Zahlungsbedingungen bei PV Anlagen und die VOB

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Zahlungsbedingungen bei PV Anlagen und die VOB

Beitragvon valentinw. » 30.08.2006, 20:11

Bin neu im Forum und habe noch nicht realisiert in welche Rubrik dieser Beitrag hingehört irgendwie hat sich mir die Themenanordnung noch nicht ganz erschlossen.

Ich habe mir von drei unterschiedlichen Firmen Angebote für eine 5 KW Anlage machen lassen. Es fällt auf dass alle bei Zahlungsmodalitäten einen hohen Betrag 90-100% des Materialpreises bei Lieferung haben wollen. Ich habe eine funktionierende PV-Anlage beauftragt und nicht Module. Problem im Falle eines Falles kehrt sich, mit Bezahlung stillschweigende Abnahme, die Beweislast um. D.h. ich muss im Zweifelsfall nachweisen dass die Ware vor Bezahlung (An/Abnahme) beschädigt oder funktionsuntüchtig war, was einem Laien nahezu unmöglich sein dürfte. Diese Praxis, die anscheinend relativ neu ist, denn ein Bekannter sagte mir als er vor zwei Jahren seine Anlage bauen ließ war davon keine Rede, wird damit begründet dass die Hersteller Vorkasse haben wollen. Ein Anruf bei einem Hersteller (aleo) wurde über einen Außendienstmitarbeiter auch so beantwortet. Vorkasse sei nicht unüblich, ob dies zugleich impliziert dass dies üblich sei? Nun
anscheinend kennen manche Firmen das Unternehmerrisiko nur wenn es um Gewinnmaximierung geht. Auf die Frage warum denn der Endverbraucher dann nicht direkt einkaufen könne gab es keine Antwort.
Ich finde Zahlungsmodalitäten sind in der VOB klar geregelt und in einem Rechtsstaat auch durchsetzbar. Ob eine Branche die mit staatlicher Hilfe (Steuerzahler) enorme Gewinne verzeichnet hier wieder den Verbraucher indirekt gängeln muss sei fraglich.
Was passiert denn, wenn die abgeladenen (von mir bezahlten) Module aus Witterungsgründe nicht montiert werden und aufgrund von falscher Lagerung, die ich als Laie nicht feststellen kann, durch Sturm beschädigt werden. Wer haftet? Die VOB regelt klar dass der AN bis zur Abnahme seine Leistung vor Beschädigung schützen muss. Auch kann nur er dies am besten tun, jedoch dürfte sein Engagement nach vollständiger Bezahlung aus nur allzu menschlicher Sicht und Lebenserfahrung überschauber bleiben. Verständlich.

Was für Erfahrungen aus Praxis und evtl. gehabten Schaden hat das Forum ?
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Beitragvon Novak Dimon » 31.08.2006, 00:37

Moin!
Ich habe 90% des Auftragswertes bei Lieferung gezahlt.
Begründet wurde diese Praxis damit daß sobald die Anlage, sobald sie auf dem Dach montiert ist, Teil des Hauses ist und im Falle einer ausbleibenden Zahlung meinerseits nicht wieder ohne Weiteres demontiert werden dürfte.
Praktisch ist es so abgelaufen: Termin für den Aufbau wurde kurzfristig abgemacht, ich habe mündlich bestätigt daß ich das Geld (die 90%) zum Tag der Lieferung überweise.
Die Anlage wurde aufgebaut und ich habe nach der Abnahme den Rest bezahlt.
Ist am Ende wohl ein Stück Vertrauenssache...

Gruß
Christian (der dieses Vorgehen bei der Zahlungsmoral heutzutage verstehen kann.)
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Du fragst wer ich bin? Ich bin Novak, der Wanderer...
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Beitragvon Bernd » 31.08.2006, 12:38

Hallo,

ich würde (und habe es auch nicht) im voraus nichts bezahlen. Dann kann man sich die Module auch gleich bei einem anderen Händler preiswerter kaufen. Wenn ich eine PV-Anlage inkl. Montage usw. für den Preis X in Auftrag gebe, dann zahle ich, wenn die Anlage angeschlossen ist und läuft.

Viele Grüße

Bernd
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Beitragvon Betatester » 31.08.2006, 13:04

Bernd hat geschrieben:Hallo,

ich würde (und habe es auch nicht) im voraus nichts bezahlen. Dann kann man sich die Module auch gleich bei einem anderen Händler preiswerter kaufen. Wenn ich eine PV-Anlage inkl. Montage usw. für den Preis X in Auftrag gebe, dann zahle ich, wenn die Anlage angeschlossen ist und läuft.

Viele Grüße

Bernd


Bei den hohen Preisen um die es manchmal geht wirste nicht viele Firmen finden die erst Geld sehen wollen wenn die Anlage aufn Dach ist.


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Zuletzt geändert von Betatester am 31.08.2006, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon AJ » 01.09.2006, 17:52

Es ist üblich das Geld per Vorkasse oder bei Lieferung zu verlangen, damit kann sich der Solatuer absichern.

Meist muss der Solateur seine Anlage auch beim Großhändler am Tag der Lieferung zahlen. Wenn der Kunde z.B. also erst 1 oder 2 Wochen später bezahlt, muss der Solateur die Analge vorfinanzieren.
Ein guter Solateur baut im Monat aber mehr als eine Anlage, somit würde er sehr hohe Beträge vorfinanzieren. Diese Kosten muss er dann aber auch auf die Anlage mit einrechnen, was die Anlage wieder teuerer macht.

Ein weiters Problem ist wenn jemand die Anlage nach Inbetriebnahme nicht bezahlt. Kann man nicht einfach hin und die Anlage wieder mitnehmen. Sobald die Anlage fest mit den Gebäude montiert ist kann man nichts mehr machen und nur den Gerichtlichenweg gehen. Der kann aber ewig dauern.
Sollte es sich bei diesen Kunden noch um eine größere Anlage handeln kann es sein das der Solateur in die Insolvenz geht.

Ich finde 90% bei Lieferung eine faire Sache für beide Seiten.
Der Kunde hat das Material bei sich und der Solateur kann die Anlage beim Großhändler bezahlen.
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Beitragvon lehmann28 » 01.09.2006, 19:21

Danke Jochen10!

Besser kann man es nicht erklären. Respekt!

Der Tom 8)
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Re: Vorkasse

Beitragvon valentinw. » 01.09.2006, 19:46

[quote="Jochen10"]Es ist üblich das Geld per Vorkasse oder bei Lieferung zu verlangen, damit kann sich der Solatuer absichern.

Keineswegs ist es am Bau üblich mit Vorkasse zu arbeiten. Vielmehr regelt
die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ganz klar die Zahlungsmodalitäten. Geld im voraus... nur im Freudenhaus (reimt sich sogar) und auch da nicht immer.
Bedauerlicherweise machen die Solateure dieses Spiel bei der Industrie mit, wohlgemerkt eine Industrie die ihren rasanten Aufschwung nicht zuletzt der steuerfinanzierten Subventionen verdankt. Nebenbei sind Solateure Unternehmer die auch ein Unternehmerrisiko zu tragen haben. Schließlich gibt keiner seinen Einkaufspreis weiter damit muß er auch die Zwischenfinanzierung tragen, damit ist er auch bemüht die Arbeiten möglichst zügig abzuschließen. Außerdem verkaufen die Hersteller gar nicht an Endverbraucher (warum eigentlich nicht ?) Und das Hauptübel liegt eingentlich vielmehr in der Umkehrung der Beweislast nach der Abnahme. Was soll ich mit dem Material am Hof wenn der Solateur krank ist oder vom Dach gestürzt ist ?
Es will ja auch kein Maurer die angelieferten Ziegelsteine bezahlt haben bevor wenigstens ein Teil der Mauer steht . Also man kann nur an alle appelieren dieses Spiel der Industrie nicht zu unterstützen. Ich werde meinem Solateur vorschlagen sofern er die Kosten trägt kann er eine Bankbürgschaft bekommen. Andernfalls soll er eine Erfüllungsbürgschaft
geben und so kann auch der Solatuer bei der Industrie agieren.
Keineswegs werde ich eine Praxis unterstützen die wohl doch eher in eine leicht anrüchige Branche gehört und auch nur dahin. :oops:
valentinw.
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Beitragvon Chrisch91177 » 01.09.2006, 20:09

Hallo!

Regeln hin Vob her trallalla.Das sowas vor Gericht landet will eh keiner...Ihr habt sicherlich alle ein bischen Recht...
Ich persönlich hätte kein Problem das Material bei Lieferung zu bezahlen,denn was ich,hab hab ich!Schliesslich kann ich so eine Lieferung ja auch prüfen!Den Arbeitsaufwand jedoch AUF GAR KEINEN FALL!

Sorry,muss zum Bäcker der will mir morgen 4 Brötchen backen und kriegt heute noch Geld von mir!

Schönen Abend noch

Chrisch
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Beitragvon Betatester » 01.09.2006, 20:14

Chrisch91177 hat geschrieben:Sorry,muss zum Bäcker der will mir morgen 4 Brötchen backen und kriegt heute noch Geld von mir!



:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Da is was dran.

Die großen Vorauszahlungen haben sich wohl aus den Anfängen so eingebürgert. Richtig isses eigentlich nicht !

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