Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
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von valentinw. » 05.09.2006, 18:28
Hallo Lehmann,
jetzt geht es also mit offenem Visier weiter. Nach dem die Argumente dünn werden machen wir`s persönlich. Kein Problem.
Übrigens toller Arbeitgeber wo man um 10 Uhr vormittgas in einem privaten Forum surfen kann . Großhändler ? Alles klar.
Du bist Architekt und willst uns allen hier erzählen das man den Großhandel eigentlich nicht braucht?
Genau das ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich schon darauf bis ALDI Module hat. Wozu brauche ich einen Architekten auf einer Baustelle?
z.Bsp. um mit Hilfe der VOB zu verhindern das ungerechtfertigte Vorauszahlungen gefordert und geleistet werden bzw. das nach geleisteter Arbeit Zahlungen freigegeben und angewiesen werden. . .. ein paar Unterschriften beim Bauamt?
Immerhin. Ohne Unterschriften kein Bau. Ohne Bau kein Baustoffbedarf. Ohne Baustoffbedarf kein Großhändler... aber dieser siehe oben. Aber da lohnt sich keine Diskussion. Sorry.
Ist schon OK vielelicht haben ein paar andere davon profitiert.
Übrigens ich habe schon Bieter die nicht einmal eine Bankbürgschaft wollen sondern bereits mit einer Banknachricht zufrieden sind. Der Unternehmer soll ja sein Geld bekommen, auf Heller und Cent nach geleisteter Arbeit, aber nicht im voraus. Im voraus bezahlt man nur im Freudenhaus.
Schönen Abend.
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von valentinw. » 05.09.2006, 20:07
Hallo Alexander,
schön dass einer der Ahnung hat sich auch zum Thema meldet. Waren es nicht Sie der das mit dem Kunden und Bietermarkt gesagt hat und damit bestätigt dass es Anfangs andere Zahlungsmodalitäten gab? Ich will keine philosophische Diskussion lostreten oder Robin Hood spielen, aber ich kann es nur wiederholen . Diese Branche profitiert von Subventionen und die Solarfirmen schossen und schiessen immer noch wie Pilze aus dem Boden. Ich frage mich wieso ? Welche Ausbildung benötigt man um sich Solateur zu nennen? Gibt es das als Ausbildungsfach bzw. kann es schon so viele mit dieser Ausbildung geben, ich weiss das wirklich nicht. Sie führen die Komplexität der Materie an (zu recht) Wie soll der Kunde beurteilen ob er was Richtiges oder Falsches bezahlt bevor er sieht das es funktioniert. Ich vergleiche es mit dem was vor einigen Jahren in der IT Branche lief, bekanntes Ende mit Schrecken an der Börse. Und mit Verlaub das Unternehmerrisiko kann nicht nur ein Schlagwort sein denn da bin ich unerbittlich keiner wird dazu gezwungen. Ich bin mir sicher keiner, auch Sie nicht, würde seine Kalkulationsbasis offen legen.
Von den allermeisten Kunden ist die Vereinbarung der VOB grundsätzlich kein Thema bzw. (darauf lege ich Wert das das so verstanden wird) auch bei den Bauträgern, die durchweg aus dem Profibereich kommen und wissen wie der Hase läuft, wird bewusst nicht die VOB zugrunde gelegt. Der Grund sind die vermeidbaren Zusatzkosten der VOB. Bei Projekten deren Finanzierung ausschließlich von der zu erwartenden Rendite abhängt und diese bereits sehr gering ist wird eingespart was sich einsparen lässt ohne Qualitätsverluste zu erleiden, ( da habe ich erhebliche Zweifel) erstes "Opfer" der Einsparbemühungen ist die VOB und der Verdienst des Händelers und Insatallateurs.
Ich kann zwar nicht verstehen wieso eine millionenfach bewährte Rechtsgrundlage etwas verteuert aber die Privaten kennen die VOB oft nicht und die wissen wie der Hase läuft, schliessen sie öfter aus eigenen Interessen aus. Ohne jemand etwas zu unterstellen wollen aber nur zu oft werden Handwerker vom "Profibereich" (Schneider & Co) geprällt und nur selten vom Privatbereich. Bezahlt der "Profibereich" tatsächlich im voraus oder baut der "Profibereich" gar keine Photovoltaik ? Die VOB schützt gerade auch die Handwerker. Zu Ihren Ausführungen bzgl. Praxis der GU`s usw. Ich kenne viele, gerade die Großen, die versuchen mit Werkstofflieferanten Verträge abzuschliessen und dann die Handwerker zum Verwenden dieses oder jenes Materials verdonnern. (was ich persönlich nicht unterstütze) Die Pleiteszenarien sind für den Privatmann genau so zutreffend. Wie hoch sind denn die Kosten für eine 2 wöchige Bankbürgschaft über 100 000 € (wobei diese Größe eher selten im privaten Bereich zutrifft) Zu oft werden Nachrichten von geprällten Kunden bei Internetgeschäfte, Telefonrechnungen u.s.w wo Geld im voraus fliesst bekannt. Sollten Sie viele Kunden finden die Ihre Zahlungsbedingungen akzeptieren kann man Sie dazu nur beglückwünschen. Ich würde sie nicht akzeptieren, denn wie gesagt bei SCHÜCO z. Bsp. wird keine Anzahlung verlangt. Versuchen Sie doch mal Ihre Kosten der Industrie oder dem Großhändler (da bin ich felsenfest überzeugt dass für wenig Leistung zu viel abkassiert wird) weiter zu geben. Der Energieversorger zahlt doch dem Kunden auch erst wenn der Strom fliesst und nicht wenn dieser Module angeliefert bekommt. Haben Sie mit dem kleinen Häuslebauer als Bauleiter zu tun? Ermüden die 20 fachen Änderungen der Küche, des Bades oder der Haustürfarbe, endlose Diskussionen über Beschläge oder gesetzliche Vorschriften die Sie dem Kunden vemitteln müssen oder gravierende Änderungen in letzer Minute im Baufortgang nicht? Stellen Sie sich das mal vor bei 10000 Kunden aus aller Welt, das verlangen sie vom Hersteller?
Ich wüsste nicht welche Änderungswünsche ich beim Hersteller anmelden würde aber so hat jeder sein Kreuz, (das er sich ausgesucht hat) zu tragen und wieviele bekommen Geld in voraus ? Ich kann schon verstehen dass sich einige wehement gegen die Änderung dieser eingebürgerten Praxis sind aber das bedeutet noch lange nicht das sie richtig war oder ist.
Schönen Abend.
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von lehmann28 » 05.09.2006, 20:09
Du wirst es nicht glaube Herr Architekt, aber ich habe schon mit einigen deiner Anbieter gesprochen.  War schon interessant.
Und ob ich um 10 Uhr im Büro sitze, auf der Baustelle arbeite, bei einem Kunden im Wohnzimmer sitze und ihn berate oder man vielleicht auch mal Frühstückspause macht in Deutschland, daß sollte glaube mein Problem sein.
jetzt geht es also mit offenem Visier weiter. Nach dem die Argumente dünn werden machen wir`s persönlich. Kein Problem. Übrigens toller Arbeitgeber wo man um 10 Uhr vormittgas in einem privaten Forum surfen kann . Großhändler ? Alles klar.
Mir werden die Argumente nicht zu dünn. Aber warum sollte ich hier weiter diskutieren und versuchen jemanden zu überzeugen, der nur immer auf der VOB rumreitet und doch alles besser weiß. Was man ja auch an deinem 10Uhr Kommentar wieder sehen kann. Zitat:
Du bist Architekt und willst uns allen hier erzählen das man den Großhandel eigentlich nicht braucht?
Genau das ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich schon darauf bis ALDI Module hat.
Und was soll das bringen? Wer soll dir die Anlage zusammenstellen? Wer soll sie montieren? Wer gibt dir die Garantie das sie ordnungsgemäß funktioniert? An wen willst Du dich wenden bei Garantiefällen? ...? Zitat:
Wozu brauche ich einen Architekten auf einer Baustelle?
z.Bsp. um mit Hilfe der VOB zu verhindern das ungerechtfertigte Vorauszahlungen gefordert und geleistet werden bzw. das nach geleisteter Arbeit Zahlungen freigegeben und angewiesen werden.
Sowas kann ich als Privatperson auch so. Da kann ich mir die VOB auch selber durchlesen und anwenden. Also der Punkt wird wieder abgezogen. Aber was noch interessant ist. Wie willst Du als Architekt denn Zahlungen als gerechtfertigt anweisen, wenn Du garnicht weißt ob die Arbeit in Ordnung ist? Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du bei deiner eigenen (und wahrscheinlich auch ersten) PV-Anlage beurteilen kannst, ob der Solarteur den korrekten Querschnitt gewählt hat, ob er die Leitung entsprechend abgesichert hat oder ob die Module richtig verschaltet sind,...etc. Zitat:
. .. ein paar Unterschriften beim Bauamt?
Immerhin. Ohne Unterschriften kein Bau. Ohne Bau kein Baustoffbedarf. Ohne Baustoffbedarf kein Großhändler... aber dieser siehe oben.
Wenn wir in Deutschland demnächst so weit sind, so daß wir keinen Großhandel mehr haben (zumindest wenn es nach deinen Wahn... ähh?.. Wunschvorstellungen geht) , dann brauchen wir demnächst auch nur noch eine Unterschrift vom Statiker, vom Bauunternehmer und vielleicht eine vom einfachen Bau-Sachverständigen. Dann fällt die unnütze überteuerte Provision der Architekten auch weg. Im voraus bezahlt man nur im Freudenhaus.
Na da hast Du mir was voraus, denn da war ich noch nicht und kenne mich auch nicht damit aus.  Ich kann dir nur empfehlen den Beitrag von Alexander Hälbich einmal ganz in Ruhe durchzulesen und dir seine Worte zu Herzen zu nehmen. Denn besser hätte es glaube keiner sagen können. Der Tom P.S.: Nochmal für alle die sich nicht mit der VOB auskennen und ein eigenes Urteil bilden wollen: Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B) > § 16 Zahlung
1. (1) Abschlagszahlungen sind auf Antrag in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrags in möglichst kurzen Zeitabständen zu gewähren. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. Als Leistungen gelten hierbei auch die für die geforderte Leistung eigens angefertigten und bereitgestellten Bauteile sowie die auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile, wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl das Eigentum an ihnen übertragen ist oder entsprechende Sicherheit gegeben wird. (2) Gegenforderungen können einbehalten werden. Andere Einbehalte sind nur in den im Vertrag und in den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Fällen zulässig. (3) Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 18 Werktagen nach Zugang der Aufstellung fällig. (4) Die Abschlagszahlungen sind ohne Einfluss auf die Haftung des Auftragnehmers; sie gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.
2. (1) Vorauszahlungen können auch nach Vertragsabschluss vereinbart werden; hierfür ist auf Verlangen des Auftraggebers ausreichende Sicherheit zu leisten. Diese Vorauszahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit 3v. H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen. (2) Vorauszahlungen sind auf die nächstfälligen Zahlungen anzurechnen, soweit damit Leistungen abzugelten sind, für welche die Vorauszahlungen gewährt worden sind.
3. (1) Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung fällig, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang. Die Prüfung der Schlussrechnung ist nach Möglichkeit zu beschleunigen. Verzögert sie sich, so ist das unbestrittene Guthaben als Abschlagszahlung sofort zu zahlen. (2) Die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus, wenn der Auftragnehmer über die Schlusszahlung schriftlich unterrichtet und auf die Ausschlusswirkung hingewiesen wurde. (3) Einer Schlusszahlung steht es gleich, wenn der Auftraggeber unter Hinweis auf geleistete Zahlungen weitere Zahlungen endgültig und schriftlich ablehnt. (4) Auch früher gestellte, aber unerledigte Forderungen werden ausgeschlossen, wenn sie nicht nochmals vorbehalten werden. (5) Ein Vorbehalt ist innerhalb von 24 Werktagen nach Zugang der Mitteilung nach den Absätzen 2 und 3 über die Schlusszahlung zu erklären. Er wird hinfällig, wenn nicht innerhalb von weiteren 24 Werktagen eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn das nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. (6) Die Ausschlussfristen gelten nicht für ein Verlangen nach Richtigstellung der Schlussrechnung und -zahlung wegen Aufmaß-, Rechen- und Übertragungsfehlern.
4. In sich abgeschlossene Teile der Leistung können nach Teilabnahme ohne Rücksicht auf die Vollendung der übrigen Leistungen endgültig festgestellt und bezahlt werden.
5. (1) Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen. (2) Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig. (3) Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so kann ihm der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Zahlt er auch innerhalb der Nachfrist nicht, so hat der Auftragnehmer vom Ende der Nachfrist an Anspruch auf Zinsen in Höhe der in § 288 BGB angegebenen Zinssätze, wenn er nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. (4) Zahlt der Auftraggeber das fällige unbestrittene Guthaben nicht innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Schlussrechnung, so hat der Auftragnehmer für dieses Guthaben abweichend von Absatz 3 (ohne Nachfristsetzung) ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Zinsen in Höhe der in § 288 BGB angegebenen Zinssätze, wenn er nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. (5) Der Auftragnehmer darf in den Fällen der Absätze 3 und 4 die Arbeiten bis zur Zahlung einstellen, sofern eine dem Auftraggeber zuvor gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
6. Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den Nummern 1 bis 5 Zahlungen an Gläubiger des Auftragnehmers zu leisten, soweit sie an der Ausführung der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers aufgrund eines mit diesem abgeschlossenen Dienst- oder Werkvertrags beteiligt sind, wegen Zahlungsverzugs des Auftragnehmers die Fortsetzung ihrer Leistung zu Recht verweigern und die Direktzahlung die Fortsetzung der Leistung sicherstellen soll. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer von diesem gesetzten Frist darüber zu erklären, ob und inwieweit er die Forderungen seiner Gläubiger anerkennt; wird diese Erklärung nicht rechtzeitig abgegeben, so gelten die Voraussetzungen für die Direktzahlung als anerkannt.
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von bereil » 05.09.2006, 20:16
@ valentinw und lehmann28
ich möchte Euch bitten, eure Unstimmigkeiten woanders auszudiskutieren!
Ihr könntet Euch ja im Chat auf sonnenertrag.de treffen
Mit freundlichen Grüßen,
bereil
www.e-s-z.de www.mbe-gbr.de/GuT/ - 89kWp auf Süd-Ost und Nord-West!
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bereil
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von valentinw. » 06.09.2006, 12:42
Hallo Lenmann,
weil der Moderator sich hier schon gemeldet hat werde ich letztmals Stellung nehmen auch wenn Du noch so persönlich wirst.
Du wirst es nicht glaube Herr Architekt, aber ich habe schon mit einigen deiner Anbieter gesprochen. War schon interessant.
Habe das schon vermutet und weil nichts am Kerbholz, habe ich damit auch kein Problem. Allerdings könnte man zwischen den Zeilen einiges lesen und auch einige fragwürdige Assoziationen zur Branche bekommen. Mir drängen sich so Gedanken auf wie Monopolstellung oder Absprache. Sind nur Gedanken die bekanntlich ja frei sind. Und das schöne an Süddeutschland ist das Österreich, die Schweiz, Lichtenstein, Frankreich und sogar Osteuropa nicht soweit weg sind. Und ausserdem solange mein Geld am Konto liegt kann ich immer noch frei entscheiden ob ich es ausgebe oder anderweitig anlege. Ist der transparente Kunde auch König ? Ein blöder Spruch. Wenn wir in Deutschland demnächst so weit sind, so daß wir keinen Großhandel mehr haben (zumindest wenn es nach deinen Wahn... ähh?.. Wunschvorstellungen geht) , dann brauchen wir demnächst auch nur noch eine Unterschrift vom Statiker, vom Bauunternehmer und vielleicht eine vom einfachen Bau-Sachverständigen. Dann fällt die unnütze überteuerte Provision der Architekten (heisst Honorar und wird nie im voraus bezahlt) auch weg.
Das erste regelt der Markt aber weil der nicht immer funktioniert regelt das zweite Gott sei Dank der Gesetzgeber. Zum Glück ist Photovoltaik nur eine kleine Randnotiz im breiten Spektrum des Bauens.
Für die Veröffentlichung der VOB danke ich Dir, damit habe ich noch mehr Verbraucher erreicht. Eigentlich hätte ich selbst darauf kommen müssen aber weil es mit Arbeit verbunden ist betrachte ich es als eine kostenlose Dienstleistung eines ... Großhändlers ? Weiter so. Schönen Tag.
Für weiteres kannst mir privatmailen.
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von lehmann28 » 07.09.2006, 00:27
valentinw. hat geschrieben:Hallo Lenmann,
Lehmann !!! valentinw. hat geschrieben:weil der Moderator sich hier schon gemeldet hat werde ich letztmals Stellung nehmen auch wenn Du noch so persönlich wirst.
Und Du bist nicht persönlich geworden? valentinw. hat geschrieben:Habe das schon vermutet und weil nichts am Kerbholz, habe ich damit auch kein Problem. Allerdings könnte man zwischen den Zeilen einiges lesen und auch einige fragwürdige Assoziationen zur Branche bekommen. Mir drängen sich so Gedanken auf wie Monopolstellung oder Absprache. Sind nur Gedanken die bekanntlich ja frei sind. Und das schöne an Süddeutschland ist das Österreich, die Schweiz, Lichtenstein, Frankreich und sogar Osteuropa nicht soweit weg sind. Und ausserdem solange mein Geld am Konto liegt kann ich immer noch frei entscheiden ob ich es ausgebe oder anderweitig anlege. Ist der transparente Kunde auch König ? Ein blöder Spruch.
Du liegst mit deinen ganzen Vermutungen so dermaßen daneben, aber am besten läßt man dich in deinem Glauben. valentinw. hat geschrieben:[Dann fällt die unnütze überteuerte Provision der Architekten (heisst Honorar und wird nie im voraus bezahlt) auch weg.
Nein, nein. Provision ist schon richtig gewesen. Denn Honorar bekommt man für eine Leistung, eine Provision wird gezahlt wenn möglichst viel und teuer verkauft wurde. valentinw. hat geschrieben:Das erste regelt der Markt aber weil der nicht immer funktioniert regelt das zweite Gott sei Dank der Gesetzgeber. Zum Glück ist Photovoltaik nur eine kleine Randnotiz im breiten Spektrum des Bauens.
Ja, wie gut das wir in unserem deutschen bürokratischen Staat so herrlich vom Vaterstaat beschützt und betüddelt werden. Und das diese Randnotiz auf dem Bau mehrere Milliarden Umsatz macht ist wirklich nur Nebensache. Warum kriegen denn deine Architektenkollegen immer leuchtende Augen beim Thema "Regenerative Energien"? valentinw. hat geschrieben:Für die Veröffentlichung der VOB danke ich Dir, damit habe ich noch mehr Verbraucher erreicht.
Bitte schön, aber damit haben viele Verbraucher auch mal Ihre Pflichten gesehen. In Deutschland wird leider immer mehr das Recht in den Fordergrund gestellt. Die Pflicht eines jeden wird dabei aber gerne mal in die dunkle Ecke geschoben. Ganz davon abgesehen, daß in der VOB die Vorauskasse als ganz legitimes Zahlungsmittel aufgeführt wird und es überhaupt nicht anrüchig ist wie Du es so gerne darstellst.. valentinw. hat geschrieben:Eigentlich hätte ich selbst darauf kommen müssen aber weil es mit Arbeit verbunden ist betrachte ich es als eine kostenlose Dienstleistung eines ... Großhändlers ? Weiter so.
Viel Arbeit? Also wenn Google und copy&paste viel Arbeit ist, dann lies lieber weiter in deinen Gesetzbüchern. Aber vergeß bitte nicht daß das reale Leben nicht aus Paragraphen und Gesetzestexten besteht. valentinw. hat geschrieben:Für weiteres kannst mir privatmailen.
Nein Danke. Du bist zu einseitig eingestellt.
Der Tom 
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von valentinw. » 08.09.2006, 17:50
Hey ... Lehmann,
Entschuldigung für den Tippfehler, dachte nicht dass Du so kleinlich bist. Jetzt macht`s doch wieder Spass mit Dir.
Denn Honorar bekommt man für eine Leistung, eine Provision wird gezahlt wenn möglichst viel und teuer verkauft wurde.
Da hast Du mir wieder was voraus. Verkauft wird doch schwerpunktmäßig im Handel ? Im Großen mehr wie im Kleinen ? Und das diese Randnotiz auf dem Bau mehrere Milliarden Umsatz macht ist wirklich nur Nebensache.
Ach nee... Langsam wirst Du mir sympathisch. Zu erst erzählst Du dass Du mit mehreren Bieter gesprochen hast, dann veröffnetlichst Du die VOB und jetzt, dies. Machst mir auch noch einen guten (für mich) Preis ? Warum kriegen denn deine Architektenkollegen immer leuchtende Augen beim Thema "Regenerative Energien"?
Sieh an, sieh an. Vor einigen Tagen wurde noch erzählt wie risikoreich das Geschäft ist und die Margen so knapp wären dass Vorauszahlungen alleine die drohenden Pleiten abwenden könnten. Ist jetzt eine Aussage unwahr ? Aber vergeß bitte nicht daß das reale Leben nicht aus Paragraphen und Gesetzestexten besteht.
Ganz sicher nicht, denn das reale Leben heisst auch Gammelfleisch und auch deshalb brauch man Gesetze. Welchen Beruf hatten die Hauptprotagonisten noch mal ? Und Du solltest nicht vergessen dass der große Boom der Branche und die oben von Dir erwähnten Milliarden keineswegs dem freien Markt zu verdanken sind sondern einem GESETZ der Rot/Grünen Regierung während andere die Laufzeiten der AKW`s verlängern wollen. Du bist zu einseitig eingestellt
Gleichfalls. Dabei haben wir etwas gemeinsam und sind uns einig.
Schönes Wochenende
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von lehmann28 » 09.09.2006, 23:52
valentinw. hat geschrieben:Da hast Du mir wieder was voraus. Verkauft wird doch schwerpunktmäßig im Handel ? Im Großen mehr wie im Kleinen ?
Du verkaufst dich als Architekt als Dienstleister, der Supermarkt verkauft Lebensmittel, der Großhandel verkauft an den Fachhandel, der Rechtsanwalt verkauft sein Wissen an den Klienten, ..usw. Jeder verkauft in seinem Beruf etwas. Du suchst anscheinen gerne die berühmte Nadel im Heuhaufen. Na gut, lassen wir dir die Freude. Leider wirst Du sie nie finden. valentinw. hat geschrieben:Ach nee... Langsam wirst Du mir sympathisch. Zu erst erzählst Du dass Du mit mehreren Bieter gesprochen hast, dann veröffnetlichst Du die VOB und jetzt, dies. Machst mir auch noch einen guten (für mich) Preis ?
Ähm? Was hat denn die VOB, der Kontakt zu Branchenkollegen und der Kommentar miteinander zutun. Hast Du immer so wirre Gedankensprünge? Sorry, aber da kann ich dir nicht folgen. Der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn ist dir aber schon klar, oder? valentinw. hat geschrieben:Sieh an, sieh an. Vor einigen Tagen wurde noch erzählt wie risikoreich das Geschäft ist und die Margen so knapp wären dass Vorauszahlungen alleine die drohenden Pleiten abwenden könnten. Ist jetzt eine Aussage unwahr ?
Schon wieder so ein wirres Gedankengut von Dir. Was hat denn das eine mit dem anderen zutun? Warum dürfen deine Architektenkollegen nicht begeistert sein von der "Regenerativen Energie" und gleichzeit die Vorauskasse bei der Photovoltaik genutzt werden? Ich sehe da kein Widerspruch aber auch kein Zusammenhang. Sorry. valentinw. hat geschrieben:Ganz sicher nicht, denn das reale Leben heisst auch Gammelfleisch und auch deshalb brauch man Gesetze. Welchen Beruf hatten die Hauptprotagonisten noch mal ?
Schön wenn man sich seine Welt immer so zurechtlegen kann wie es einem valentinw. am besten gefällt. Ich habe nichts gegen unsere Gesetze gesagt, sondern nur behauptet daß das Leben nicht nur aus Paragraphen und Gesetzestexten besteht. Das hierzu der Kommentar zum Gammelfleisch kommt war mir schon klar. Hat aber im Zusammenhang ( oder im Vergleich) absolut nichts mit dem thread zutun. valentinw. hat geschrieben:Und Du solltest nicht vergessen dass der große Boom der Branche und die oben von Dir erwähnten Milliarden keineswegs dem freien Markt zu verdanken sind sondern einem GESETZ der Rot/Grünen Regierung während andere die Laufzeiten der AKW`s verlängern wollen.
Und? Was ist da so schlimm dran? Wie schon oben gesagt: Ich habe nichts gegen Gesetze. Man sollte aber vielleicht erstmal mit seinem gesunden Menschenverstand an ein Thema rangehen, statt immer auf gewissen Paragraphen rumzureiten. Ein hoher Richter des Bundesgerichtshofes hat einmal in einem Interview gesagt: "Unsere Gesetze sind ein Leitfaden, die zur Unterstützung des täglichen Lebens und der Mitmenschlichkeit dienen sollen. Wir dürfen Sie nicht zum erschlagen unserer alltäglichen Probleme nutzen." Und du solltest nicht vergessen, daß die Branche nur deshalb so groß geworden ist und seit den letzten Jahren große politische Aufmerksamkeit erhält, weil der freie Markt seit den 80er jahren gut funktioniert. Die Photovoltaik wird seit über 20 Jahren schon in Deutschland eingesetzt und stetig weiter entwickelt. Und das nicht nur weil sich hier gewisse Unternehmen eine hohe Rendite erhoffen, sondern weil es genug Freunde der Photovoltaik gibt die einen Sinn darin sehen unsere Sonne zu nutzen. Das 100.000 Dächer-Programm und das spätere EEG sind eigentlich nur eine kleine Hilfestellung die das ganze beschleunigt hat. Was ist daran schlimm? valentinw. hat geschrieben: ...werde ich letztmals Stellung nehmen auch wenn Du noch so persönlich wirst.
Du wirst übrigens nicht glaubwürdiger, wenn Du deine eigenen Äußerungen nicht konsequent einhältst!
Der Tom
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von bereil » 10.09.2006, 17:57
OK Leute, da Ihr es anscheinend anders nicht versteht, schliesse ich diesen Beitrag !!!!
Macht das unter Euch aus !!!!!
bereil
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