zurück erhaltene USt ==> Einnahmen?

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zurück erhaltene USt ==> Einnahmen?

Beitragvon int5749 » 06.02.2012, 18:47

Hallo,

Mir wurde heute durch einen Kollegen (auch PV Betreiber) mitgeteilt, dass die zurück erhaltene USt der Anlage bei der Steuererklärung als Einnahmen zu verbuchen sind?! Bekommt man also doch nicht alles zurück?

Viele Grüße
Joerg
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Re: zurück erhaltene USt ==> Einnahmen?

Beitragvon Mühli » 06.02.2012, 18:54

Doch, du musst die bezahlte Ust. ja auch als Betriebsausgabe angeben.
Wird also auf 0,- rauslaufen (für die Überschussrechnung)

Für die Ust-Meldung...kriegst die Steuer wieder raus, ganz herkömmlich

Gruß
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Re: zurück erhaltene USt ==> Einnahmen?

Beitragvon kpr » 06.02.2012, 21:01

also entweder ist es so einfach, wie der Vorredner das gerade erklärt hat.... oder... oh oh


Sitzt Du gerade an Deinen Jahressteuererklärungen und hast Deine USt-Erstattung vor Augen, die Du Anfang 2011 vom FA erhalten hast, und die Steuer an den Solarteur Ende 2010 gezahlt wurde?
Falls ja.. wirds vielleicht heut kein guter Abend.
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Re: zurück erhaltene USt ==> Einnahmen?

Beitragvon int5749 » 06.02.2012, 22:30

kpr hat geschrieben:also entweder ist es so einfach, wie der Vorredner das gerade erklärt hat.... oder... oh oh


Sitzt Du gerade an Deinen Jahressteuererklärungen und hast Deine USt-Erstattung vor Augen, die Du Anfang 2011 vom FA erhalten hast, und die Steuer an den Solarteur Ende 2010 gezahlt wurde?
Falls ja.. wirds vielleicht heut kein guter Abend.


Du machst mir ... Respekt!!

Also: Ich sitze noch nicht vor den Jahressteuererklärungen, habe aber schon alles bis 2010 vorbereitet. Für 2011 überlege ich ernsthaft dies mit einen SB zu machen, um einen Grund drinne zu haben. Eine große Berichtigung zu Anfang reicht mir erst einmal :wink:

Warum sollte es denn dann kein guter Abend werden? Ist es schon wieder umständlich, die USt in 2011 bezahlt zu haben jedoch erst in 2012 von FA retour??


VG Joerg
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Re: zurück erhaltene USt ==> Einnahmen?

Beitragvon kpr » 06.02.2012, 23:08

O.k. - jetzt geht die Kaffeesatzleserei los.
Aus Deinem Posting wirds leider nicht klarer. Die Welt kann völlig in Ordnung sein; das Kind kann aber auch schon im Brunnen ertrunken sein.

Die von Dir gestellte Frage kommt häufig in folgender Situation vor:

Anlage wird im Jahr 01 fertiggestellt und bezahlt (Tendenz: in den letzten Tagen des Dezember).
Der Stpfl. vergisst für 01 eine EÜR aufzustellen. Hintergrund ist meist, dass keine Einnahmen da sind; Zinsen und Dachpacht als auch AfA für 10 Tage gegen Null laufen und der Stpfl. dem (nicht zu Unrecht) keine Bedeutung beimisst.
Für 23 Euro Abzugsbetrag würd ich auch den Bleistift nicht spitzen.
Vergessen wird aber meist, dass die an den Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer (=Vorsteuer) eine Betriebsausgabe darstellt.
Und da reden wir dann nicht mehr von Peanuts.
Dennoch wird keine EÜR abgegeben. In der ESt-Erklärung 01 taucht die Anlage gar nicht auf. Das FA hat auch keine Chance was zu merken. Und so ergeht ein Bescheid - der dann auch noch bestandskräftig wird.

Entweder im Rahmen einer Beratung, eines Tips, eines Kollegengesprächs (oder aber bei Ehralt des Steuerbescheides 02) erkennt der Stpfl., dass die erstattete USt als Betriebseinnahme in 02 zu erfassen ist

In genau der Situation taucht dann Deine Frage auf.

Wenn man den Betroffenen dann erklärt, dass die Vorgehensweise richtig ist; bzw. welchen Hintergrund sie hat, kommen die meisten auf die Idee, dass dann ja die Vorsteuer in 01 den Gewinn mindern muss.
Richtig. Und genau jetzt wirds übel: 01 ist bestandskräftig und kann nicht mehr geändert werden.

Wer nun die Erwartungshaltung hat, dass man dan ja nur in 02 auch auf die Erfassung der BE verzichten muss - und schon stimmts (unterm Strich).... der erlebt eine herbe Enttäuschung.
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Beitragvon int5749 » 07.02.2012, 07:03

Puhh,

Da scheint ja nochmal etwas richtig zu laufen.

Sorry, ich hätte in diesem Thema nochmal die Kerndaten wiederholen sollen!

12/2011
- Anlage wurde nach Zahlung eines Abschlags montiert
- 22.12.11 Anlage wird fertig gemeldet (BNA und VNB), DC Seite läuft
- 24.12.11 Die Sonne scheint und die Anlage geht (ohne 3 Wetter Taft) ans Netz ;-)
- 27.12.11 Die Schlußrechnung für die Anlage wird bezahlt

01/2012
- 31.01.12 UStVA wird wegen fehlender StNr zu spät abgegeben und die USt der Schlußrechnung mit angegeben

02/2012
- 07.02.12 UStVa für 01/12 wird abgegeben, inkl. USt aus Rechnungen von Januar (RS-485 Kit, Adapter, etc)
- Die Rechnung des Elektrikers wird erwartet und dann in der nächsten UStVA angegeben

So! Nun würde ich also in der Steuererklärung für 2011 die USt der Schlussrechnng als Ausgabe und dann im nächsten Jahr für 2012 als Einnahme angeben. Richtig??

VG und Dank für die Geduld,

Jorg
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Re: zurück erhaltene USt ==> Einnahmen?

Beitragvon Kran01 » 07.02.2012, 07:50

Richtig, 2011 Ausgabe und 2012 Einnahme. Hättest Du mit der Bezahlerei noch 4 Tage gewartet, wäre alles in 2012 gelaufen und hätte sich neutralisiert. So heb Dir die Erstattung für 2011 gut auf, da in 2012 halt eine Nachzahlung kommen könnte
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Re: zurück erhaltene USt ==> Einnahmen?

Beitragvon kpr » 07.02.2012, 08:11

Richtig.
Ist gut gelaufen. So ziehst Du Betriebsausgaben vor bzw. verschiebst Gewinne in die Zukunft. Lass das Geld für Dich arbeiten.
(Die Nachzahlung FÜR 2012 die kommt.... so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Frage ist: WANN kommt sie?
Wenn Du Dir ordentlich Mühe gibst... irgendwann Mitte bis Ende 2013.)
So funktionieren die meisten Steuerstrategien.

Um nun auf Deine ursprüngliche Frage zu antworten:
Du bekommst die Vorsteuer selbstverständlich zu 100% zurück;
aufgrund der zeitlichen Abläufe und temporärer Verschiebungen verschafft der Sachverhalt Dir sogar einen Liquiditätsvorteil für ca. 1,5 Jahre.
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