
Klasse Forum
hab da noch eine Frage zur Betreiber-Haftpflichtversicherung
da die Anlage auf meine Frau und mich laufen wird,müsste dann auch die Betreiber-Haftpflichtversicherung auf meine Frau und mich laufen oder ist es
Versicherungstechnisch nicht relevant?
Gruß
Master |
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roughnek20
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 01.12.2007
Beiträge: 40
Wohnort: 56290 Hunsrück
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Verfasst am:
24.01.2008, 11:03 |
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würde ich persönlich mit dem zuständigen Versicherungsvertreter, bzw. der Versicherungsgesellschaft abklären.
Es nützt Dir nichts, wenn Du gute Ratschläge hier aus dem Forum bekommst, die aber für Deine Situation, bzw. Dein Versicherungsunternehmen nicht gelten. Also -> Dort nachfragen und schriftliche Bestätigung anfordern.
Freundliche Grüße
Christian |
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za-ass
Forumsinventar


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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 665
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
24.01.2008, 16:51 |
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| roughnek20 hat Folgendes geschrieben: |
| Bei meinen Recherchen ist halt auch herausgekommen, dass einzelne Versicherungsunternehmen den Einschluss in die bestehende Privathaftpflichtversicherung ohne Beitragszuschlag machen, wenn es sich um eine Anlage auf dem selbstbewohnten Einfamilienhaus handelt. |
Achtung Falle! Im eigenen Interesse genau recherchieren.
Verklausuliert (mal mehr, mal weniger) wird beim Einschluss der Betreiberhaftpflicht in eine bestehende Privathaftpflicht oft jeglicher Haftungsanspruch ausgeschlossen, wenn der Betreiber den Strom verkauft, wie das die allermeisten tun werden. Hier muss m.E. bei der Versicherungsgesellschaft ganz konkret nachgehakt werden, ob der Betrieb einer PV-Anlage zur Einspeisung von Strom ins VNB-Netz für einen Haftungsanspruch unschädlich ist.
Am Besten lässt man sich dies schriftlich bestätigen oder durch einen entsprechenden Passus in die Versicherungserweiterung 'reinschreiben.
Nachfolgend nur mal schnell 2 Beiträge dazu 'reinkopiert:
Vom 09.08.2007:
| za-ass hat Folgendes geschrieben: |
Habe eben bei meiner Haftpflicht (WGV) nachgehakt. Bis 5 kWp sind beitragfrei mitversichert, darüber würde es mich für eine 9 kWp-Anlage 27 Euronen pro Jahr kosten. Günstig gegenüber den angebotenen Betreiberhaftpflichtversicherungen.
Auf Nachfrage kam dann das JA ABER!
Das Ganze gilt nur wenn ich den Strom selbst verbrauche. Genau das mache ich ja nicht.
Nochmals konkret nachgefragt, ob die Privathaftpflicht wie oben beschrieben auch für Schäden einsteht, die durch eine Anlage verursacht werden, die Strom gegen Entgelt einspeist.
Antwort: Nein, dafür ist eine Betreiberhaftpflicht notwendig.
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kompletten Thread dazu lesen
Vom 05.12.2006:
| handbuch hat Folgendes geschrieben: |
Ich wäre bei den Einschlußklauseln in der Privathaftpflicht auch sehr vorsichtig. Da vorhin die VHV genannt wurde, hab ich dort mal schnell nachgeschaut.
https://jvpms.vhv.de/vhv/html/VIP/8/pdf/102.9004.15_2005.pdf
Unter Punkt 4(i) ist eindeutig geregelt, daß sämtliche Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung von Strom ausgeschlossen sind. |
kompletten Thread dazu lesen
Thomas |
_________________ WSW-Dach mit 8,91 kWp
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