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catchup
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 27.08.2007
Beiträge: 103
Wohnort: Nidderau
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Verfasst am:
09.12.2007, 11:50 |
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Stelle die Frage hier, obwohl kein ausgesprochenes PV-Thema.
Ich habe im Sommer den Energieversorger gewechselt. Die Fa., nennen wir sie mal "T", hat dem EVU, nennen wir es mal "O" zum 01.09.07 gekündigt. Mein Vertrag war aber erst zum 30.11.07 kündbar, das teilte O mir und auch T mit. Nach tel. Auskunft von T, habe dieser dann erneut fristgerecht am 28.08.07 zum 01.12.07 auf elektronischem Wege gekündigt. O bestreitet dies, ergo bin ich ein weiteres Jahr beim teuren, alten EVU.
Auf Faxe und emails hat T bisher nicht reagiert, so dass ich letzte Woche per Einschreiben auf Vertragserfüllung pochte.
Frage: Falls T seiner Vertragspflicht nicht nachkommt, gibt es für derartigen Zwist eine übergeordnete Stelle, Schiedsgericht oder Obmann, oder muss ich mir einen Anwalt nehmen?
Danke |
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Verfasst am:
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Elektron
Administrator

Info: Betreiber
Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2570
Wohnort: 88457 Kirchdorf
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Verfasst am:
09.12.2007, 12:12 |
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Hallo,
versuch es mal bei der Bundesnetzagentur | Fragen an den Verbraucherservice Elektrizität/Gas
| Zitat: |
Fragen an den Verbraucherservice Elektrizität/Gas
Der Verbraucherservice informiert Sie als Endkunden und Verbraucher über interessante und relevante Aspekte des Elektrizitäts- und Gasmarktes. Der Verbraucherservice ist bei der Auskunftserteilung an das Rechtsberatungsgesetz gebunden. Es können daher nur Fragen beantwortet werden, die innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bundesnetzagentur liegen.
telefonisch unter:
030 22480-500
Mo.-Fr. von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr oder
01805 101000 *
Bundesweites Infotelefon |
Gruß Elektron |
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catchup
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 27.08.2007
Beiträge: 103
Wohnort: Nidderau
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Verfasst am:
09.12.2007, 12:13 |
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@Elektron
Danke, mach ich.
Schönes RestWE |
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