| Autor |
|
sirfred
Öfters hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 03.09.2007
Beiträge: 10
Wohnort: frankenhardt
|
Verfasst am:
23.12.2007, 12:31 |
 |
hallo,
wer kennt sich aus. ab wann gilt das neue eeg. ab antrag, ab zusage der einspeisung, ab inbetriebnahme, was ist relevant?
wenn ich jetzt eine freiflächenanlage plane und eine einspeisezusage von der enbw bekäme und einen antrag bei der gemeinde für die freiflächenanlage stelle braucht diese ca. 1/2 jahr bis die flächennutzungsänderung und der bebauungsplan durch die ämter genehmigt sind. dann ist evtl. das neue eeg schon rechtskräftig. welche eckdaten sind dann relevant, z.b. für die vergütung ob nach altem eeg oder neuem? |
_________________ wer rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten!
wer mich anrufen will: 07959-2446 |
|
|
 |
Google-Werbung
|
Verfasst am:
|
 |
|
|
 |
hgf1948
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 25.04.2006
Beiträge: 650
Wohnort: Am Ammersee
|
Verfasst am:
24.12.2007, 01:24 |
 |
| sirfred hat Folgendes geschrieben: |
hallo,
wer kennt sich aus. ab wann gilt das neue eeg. ab antrag, ab zusage der einspeisung, ab inbetriebnahme, was ist relevant?
|
Hallo,
da das geänderte EEG noch nicht verabschiedet geschweige denn im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, kann dir diese Frage niemand verbindlich beantworten.
Ich vermute aber, dass die neuen Vergütungssätze für Inbetriebnahmen ab 01.01.2009 gelten (in Realita woch eher ab 05.01.2009).
Gruß hgf |
_________________ 6,45 kWp, 30 Sanyo HIP-215NHE, 3 SMA SB 2100TL, SL800e, Inbetriebnahme 17.12.2007
Azimuth 180°, Neigung 40°, Verschattungen (Gaube, 2 Kamine, 3 Bäume)
http://www.solarlog-home.de/essencepur
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2012 |
|
|
 |
das399igste
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover
|
Verfasst am:
24.12.2007, 02:09 |
 |
Stichtag ist in der Regel der Tag der Inbetriebnahme der Anlage. Es ist dann das Gesetz anzuwenden, welches an diesem Tage Gültigkeit hat. Wann die Anlage geplant, genehmigt oder sonst welche Abmachungen gemacht wurden ist meist unerheblich. Evtl. gibt es aber eine Übergangsregelung. Muss man sehen wenn das Gesetz verabschiedet wurde.
Weihnachtliche Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/ |
|
|
 |
JPenner
Neu hier


Info: Betreiber
Angemeldet: 23.12.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Bexbach
|
Verfasst am:
29.12.2007, 17:04 |
 |
Hallo,
anbei poste ich mal einen Link, der zu dem neuen Entwurf des EEG führt, wie sie nach den taufrischen Beschlüssen des Bundestages umgesetzt werden sollen.
Um das so richtig zu verstehen muß man es mehrfach lesen
Allemal aber ne interessante Lektüre..
Guckst Du : http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40508/
Gruß Jörg |
_________________ ..... und ab hier wirds interessant  |
|
|
 |
soldier
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 07.10.2007
Beiträge: 30
Wohnort: 93455 Trefling
|
Verfasst am:
29.12.2007, 18:27 |
 |
Hallo
Ich hab das Problem schon mal gehabt. Wie ich meine Freiflächenanlage geplant hab. Sie wurde von allen nötigen Stellen genehmigt danach hab ich sofort mit den Bau begonnen in dieser Zeit war eine Gesetzesänderung wodurch ich dann einen Bebauungsplan benötigte. Dadurch entstand eine Verzögerung von 1 1/2 Jahren
Gruß Soldier |
_________________ Nachgeführte Freiflächenanlage 27 kWp mit KC125 Marke eigenbau seit Dez 05 am Netz.
Scheune 20,58 kWp mit Sanyo HIP210NHE5 seit Dez 07 am Netz. Nachführung in Arbeit. |
|
|
 |
|
|
|
Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
| |