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 neues eeg ab wann Nächstes Thema anzeigen
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Autor
sirfred
Öfters hier
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Info: Betreiber
Angemeldet: 03.09.2007
Beiträge: 10
Wohnort: frankenhardt

BeitragVerfasst am: 23.12.2007, 12:31 Nach oben

hallo,
wer kennt sich aus. ab wann gilt das neue eeg. ab antrag, ab zusage der einspeisung, ab inbetriebnahme, was ist relevant?
wenn ich jetzt eine freiflächenanlage plane und eine einspeisezusage von der enbw bekäme und einen antrag bei der gemeinde für die freiflächenanlage stelle braucht diese ca. 1/2 jahr bis die flächennutzungsänderung und der bebauungsplan durch die ämter genehmigt sind. dann ist evtl. das neue eeg schon rechtskräftig. welche eckdaten sind dann relevant, z.b. für die vergütung ob nach altem eeg oder neuem?

_________________
wer rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten!
wer mich anrufen will: 07959-2446
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Verfasst am: Nach oben

hgf1948
Forumsinventar
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Angemeldet: 25.04.2006
Beiträge: 650
Wohnort: Am Ammersee

BeitragVerfasst am: 24.12.2007, 01:24 Nach oben

sirfred hat Folgendes geschrieben:
hallo,
wer kennt sich aus. ab wann gilt das neue eeg. ab antrag, ab zusage der einspeisung, ab inbetriebnahme, was ist relevant?

Hallo,

da das geänderte EEG noch nicht verabschiedet geschweige denn im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, kann dir diese Frage niemand verbindlich beantworten.

Ich vermute aber, dass die neuen Vergütungssätze für Inbetriebnahmen ab 01.01.2009 gelten (in Realita woch eher ab 05.01.2009).

Gruß hgf

_________________
6,45 kWp, 30 Sanyo HIP-215NHE, 3 SMA SB 2100TL, SL800e, Inbetriebnahme 17.12.2007
Azimuth 180°, Neigung 40°, Verschattungen (Gaube, 2 Kamine, 3 Bäume)
http://www.solarlog-home.de/essencepur
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2012
das399igste
Forumsinventar
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 24.12.2007, 02:09 Nach oben

Stichtag ist in der Regel der Tag der Inbetriebnahme der Anlage. Es ist dann das Gesetz anzuwenden, welches an diesem Tage Gültigkeit hat. Wann die Anlage geplant, genehmigt oder sonst welche Abmachungen gemacht wurden ist meist unerheblich. Evtl. gibt es aber eine Übergangsregelung. Muss man sehen wenn das Gesetz verabschiedet wurde.

Weihnachtliche Grüße
Harald

_________________
Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/
JPenner
Neu hier
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Info: Betreiber
Angemeldet: 23.12.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Bexbach

BeitragVerfasst am: 29.12.2007, 17:04 Nach oben

Hallo,

anbei poste ich mal einen Link, der zu dem neuen Entwurf des EEG führt, wie sie nach den taufrischen Beschlüssen des Bundestages umgesetzt werden sollen.

Um das so richtig zu verstehen muß man es mehrfach lesen Smile
Allemal aber ne interessante Lektüre.. Idea

Guckst Du : http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40508/

Gruß Jörg

_________________
..... und ab hier wirds interessant Smile
soldier
Stammmitglied
Stammmitglied


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Angemeldet: 07.10.2007
Beiträge: 30
Wohnort: 93455 Trefling

BeitragVerfasst am: 29.12.2007, 18:27 Nach oben

Hallo

Ich hab das Problem schon mal gehabt. Wie ich meine Freiflächenanlage geplant hab. Sie wurde von allen nötigen Stellen genehmigt danach hab ich sofort mit den Bau begonnen in dieser Zeit war eine Gesetzesänderung wodurch ich dann einen Bebauungsplan benötigte. Dadurch entstand eine Verzögerung von 1 1/2 Jahren Sad

Gruß Soldier

_________________
Nachgeführte Freiflächenanlage 27 kWp mit KC125 Marke eigenbau seit Dez 05 am Netz.
Scheune 20,58 kWp mit Sanyo HIP210NHE5 seit Dez 07 am Netz. Nachführung in Arbeit.
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