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Moderator: Mod-Team
von alphano1 » 06.08.2012, 09:52
Hallo Gemeinde,
ich bin dabei meine EÜR für das FA (2011) zu erstellen. Meine Anlage ging Anfang Dezember letzten Jahres in Betrieb. Einnahmen leigen keine vor, da mein VNB erst dieses Jahr mit der Abschlagszahlung begonnen hat.
Also muss ich nur die Ausgaben, lineare Abschreibung, Versicherung und Zinsen als Ausgaben angeben? Muss ich auch schon den Eigenverbrauch mit angeben?
Was sollte ich noch beachten?
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von macnetz » 06.08.2012, 10:30
hallo alphano1,
vergiss nicht die gezahlte MwSt auf die PV-Anlage (falls in 2011 bereits Abschlagszahlungen erfolgt sind).
Der Direktverbrauch bis 31.12.2011 ist als Betreibseinnahme anzugeben - am einfachsten mit 16,38 ct/kWh
Grüsse Anton
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von MBIKER_SURFER » 06.08.2012, 10:51
Hallo,
sicherheitshalber die Sonder Afa mit 0% angeben, damit Du die erhöhte Einnahme aus 2012 -> MWST Erstattung damit auch sicher kompensieren kannst.
Gruß Martin
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von michael091963 » 06.08.2012, 11:33
In die EÜR gehören alle Ausgaben, die im betreffenden Jahr angefallen sind. Neben den Kosten für die Anlage selbst auch z.B. die Fahrtkosten für die Termine bei Bank und / oder Steuerberater, Telefonkosten, Porto etc. Die lineare AfA ist nur mit 1/12 anzusetzen, wenn die Anlage im Dezember in Betrieb gegangen ist.
Ganz wichtig: Die Umsatzsteuer, die Du gezahlt hast, ist eine Betriebsausgabe. Mach nicht den Fehler davon auszugehen, dass die ja vom Finanzamt erstattet wird und daher neutral ist. So wie Du die Situation schilderst ist es sehr wahrscheinlich, dass die Erstattung der Umsatzsteuer erst im Jahr 2012 auf Deinem Konto eingeht. Sie wird also bei der EÜR 2012 die Betriebseinnahme deutlich erhöhen! Und wenn Du vergisst, die einzutragen, wird es das freundliche Finanzamt für Dich erledigen. Denen wird es aber nicht auffallen, wenn Du die gezahlte Umsatzsteuer als betriebsausgabe in 2011 vergessen hast.
Daher der Tipp von Martin, die Sonder-Afa für 2012 aufzusparen, um die der Umsatzsteuererstattung gegensetzen zu können. Du kannst aber auch die Sonder-Afa in 2011 voll ansetzen und Dich über den gewonnenen zinslosen Kredit freuen, der allerdings eine Endfälligkeit im Sommer 2013 hat...
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von alphano1 » 06.08.2012, 11:37
Hallo,
die Rückerstattung der Umsatzsteuer habe ich noch in 2011 bekommen... Wann und wie sollte ich also die Sonder Afa angeben?
Gruß Alex
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von macnetz » 06.08.2012, 11:56
hallo alphano1, dann hast du uns schon angeschwindelt - von wegen "Einnahmen liegen keine vor"  das FA findet das nicht so lustig . . . Grüsse Anton
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von MBIKER_SURFER » 06.08.2012, 12:02
alphano1 hat geschrieben:Hallo, die Rückerstattung der Umsatzsteuer habe ich noch in 2011 bekommen... Wann und wie sollte ich also die Sonder Afa angeben? Gruß Alex
siehe @macnetz. Das kann man ja nicht riechen. Dann kannst die Sonder-AfA wahlweise (0 bis 20%) auf Anschaffungsjahr = 2011 bis 2015 verteilen - also z.B. 5 X 4 % - aber auch 1 X 20%. Um den S-AfA Betrag musst natürlich dann im 6. Jahr den Bemessungsbetrag für die lineare AfA kürzen und den lineare AfA betrag auf die Restlaufzeit anpassen. Gruß Martin
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von alphano1 » 06.08.2012, 12:09
macnetz hat geschrieben:hallo alphano1, dann hast du uns schon angeschwindelt - von wegen "Einnahmen liegen keine vor"  das FA findet das nicht so lustig . . . Grüsse Anton
...deshalb frage ich euch ja! Die nächste Steuererklärung wird dann bestimmt bisschen einfacher 
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von donnermeister1 » 06.08.2012, 12:16
Geh mal nach downloads.php?cat=2 und lade dir FoVo runter. Die kostenlose Version ist zwar nur für Volleinspeisungsanlagen, aber um ein Gefühl zu bekommen was wo hin gehört und damit rum zu spielen ist es ideal. Und wenn es dir zusagt, dann vielleicht die für dich passende Version von [url]pv-steuer.de[/url].
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von alphano1 » 06.08.2012, 12:38
Danke dir! nutzt von euch einer das Tool mit Eigenverbrauch? Werde mir das Tool mal bestellen, kann ich ja als Ausgabe geltend machen  Vielleicht könnte mir noch einmal einer das Thema Sonderabschreibung erläutern, bzw was es damit auf sich hat... Danke Gruß Alex
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