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zm
Neu hier

Angemeldet: 19.12.2007
Beiträge: 2
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Verfasst am:
20.12.2007, 23:16 |
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Hallo,
Bin neu hier im Forum und brauche eure Hilfe!!
Habe Anfang des Jahres eine sonnengeführte Photovoltaikanlage in meinem Garten errichtet!!
Die Anlage wurde auch ohne Probleme in Betrieb genommen.
Ein paar Wochen später kam von E.on Bayern ein Schreiben dass laut EEG - Gesetz § 11 Absatz 3 eine Vergütung ausserhalb des Bebauungsplanes nicht möglich ist!
Nach Rücksprache mit der Gemeinde und dem für uns zuständigen Landratsamt gibt es in unserem Dorf keinen Bebauungsplan, der die Abgrenzung der Bebauung regelt!!
Im Moment bekomme ich für den eingespeisten ÖKOstrom keinen Cent.
Deshalb meine Frage:
Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit dieser Problematik gemacht?
Für eure Antwort wäre ich dankbar........
Mfg
Gruß |
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Verfasst am:
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pesoelko
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.07.2006
Beiträge: 1618
Wohnort: Nördlich von München
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Verfasst am:
20.12.2007, 23:24 |
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| zm hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
Habe Anfang des Jahres eine sonnengeführte Photovoltaikanlage in meinem Garten errichtet!!
Im Moment bekomme ich für den eingespeisten ÖKOstrom keinen Cent. - erstaunt guck und nur wunder
Mfg
Gruß |
Puh, bist etwas spät dran.
Ich hätt mich spätestens 2 Monate nach "Anfang des Jahres" mal auf die Hinterfüsse gestellt und alles Mögliche versucht.
Kann ich Dir jetzt auf Anhieb auch nichts dazu sagen außer mal bei den Behörden nachhaken und zwar mit Nachdruck - aber die Rechtsexperten hier werden bestimmt noch das Eine oder Andere dazu sagen.
Gruß
Peter |
_________________ P.W.ab 05.08.2006
50xSanyo HIP-215NHE5=10,75 kWp mit SMA-WR
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=435
http://pv-anlage.blogspot.com/
http://www.solarlog-home2.de/pesoelko/ |
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4576
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
20.12.2007, 23:50 |
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| zm hat Folgendes geschrieben: |
| ...Ein paar Wochen später kam von E.on Bayern ein Schreiben dass laut EEG - Gesetz § 11 Absatz 3 eine Vergütung ausserhalb des Bebauungsplanes nicht möglich ist!... |
| EEG hat Folgendes geschrieben: |
(3) Wenn die Anlage nicht an oder auf einer baulichen Anlage angebracht ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, ist der Netzbetreiber nur zur Vergütung verpflichtet, wenn die Anlage vor dem 1. Januar 2015
1. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 des Baugesetzbuches oder
2.auf einer Fläche, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 des Baugesetzbuches durchgeführt worden ist,
in Betrieb genommen worden ist.
(4) Für Strom aus einer Anlage nach Absatz 3, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet wurde, der zumindest auch zu diesem Zweck nach dem 1. September 2003 aufgestellt oder geändert worden ist, ist der Netzbetreiber nur zur Vergütung verpflichtet, wenn sie sich
1. auf Flächen befindet, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans bereits versiegelt waren,
2. auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung befindet oder
3. auf Grünflächen befindet, die zur Errichtung dieser Anlage im Bebauungsplan ausgewiesen sind und zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans als Ackerland genutzt wurden. |
| zm hat Folgendes geschrieben: |
| Nach Rücksprache mit der Gemeinde und dem für uns zuständigen Landratsamt gibt es in unserem Dorf keinen Bebauungsplan, der die Abgrenzung der Bebauung regelt!! |
Für mich hört sich das so an, daß Du vorher beim Bauamt einen Antrag für die PV-Anlage hättest stellen müssen. Dann wäre es rechtens gewesen. Von daher hat die E.ON bei Dir im Grunde Recht und braucht nach EEG nicht zahlen.
Der Tom  |
_________________ Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können |
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solerling
Forumsinventar

Angemeldet: 01.03.2006
Beiträge: 644
Wohnort: 85
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Verfasst am:
21.12.2007, 00:19 |
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Halloo zm
Wie gross ist denn die Anlage ?
Und wo steht sie?
Gruß Josef |
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zm
Neu hier

Angemeldet: 19.12.2007
Beiträge: 2
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Verfasst am:
21.12.2007, 00:45 |
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Hallo,
Der Bauantrag incl. Zeichnungen wurde von einem Architekten erstellt -
und von der Gemeinde und vom Bauamt genehmigt.
auch die Zusage von E.on über die Einspeisung, wurde uns zugesichert.
Die Größe der Modulfläche beträgt 6,40 x 4,80m mit 5,02 kw
der Standort der Anlage liegt im Landkreis Miltenberg/Bayern
VielenDank  |
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ReinholdK
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 351
Wohnort: 93345 Niederbayern
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Verfasst am:
21.12.2007, 02:14 |
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| zm hat Folgendes geschrieben: |
auch die Zusage von E.on über die Einspeisung, wurde uns zugesichert.
VielenDank  |
Was wurde wie zugesichert? Ich hoffe das ganze war schriftlich! Könntes das mal einstellen?
Grüße |
_________________ 11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42°
64 x Aleo 185
4x Fronius IG 30
Selbst aufgebaut
2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576 |
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ge_tronic
Neu hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 23.05.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
21.12.2007, 21:34 |
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Hallo,
meine Erfahrung ist ähnlich. Solltet Ihr von der E-ON ein schreiben haben, die die Einspeisung zusichtert, habt Ihr beste Möglichkeiten.
Wie bereits geschrieben, falls ein Schrieb vorliegt bitte mal benachrichtigen.
Beste Grüße Michael
ge_tronic@yahoo.de |
_________________ BG |
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phenning
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 11.09.2007
Beiträge: 716
Wohnort: Weingarten/Baden
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Verfasst am:
22.12.2007, 20:38 |
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Ist es imZusammenhang mit dem Anlagenbau zu einer Bodenversiegelung gekommen ? |
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pv-fan
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.05.2007
Beiträge: 137
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Verfasst am:
25.12.2007, 18:25 |
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die e.on sichert die einspeisemöglichkeit jederzeit zu, wenn die bedingungen
laut eeg erfüllt sind. und da liegt genau das problem.
wenn die fläche nicht vorher als ackerfläche oder als sonstiges laut eeg
eingestuft war, nützt auch die baugenehmigung der gemeinde nichts.
e.on muss wahrscheinlich keinen cent einspeisevergütung vergüten.
bitte schildere mal genau die eckdaten der fläche, der formulierung der e.on?
als was ist sie denn das betreffende flurstück eingetragen? |
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das399igste
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
25.12.2007, 19:58 |
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| pv-fan hat Folgendes geschrieben: |
e.on muss wahrscheinlich keinen cent einspeisevergütung vergüten.
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Kein Cent kann doch wohl nicht sein. Sie haben den Strom ja abgenommen und der Anschluss wird auch nicht ohne ihr Wissen oder gar gegen ihren Willen vorgenommen worden sein.
Demnach würden sie eine Marktübliche Vergütung schulden, ob man dann aber mit den ca. 3ct glücklich wird steht auf einem anderen Blatt.
Weihnachtliche Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/ |
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