Hallo zusammen
Ich sitz gerade vor meiner Steuerklärung und weiss nicht
mit wieviel Cent ich den selbstgenutzten Strom ansetzten soll, muss !
Kann mir jemand von euch weiterhelfen?
Wieviel Cent für selbstgenutzen Strom ansetzten?
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Bei welcher Steuer? Umsatzsteuer, also unentgeltl. Wertabgabe oder EÜR, Sachentnahme?
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eigentlich bei beiden, macht dass den einen Unterschied?
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Ja.
Bemessungsgrundlage bei der uWA ist der Preis für den du den Strom kaufst. Inkl. Nebenkosten, also Grundgebühr.
Bemessungsgrundlage für die Sachentnahme ist der Teilwert, ein guter Teilwert sind die Opportunitätskosten, d.h. die Einspeisevergütung.