Heute habe ich einen Artikel gelesen, dort stand, daß die Vergütung 2009 um 2cts für Anlage bis 30 kw fallen soll.
Ist es generell denkbar, daß der Vergütungssatz für Alt-Anlagen vor 2009 im Nachhinein gesenkt werden kann?
Man denke an die Besteuerung von Pflanzenöl. (auch im Nachhinein, und die war "rechtens" und hat viele Pflanzenölpressen "ruiniert")
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Angemeldet: 20.02.2008
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Verfasst am:
20.02.2008, 21:32
Seit dem 5.12.2007 liegt der Kabinettsentwurf für eine EEG-Novelle vor; danach ändern sich die Anspruchsvoraussetzungen für die Solarstromerzeuger inhaltlich voraussichtlich kaum; allerdings wird es wohl deutliche Senkungen der Vergütungssätze geben.
Die Grundvergütung – maßgeblich für die Betreiber von Freiflächenanlagen – soll künftig 32 ct/kWh betragen – zum Vergleich: bei einer Inbetriebnahme der Anlage im Jahr 2009 hätten nach geltendem EEG noch 33,18 ct/kWh beansprucht werden können. Für Gebäudeanlagen soll sich die Vergütung auf 42,48 ct/kWh für Anlagen bis 30 kW, 40,36 ct/kWh bis 100 kW, 39,9 ct/kWh bis 1 MW und 34,48 ct/kWh ab 1 MW vermindern. Fassadenintegrierte Anlagen sollen weiterhin einen Bonus von 5 ct/kWh erhalten. Auch die Degressionssätze werden wohl deutlich erhöht auf 7 % im Jahr 2010 und 8 % ab 2011.
Das Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Änderungen sind also noch zu erwarten.
Die Befürchtungen von hfx0 sehe ich nicht bestätigt, eine rückwirkende Absenkung der Vergütung ist m.E. nicht vorgesehen, habe das Teil aber nur auszugsweise gelesen und bin dazu weder Voll- noch Halbjurist.
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