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 Kann EVU Inbetriebnahme blockieren? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Steffnix
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 29.12.2005
Beiträge: 178
Wohnort: Rothaargebirge

BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 21:30 Nach oben

Ich möchte noch dieses Jahr eine PV Anlage in Betrieb nehmen. Bis jetzt ist alles in trockenen Tüchern; lediglich die Zusage des Netzbetreibers fehlt noch.

Kann das EVU die Inbetriebnahme noch in diesem Jahr durch verzögerte Zusage blockieren?

Bis wann muss die Zusage des EVU vorliegen? Antrag ist Mitte November gestellt worden.

Gruß, Steffnix
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Verfasst am: Nach oben

das399igste
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 00:19 Nach oben

Die Inbetriebnahme kann der VNB nicht verhindern, die Inbetriebsetzung schon.

Für die Vergütungshöhe ist die Inbetriebnahme entscheidend, und die ist gegeben wen die Module auf dem dach sind.

Ansonsten muss der VNB den erzeugten Strom unverzüglich und vorrangig abnehmen.

Die entsprechenden Definitionen stehen alle im EEG (§3 ff.) und wurden hier schon mehrfach erläutert. Das EEg mit entsprechenden Kommentaren findest Du z.B. beim SFV.

Sonnige Grüße
Harald

_________________
Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/
Steffnix
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 29.12.2005
Beiträge: 178
Wohnort: Rothaargebirge

BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 10:33 Nach oben

Danke! Very Happy

_________________
Mit sonnigen Grüßen!!!
paybacktoday
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Solarteur
Angemeldet: 26.04.2007
Beiträge: 442
Wohnort: Lauda-Königshofen

BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 11:12 Nach oben

Hallo Steffnix,

wann ist den Mitte November? Es dauert beim VNB ca. 3 Wochen bis die Netzberechnung und alles bearbeitet ist. Jetzt zur Zeit könnte das aber auch ein bissele länger dauern, da Du ja nicht der einzigste bist der noch unbedingt dieses Jahr in Betrieb gehen muß.

Aber zu deiner Beruhigung: Wenn deine Anlage erst Anfang Januar in Betrieb gehen sollte ist der Verlust verkraftbar, da Du ja 21 Jahre lang die 46,75 ct bekommst. Kannst ja mal ausrechnen wieviel verlust das macht.
Außerdem kann die Freigabe jeden Tag kommen.

@das399igste

die Inbetriebnahme ist dann wenn der VNB die zusage erteilt hat daß die Anlage gebaut werden kann und er sie freigibt. Nicht wenn die Module auf dem Dach liegen.
Erst kommt die Anmeldung, dann die Freigabe und erst dann kommt die Inbetriebnahme. Wann die Module montiert werden ist da relativ uninteressant.

mfg Norbert
das399igste
Forumsinventar
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1365
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 14:39 Nach oben

paybacktoday hat Folgendes geschrieben:

@das399igste

die Inbetriebnahme ist dann wenn der VNB die zusage erteilt hat daß die Anlage gebaut werden kann und er sie freigibt. Nicht wenn die Module auf dem Dach liegen.
Erst kommt die Anmeldung, dann die Freigabe und erst dann kommt die Inbetriebnahme. Wann die Module montiert werden ist da relativ uninteressant.


Ließ Die bitte mal in aller Ruhe das EEG durch. Da wird Du lernen, das für die Inbetriebnahme (so steht der Begriff im EEG) solche Sachen wir Zähler oder WR nicht nötig sind. Jedes einzelne Modul zählt da schon als Anlage. Und wenn ein Modul auf dem Dach ist und die Sonne scheint dann ist die Anlage im Betrieb. Ob da ein EVU, ein VNB oder sonst wer irgendwelche Berechnungen anstellen will, Stempel verteilen oder Hausbesuche abhalten will ist dabei sowas von egal....

Wenn ich eine Inselanlage baue gibt es auch keine Anmeldung, Freigabe oder ähnliches und dennoch zählt der Tag der Inbetriebnahme. Sollte Jahre später auf Einspeisung umgestellt werden werden die 20 Jahre nicht ab dem Zeitpunkt der Umstellung sondern ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme gerechnet.

Was Du meinst ist die Inbetriebsetzung, das ist etwas anderes und hat keine Auswirkung auf die Höhe der Vergütung.

Und der VNB ist auch keine Institution die entscheidet ob eine Anlage gebaut wird oder nicht oder wann. Der VNB darf mitreden, wenn es um die Einspeisung geht und zwar bei den Punkten Netzausbau und Einhaltung der einschlägigen Vorschriften.

Sonnige Grüße
Harald

Sonnige Grüße
Harald

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Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/
Steffnix
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 29.12.2005
Beiträge: 178
Wohnort: Rothaargebirge

BeitragVerfasst am: 13.12.2007, 11:24 Nach oben

Der SFV schreibt zum § 3 Abs. 4 EEG:

Zitat:
§ 3 (4) Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft

Inbetriebnahme bei Anschlussverweigerung:
Das Inbetriebnahmedatum ist für die Bemessung der Einspeisevergütung von Belang. Von Bedeutung ist diese Frage jeweils am Jahresende, wenn der Netzbetreiber sich nicht mehr in der Lage sieht, die Anlage vor dem Jahreswechsel anzuschließen.
Bei Solarstromanlagen, die zur Notstromversorgung auf Inselbetrieb umgeschaltet werden können, genügt eine durch den Installateur und durch Zeugen sorgfältig protokollierte Erprobung des Notstrombetriebs.
Bei nicht inselbetriebsfähigen Anlagen kann der Anlagenbetreiber eine dem Netzbetreiber angekündigte und von Zeugen protokollierte erstmalige Inbetriebsetzung des Gleichstromteils der Anlage oder einzelner Strings mit geeigneten Verbrauchsgeräten - z.B. Radiatoren zur Heizung - unter Aufsicht des Installateurs vornehmen. Diese Lösung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen einer Inbetriebsetzung, da nach Absatz 2 Satz 2, letzter Nebensatz Wechselrichter und Netzanschlüsse nicht zur Anlage gezählt werden.


Dann kann mein Solateur ja kommen. Frage mich nur welche Zeugen ich nehmen soll? Shocked Rolling Eyes

_________________
Mit sonnigen Grüßen!!!
paybacktoday
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Solarteur
Angemeldet: 26.04.2007
Beiträge: 442
Wohnort: Lauda-Königshofen

BeitragVerfasst am: 13.12.2007, 16:52 Nach oben

Hallo zusammen,

sorry, hast ja recht. Habe mich vertan.

MFG Norbert
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