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Lüne
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Angemeldet: 16.01.2008
Beiträge: 3
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BeitragVerfasst am: 16.01.2008, 10:22 Nach oben

Hallo,

bin neu hier, heiße Leo und hab seit nem guten halben Jahr ne PV Anlage mit 4,5 kWh auf dem Dach. Jetzt bekam ich die erste Abrechnung von den Stadtwerken Nürtingen, und die verlangen für die Abrechnung, Zusendung der Zählerablesekärtchens, Erstellen der Rechnung usw. nen Verrechnungspreis von 10 € pro Jahr. Ist das ok so, muß ich das so hinnehmen? Hab keinen Vertrag mit denen.

Danke und Grüße,

Leo
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Sonnenfinsternis
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 22.08.2007
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BeitragVerfasst am: 16.01.2008, 12:55 Nach oben

Hallo Leo,

willkommen im Forum. Betragsmäßig ist das i.O., falls Du keinen eigenen Zähler hast. Wenn Du einen eigenen Zähler hast wäre interessant zu wissen ob irgendwelche Vereinbarungen betreff der Abschlagszahlungen & Jahresrechnung getroffen wurden. Wenn nicht, sind das unbestellte Leistungen die dann von Dir nicht vergütungspflichtig sind (in diesem Fall gehe ich davon aus dass von Dir z.B. monatlich Rechnungen an Deinen Netzbetreiber geschickt werden).

Sonnenfinsternis

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am Netz seit 17.10.2007 mit 6,3 kWp
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Lüne
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BeitragVerfasst am: 16.01.2008, 14:01 Nach oben

Hallo Sonnenfinsternis,

doch, hab nen eigenen Zähler. Vereinbarungen wurden keine getroffen, ich erhielt nur ein Anschreiben, das ich jetzt Kunde bei ihnen sei, und dadurch ein Vertagsverhältniß entstanden sei. Und ich entsprechende Abschlagszahlungen erhalten würde. Irgendwann Ende letzten Jahres kam dann diese Kärtchen zum Eintragen des Zählerstandes. Der nächste Schrieb war dann jetzt die Jahresabrechnung mit diesen 10 € Gebühr.

Wie würdest Du vorgehen?

Grüße, Leo
Sonnenfinsternis
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Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 311
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BeitragVerfasst am: 16.01.2008, 15:13 Nach oben

Hi Leo,

erstmal versuchen in einem persönlichen Gespräch das Problem aus der Welt zu schaffen. Darauf hinweisen, dass nach EEG Du die Rechnungen erstellen würdest (inklusive Jahresrechnung) aber zur Aufwandsminimierung bei Kostenfreiheit Du die Abschläge akzeptierst.
Bei keiner gütlichen Einigung schriftlich auf die Annahme der durch den Netzbetreiber angebotenen Dienstleistungen verzichten & ab sofort mit Rechnung arbeiten.
Aber wie vorhin schon geschrieben, 10,-€ sind keine Welt (zahle ich auch im Jahr an meinen Netzbetreiber - habe aber keinen eigenen Zähler), doch vielleicht betreibst Du ja einen eigenen Zähler um genau diese Kosten zu uimgehen ...

Sonnenfinsternis

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thore9
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BeitragVerfasst am: 16.01.2008, 18:52 Nach oben

Sonnenfinsternis hat Folgendes geschrieben:


... 10,-€ sind keine Welt ..... vielleicht betreibst Du ja einen eigenen Zähler um genau diese Kosten zu uimgehen ...



Ich habe einen eigenen Zähler und mein EVU bekommt trotzdem 8,50 plus Märchensteuer von mir.

Man sollte auch die Kirche im Dorf lassen und faire Angebote der EVU´s auch anerkennen.

Für 10 Euro setzte ich mich nicht 12 mal im Jahr hin und schreibe eine Rechnung..... das geht ja schon an Porto drauf.

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superhaase
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Beiträge: 941
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BeitragVerfasst am: 16.01.2008, 19:20 Nach oben

Ich hab auch einen eigenen Zähler.

Und EON-Bayern verlangt für die Abrechnung (Zählerkarte zuschicken, diese unfrei zurückschicken, Rechnungserstellung und -zusendung) keinen Cent.
Das ist m.E. auch gut so, denn sonst würde ich deren "Dienstleistung" diesbezüglich ablehnen und einmal im Jahr (öfter ist gar nicht nötig) eine Rechnung schicken und darin die zukünftigen monatlichen Abschläge festlegen. So läuft der Haase. Razz
So ist auch die Rechtslage: Der Stromerzeuger stellt die Rechnung - er muss dies nicht vom Netzbetreiber machen lassen, schon gar nicht gegen Entgelt.

Aber EON spart natürlich durch deren automatisiertes Verfahren Kosten, da sie so nicht tausende (!) individuell "künstlerisch" gestaltete Rechnungen manuell bearbeiten müssen.

Ich würde also dem Netzbetreiber mitteilen, dass ich gerne jedes Jahr eine Rechnung schicken würde, aber kulanterweise entgegenkomme und ihnen die automatisierte Rechnungserstellung überlasse, wenn für mich damit keinerlei Kosten verbunden sind. Zahlen würde ich die 10 Euro nicht.

ciao,
sh

PS: Übrigens hab ich heute meine Abrechnung 2007 erhalten. Sehr nett von EON finde ich, dass sie darin die zukünftigen Abschlagszahlungen m.E. etwa um 14% zu hoch festlegen. Ich freu mich natürlich über den zinslosen Kredit von etwa 60 Euro netto im Monat Very Happy
Mir ein Rätsel, wie die auf den Abschlagsbetrag kommen.....

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Tom1
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Beiträge: 113
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BeitragVerfasst am: 16.01.2008, 20:59 Nach oben

Servus Lüne,

überlege dir mal, Du bezahlst für 12*Porto 6,60€ für die Telefonate und die Zeit bis Du das geklärt hast geht noch ein wenig Porto drauf. Eventuelle verzögerungen bei der Auszahlung alles ja möglich.
Ich würde die Kirche im Dorf lassen selbst wenn Du im Recht bist.
Muss aber jeder selber wissen.

_________________
Sonnige Grüße
Tom1

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Beiträge: 614
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 16.01.2008, 21:19 Nach oben

thore9 hat Folgendes geschrieben:
Man sollte auch die Kirche im Dorf lassen und faire Angebote der EVU´s auch anerkennen.

Denke auch, dass die Kirche im Dorf bleiben sollte.... Angesprochen fühlen sollten sich dabei aber die Stadtwerke Nürtingen.

Sowie 'sh' das mit Eon beschreibt, läuft das auch bei der EnBW.
Ich würde die Stadtwerke in Nürtingen mal mit den Gepflogenheiten Ihres großen Konkurrenten im Ländle konfrontieren.
Habe 'nen eigenen Zähler und zahle für die Rechnungserstellung durch die EnBW incl. Zählerkarte mit kostenfreiem Rückversand genau 0,00 EUR.

Das finde ich auch korrekt so: Die EnBW hat den Vorteil, dass sie in der Rechnungsstellung das firmeneigene Rechnungsprogramm nutzen kann, ohne das hier größere manuelle Eingriffe nötig wären, ich habe den Vorteil, dass ich mich mit der Rechnugsstellung- Kontrolle ja, das mache ich schon - nicht auseinandersetzen muss.
Das wäre für mich aber auch kein Problem, sollte die EnBW irgendwann auf die Idee kommen, einen Betrag von sagen wir 10,-EUR dafür zu erheben; glaube ich aber nicht, die können ja auch rechnen.

Mein Rat: freundlich aber bestimmt die Vor- und Nachteile für beide Seiten bei beiden Varianten den Stadtwerken auseinander dividieren. Du bist der Lieferant und die Stadtwerke sind zur Abnahme verpflichtet.

Ein Kompromiss liegt vor, wenn beide Seiten vom vereinbarten Procedere bei der Abwicklung profitieren; so hat nur das Stadtwerk die Vorteil bei sich. Typischer Fall von Gutsherrenmentalität.

Allerdings: wenn die sich quer legen würde ich wg. 10 EUR auch keinen Aufstand proben, denen aber mitteilen, dass dein Strombezug dann künftig von anderer Stelle bedient wird (falls du diesen Trumpf noch in der Hand hast).

Thomas

P.S.
10 EUR p.a. sind ja nach 20 Jahren - moment - ja genau: 200,-EUR!
Kleinvieh macht wirklich Mist! Idea

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Deine Stimme für's PV-Forum zum EU-Solarpreis 2008
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superhaase
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BeitragVerfasst am: 17.01.2008, 08:19 Nach oben

Tom1 hat Folgendes geschrieben:
..überlege dir mal, Du bezahlst für 12*Porto 6,60€...

Ja wenn man die Weihnachtskarten für Omma und Tante und Onkel und Enkel usw. über die PV-Anlage absetzt.
Aber lass das bloß nicht das Finanzamt merken..... Wink

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BeitragVerfasst am: 25.01.2008, 18:25 Nach oben

Die Stadtwerke Bad Brückenau verlangen für die "Jahresabrechnung" 2007 (hab die Anlage seit nov2007 im Betrieb)
24,85€ + MwSt als Messpreis, also Messung+Zähler und Rechnungserstellung. Ich überlege ob ich nicht auch ne Rechnung erstelle denen schicke und 24,85€+MwSt für die Inrechnungstellung verlange und nachfrage, ob wir uns in Zukunft da nicht in der Mitte treffen. Denn auch die Zählergestellung müsste doch monatsweise aufgeteilt werden.
benging
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BeitragVerfasst am: 27.01.2008, 23:08 Nach oben

Mein EVU (Teutoburger Energie Netzwerk eG) nimmt für Messung, Zähler und Rechnungsstellung keine Gebühren.

Vielleicht mal ein Beispiel für andere Energieversorger...

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BeitragVerfasst am: 06.03.2008, 10:10 Nach oben

So,

wollt mich nochmals melden.

Hatte den Stadtwerken Nürtingen nen entsprechenden Brief geschrieben, wie ihr s in etwa vorskizziert hattet. Auch noch gleich angemerkt, dass ich ja noch den Stromversorger wechseln kann, um mir die 10 E zu sparen, falls sie auf die 10 € beharren. Jetzt bekam ich untenstehende Mail. Werd also wohl bei denen meine Stromabnahme einstellen und zu nem "grünen" Lieferanten wechseln, spart sicher nix, aber darauf kommt s auch nicht wirklich an, es geht auch um s Prinzip. Ob ich mir das mit dem Rechnungsschreiben antu, muß ich noch überlegen, die Bürokatie mit der ganzen Steuergeschichte drumherum reicht mir eigentlich schon.

Grüße, Leo




Sehr geehrter Herr Bauer,

in Ihrem Schreiben vom 14.02.2008 beanstanden Sie die Erhebung eines Verrechnungspreises
von netto 10 EUR/a in Ihrer Jahresabrechnung für PV-Strom.

Dieser Betrag wird von uns quasi als Unkostenpauschale erhoben.
Wir sind der Auffassung, dass dieser Betrag eher grosszügig
kalkuliert ist, beinhaltet er doch die Versendung einer Ablesekarte, die portofreie Rücksendung
durch den Einspeiser, die Erstellung einer Jahresgutschrift und die monatliche Auszahlung von
Abschlagszahlungen. Unserer Meinung nach ist es nicht gerecht, diese uns zweifelsohne
entstehenden Kosten auf dem Rücken der Stromkunden in unserem Versorgungsgebiet zu
sozialisieren. Vielmehr sind wir der Auffassung, dass diese Kosten verursachungsgerecht
vom Leistenden zu tragen sind, wie es im allgemeinen Geschäftsverkehr üblich ist.

Andernfalls würden die Kosten der Abrechnung Ihrer
PV-Anlage in die allgemeinen Verrechnungskosten aller Stromkunden hineinfliessen,
wo sie definitiv nicht hingehören. Dieser Kostenpool wird nämlich als Basis für
die Berechnung des von der Bundesnetzagentur zu genehmigenden Verrechnungspreises
herangezogen, der von jedem Netzkunden (bzw. dessen Stromlieferanten, der ihn an den Kunden
weiterwälzt) in Nürtingen aufzubringen ist. Unserer Meinung nach rechtfertigt nichts, den Stromkunden mit Kosten
zu belasten, die nicht durch seinen Strombezug sondern durch Stromeinspeisungen verursacht
wurden, zumal der von PV-Anlagen bereitgestellte Strom nicht bei den SWN verbleibt sondern an die EnBW
als überregionale Sammelstelle weitergeleitet wird.

Natürlich steht es Ihnen frei diese von der Stadtwerke Nürtingen GmbH gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung
abzulehnen. Enstprechend werden Sie dann von dem Verrechnungspreis freigestellt.
Die Rechnungsstellung müsste dann allerdings durch Sie erfolgen.
Sie wären dann der 2. von ca 250 Anlagenebetreibern in Nürtingen, der von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht. Der erste besagte Kunde schickt uns jeden Monat
eine Rechnung über nach EEG eingepeiste Energie.

Ich hoffe Sie haben Verständnis für unsere Auffassung.

Für weitere Fragen stehe Ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüssen
superhaase
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BeitragVerfasst am: 06.03.2008, 10:25 Nach oben

Das Wechseln des Stromlieferanten ändert gar nichts, denn für die Einspeisung ist und bleibt der örtliche Netzbetreiber zuständig.
Ich würde denen nochmal einen freundlichen (angiften bewirkt meist eher das Gegenteil) Brief schreiben, dass ja durch das automatisierte Abrechnungsverfahren auch der Netzbetreiber eine Menge Geld spart, im Vergleich zu einer manuellen Rechnungsbearbeitung und einer manuellen Geldüberweisung.

Eine monatliche Rechnung ist übrigens nicht erforderlich.
Man darf in seiner Jahresabrechnung durchaus angemessene Abschläge festlegen.

Wenn der Netzbetreiber weiter stur bleibt, dann würd ich denen wirklich eine Rechnung schicken. Wenns sein muss anfangs auch monatlich - macht ja nur etwa Kosten von 7,80 € im Jahr (0,55 Porto plus 0,10 Papierausdruck). Außerdem ist das als Betriebsausgabe absetzbar.
Schon um denen zu zeigen, wie blöd sie sind.

Du wirst sehen, wenn das mehrere Leute machen (sorg dafür, dass sich das rumspricht), dann werden sie sehr schnell auf ihre Gebühr verzichten.
Und wenn nicht, dann nach dem ersten Jahr eine Abschlagszahlung festsetzen und mitteilen, dass man nur noch einmal jährlich abrechnen wird.

Die sind doch mit dem Klammerbeutel gepudert... Twisted Evil

Wenn Du allerdings zu faul bist, Rechnungen zu schreiben, dann kannst Du natürlich auch die 10€ bezahlen.
Bequemlichkeit kostet manchmal halt was. Wink

ciao,
sh

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BeitragVerfasst am: 07.03.2008, 17:17 Nach oben

superhaase hat Folgendes geschrieben:
Das Wechseln des Stromlieferanten ändert gar nichts, denn für die Einspeisung ist und bleibt der örtliche Netzbetreiber zuständig.

Aktuell ist das so, in der EEG-Novellierung gibt es aber Bestrebungen, das auszuhebeln. Man muss dann nur einen bestimmten Zeitraum vor Ort eingespeist und verrechnet haben, danach ist dann eine Verrechnung mit einem anderen Abnehmer (z.B. EnBW - die verlangen die 10 EUR nicht Smile ) möglich.
Ob es dann auch so kommt und ab wann die Novellierung Rechtsgültigkeit erlangt (2009?), weiss ich aber nicht.

superhaase hat Folgendes geschrieben:
Eine monatliche Rechnung ist übrigens nicht erforderlich.
Man darf in seiner Jahresabrechnung durchaus angemessene Abschläge festlegen.

Betrifft mich jetzt zwar nicht, interessiert mich aber trotzdem: ist das irgendwo so festgelegt?! EEG, BGB,...
Andererseits, wenn sich die SWN nicht auf durch dich festgelegte Abschläge einlassen, könntest du mit dem gleichen Recht verlangen, dass dein Strombezug nicht mehr über Abschläge und Jahresabrechnung sondern durch monatsindividuelle Abrechnung verrechnet wird.
Dazu musst du aber deinen Strom weiterhin von den SWN beziehen, was du vermutlich nicht mehr willst, und außerdem ist das dann schon irgendwie stressig. Evil or Very Mad

Ansonsten glaube ich nicht, dass die SWN durch ein zweites Schreiben ihre Haltung ändert. Die sitzen (immer noch Evil or Very Mad ) auf einem sehr hohen Ross, so wie sich das anhört.
Außerdem bringen sie ja den Beweis, dass sie das bei einem anderen PV-Einspeiser so handhaben. (1 von 250! Hört, hört! Twisted Evil )
Das Einzige was ich mir vorstellen könnte wäre, die Sachbearbeiter-Ebene zu verlassen und sich direkt per höflich aber bestimmt formuliertem Schreiben an die Geschäftsleitung zu wenden und denen die Vorteile einer vom EVU veranlassten Abschlagszahlung und Abrechnung für BEIDE Seiten nochmals darzulegen.
Dabei kann man ja durchaus durchblicken lassen, dass man ggf. auch nicht davor zurückschreckt, das Ganze an die Presse zu geben. Das darf aber keinesfalls als Drohung 'rüber kommen und muss gut formuliert sein.

Ich würde bei so einem EVU denke ich auch Rechnungen schreiben.
Ein einmal vorbereitetes Formular, das dir bei Eingabe der monatlichen Einspeisemenge den Rechnungsbetrag mit Steuersatz einträgt und das dann als PDF per eMail an die SWN; Angabe eines Zahlungstermin nicht vergessen.
Eine Abschlagszahlung mit Endabrechnung würde ich anbieten, ein Anrecht darauf kann ich aber bis dato nicht erkennen.

Die Alternative - klein beigeben und 10 EUR zahlen - ist natürlich am einfachsten und nicht wirklich teuer.
Ob das du mit dir selbst so ausmachen kannst, weisst allein du. Die 10 EUR selbst werden vermutlich nicht so die Rolle spielen?!

Thomas

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Beiträge: 1093
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 07.03.2008, 17:31 Nach oben

za-ass hat Folgendes geschrieben:

Betrifft mich jetzt zwar nicht, interessiert mich aber trotzdem: ist das irgendwo so festgelegt?! EEG, BGB,...


Der SFv hat mal so formuliert
Zitat:

Netzbetreiber sind nach EEG §§ 4 und 5 verpflichtet, den erzeugten Strom abzunehmen und zu bezahlen. Das Recht der Anlagenbetreiber, Abschlagszahlung zu verlangen, die in gleichen Zeitabständen erfolgt wie die Abschlagszahlung auf Strombezugskosten, ergibt sich aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Zusätzlich ist im § 12 Absatz 5 EEG der Hinweis zu finden, dass Netzbetreiber "den Strom abzunehmen sowie hierfür einen als billig und gerecht zu erachtenden Betrag als Abschlagszahlung zu leisten" haben.


Allerdings habe ich den Eindruck, das der §12 Abs. 5 hier etwas strapaziert wurde, was aber am Grundsatz der Gleichbehandlung nichts ändert.

Sonnige Grüße
Harald

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Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/
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