Zinsen & Versicherung in EÜR

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Zinsen & Versicherung in EÜR

Beitragvon SL11 » 12.04.2012, 16:12

Hallo,

ich bin mit der Erstellung der UST Erklärung für das Jahr 2011 (Solaranlage 2011 in Betrieb genommen) fast fertig.
Eine Sache beschäftigt mich aber noch:

Versicherung: Die PV Anlage wurde in meine "normale" Immobilien/Wohngebäude Versicherung aufgenommen.
Nun habe ich ja keinen Nachweis, wie hoch die Versicherungspauschale / Gebühr für die PV Anlage
ist. Kann ich dennoch die Kosten für die Versicherung (anteilig oder Gesamtkosten) in der EÜR angeben
oder ist dies in meinem Fall nicht möglich?
Zinsen: HIer ist der "Fall" ähnlich. Für die Dachsanierung und andere Kosten am Haus habe ich ein Darlehen aufgenommen.
ca. 1/3 von dem Darlehen wurde für die PV Anlage verwendet. Kann ich in der EÜR Zinsen geltend machen?

Danke im Voraus für eure Hilfe.
SL11
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Re: Zinsen & Versicherung in EÜR

Beitragvon MBIKER_SURFER » 12.04.2012, 16:55

Hallo SL11,

willkommen im PV-Forum :D .

Die Zinsen würde ich anteilig ansetzen bei den Ausgaben. Bei der Versicherung kannst das mal mit dem anteiligen Wert der PV Anlage im Verhältnis zur Gebäudeversicherung versuchen. Mehr als streichen können die das ja nicht. Hast Du die Anlage denn ohne Aufpreis der Versicherung mitversichert bekommen?

Gruß
Martin
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Re: Zinsen & Versicherung in EÜR

Beitragvon SL11 » 12.04.2012, 17:50

Hallo,
danke für die Antwort.
Ja das mit der Versicherung ist etwas kompliziert. Habe das Haus im Jahr 2010 von meinen Eltern
überschrieben bekommen, damals gabe es zwei Versicherungen. Mit Erfassung der PV Anlage wurden
die Versicherungen zusammengelegt, dann habe ich zuerst eine Rückzahlung erhalten und Monate später
eine neue Beitragsrechnung. Muss ich mir jetzt nochmals genau ansehen.. Ich versuchs einfach mal und
gebe es anteilig in der EÜR an.
Gruss
Sandra
SL11
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Re: Zinsen & Versicherung in EÜR

Beitragvon kpr » 12.04.2012, 21:51

Wie der Vorredner schon geschrieben hat: Erstmal anteilig ansetzen - und hoffen, dass der SB keine Lust oder keine Ahnung oder von beidem wenig hat.

Bei den Zinsen gibt es genug Möglichkeiten eine Aufteilung anzugreifen.
Wurde EK eingesetzt (insgesamt) ? Dann ist eine ratierliche Aufteilung schlicht willkürlich. Man kann genauso gut unterstellen, dass das EK nur für das Haus verwendet wurde; oder aber.. und auch das geht... das EK wurde für die PV verbraten.
Alles gleichermaßen willkürlich.
Sind die Zinsen - gemessen am gesamten Zinsaufwand - evtl. "unwesentlich"
...
Wer Dich hier schlagen will, der findet auch einen Knüppel. Ob Dich jemand schlagen will ? Keine Ahnung. Wenn man vom Rathaus kommt, ist man schlauer ;-)

Bei der Versicherung:
Auch hier findet man Ansatzpunkte, die gegen eine Aufteilung sprechen und im Fahrwasser des Aufteilungsverbots nach §12 EStG landen. Betragsmäßig sollte aber kein Finanzer die Möglichkeit haben, sich wegen den paar Euros aufzuplustern.
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