Welche Tätigkeit in Gewerbeummeldung eintragen?`

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Welche Tätigkeit in Gewerbeummeldung eintragen?`

Beitragvon LoneSurvivor » 05.02.2012, 11:23

Hallo Forum,

ich betreibe schon ein nebenberufliches Gewerbe und würde für meine baldige PV-Anlage mein Gewerbe hier ummelden:

http://www.erlangen.de/de/Portaldata/1/ ... eldung.pdf

Jetzt stellen sich mir nur die Fragen:

1) Was für eine Tätigkeit trage ich da ein? Etwa "Erzeugung von Strom mittels Photovoltaik-Anlage"?
2) Im Moment unterliege ich mit meinem aktuellen Gewerbe noch dem Kleinunternehmer-Status... wie kann ich das ändern um die Ausgaben angeben zu können? Braucht es für sowas ein extra Formular? Auf dem oben verlinkten Dokument sehe ich da keine Option für...

Gruß
Ricky
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Re: Welche Tätigkeit in Gewerbeummeldung eintragen?`

Beitragvon MaierGeier » 05.02.2012, 13:53

Hallo

zu 1: Betrieb einer Photovoltaikanlage
zu 2: ? Du kannst ja auch als Anlagenbetreiber noch den Kleinunternehmer Status haben, kommt halt auf die Anlagengröße an. bzw den Umsatz was du Gesamt machst
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Re: Welche Tätigkeit in Gewerbeummeldung eintragen?`

Beitragvon Bento » 05.02.2012, 14:18

Hallo Ricky,

zu 1) Warum willst du eine Gewerbeummeldung bzw. eine Gewerbeanmeldung durchführen?

zu 2) Das Anmelden eines Gewerbes erfolgt - wenns denn sein muss - bei der Gewerbestelle der Gemeinde und hat nichts mit der steuerlichen Einordung zu tun. Hier ist bekannterweise das Finanzamt zuständig.
Da du ja nun schon mal ein nebenberufliches Gewerbe betreibst, wirst du auch sicherlich schon ein Steuernummer haben, die dich als Unternehmer ausweist.
Ob du nun zusätzlich noch mal einen steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen musst, kann ich dir auch nicht sagen. Das dürfte aber zumindest dann wohl erforderlich werden, wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchtest (sinnvoll bei 99% der PV-Betreiber), denn nur dadurch wirst du vorsteuerabzugsberechtigt und kannst dir die Umsatzsteuer aus der Anschaffung der PV-Anlage wiederholen.
Leider wirst du dann auch mit deinem bisherigen nebenberuflichen Gewerbe umsatzsteuerpflichtig, denn es geht nur "ganz oder gar nicht".
Viele Grüße
Bento

Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
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Re: Welche Tätigkeit in Gewerbeummeldung eintragen?`

Beitragvon kpr » 05.02.2012, 17:26

Brrrr.. Notbremsung.

Vergiss mal alles um die Gewerbeanmeldung und den Unternehmenszweck. Das ist höchst sekundär. Schreib rein "Photovoltaik". (Oder schreib rein "Finger in den Po - Mexico". Mal sehen ob da jemand nachfragt.)

Dein viel größeres Problem ist dein bestehendes Gewerbe und die KUR. Da knistert es. Und zwar richtig.

Steuerpflichtiger ist der Unternehmer (nicht das Unternehmen); und das Wahlrecht steht demzufolge dem Unternehmer (und nicht dem / den Unternehmen) zu. Und folglich kann dieses Wahlrecht nur einheitlich ausgeübt werden.

Für die PV ist die Anwendung der KUR der wirtschaftliche Genickbruch.
Wenn das Gleiche für den Verzicht auf die KUR in Deinem ersten Gewerbe gilt, hast Du ein nachhaltiges Problem.

Dann brauchst Du schnell noch eine Lösung, wie Du die Unternehmeridentität aufbricht. (Das ist nicht unmöglich... aber zu früh bist Du bestimmt nicht, wenn Du jetzt damit beginnst.)

Wenn es Dich im bestehenden Unternehmen nicht stört, wenn Du auf die KUR verzichtest, dann sind die bisher erzielten Einnahmen (seit 1.1.) bereits steuerbare und ggf. steuerpflichtige Umsätze. Bei B2B wirst Du noch die Rechnung korrigieren können; bei B2C zahlst Du aus privater Schatulle. Da wird Dir ja niemand mehr Geld nachzahlen.
Du siehst... so oder so.. die Sache eilt.

Die Umsetzung erfordert keinen deklaratorischen Akt. Einfach machen. Im Prinzip zumindest.
Problematisch ist eher die Bestimmung des Voranmeldungszeitraums. Bevor wir uns in tausend wenn / vielleicht / aber verlieren: Das klärt man mit dem FA am Telefon. Und wenn einem das Ergebnis nicht schmeckt - schaut man weiter.
Du solltest bei dem Gespräch Deinen vorjahresumsatz und den erwarteten Umsatz für 2012 (PV und vorh. Gewerbe) halbwegs parat haben.
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Re: Welche Tätigkeit in Gewerbeummeldung eintragen?`

Beitragvon schemmp » 05.02.2012, 23:19

LoneSurvivor hat geschrieben: meine baldige PV-Anlage
Gruß
Ricky


...geht den evtl. noch eine Anmeldung der PVA auf die Ehefrau?

Viele Grüße
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Re: Welche Tätigkeit in Gewerbeummeldung eintragen?`

Beitragvon LoneSurvivor » 08.02.2012, 21:17

Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten... ich hatte die Tage soviel um die Ohren und komme daher jetzt erst zum Antworten.
Also: ich muss die Erlanger Behörden wieder mal loben, die haben es hier echt drauf. Sowohl der nette Herr im Gewerbeamt als auch der Mitarbeiter beim Finanzamt haben mich kompetent beraten (oder waren so professionell, mir was vorzumachen, dass ich es nicht gemerkt habe :D ).

Jedenfalls habe ich jetzt folgende Tätigkeiten erledigt:
- im Gewerbeamt die Änderung des Gewerbes vorgenommen und um den Punkt 'Betrieb einer Photovoltaikanlage unter der Anschrift: ...' erweitert
- im Finanzamt angerufen und von der geplanten Tätigkeit berichtet, woraufhin mir der freundliche Beamte (den ich zu Rückfragen auch gerne immer anrufen kann) mir Anmeldeformulare zugeschickt hat. Das habe ich damals ja schonmal ausgefüllt für mein Nebengewerbe, zu der Zeit allerdings noch mit KUR. Es war auch eine ausgedruckte Version dieser Website dabei, die alles wichtige für den PV-Betrieb nochmal zusammenfasst: http://www.finanzamt.bayern.de/Informat ... =n&d=x&t=x

Hier in Mittelfranken ist mir, seit dem ich mich mit dem Thema Photovoltaik beschäftige, erst richtig aufgefallen, wie viele Dächer es hier mit Solarpanelen gibt... Für die Behörden ist das hier also nichts neues mehr.

Der nächste Schritt ist für mich nun, mich schlau zu machen, wie ich das mit der Umsatzsteuervoranmeldung machen muss und was da genau. Hatte schon überlegt, für ne Einmalzahlung bei einem Steuerberater mal eine Initialberatung mit Beispielausfüllung aller notwendigen Formulare usw. anzufragen.

Dass ich nicht teilweise Kleinunternehmer sein kann für das eine und 'Vollunternehmer' für das andere, ist mir klar. Dann müssen meine zukünftigen Rechnungen eben alle 19% ausweisen. Doof ist nur, dass ich im Januar zwei Rechnungen rausgegeben habe mit KUR, das muss ich mit denen mal besprechen. Naja selber Schuld, ich hatte nach Weihnachten keine Muße zum Rechnung schreiben ;-)

Herr Schemm, meine Freundin ist (noch) nicht meine Ehefrau, das scheidet leider aus.
Aber in Ihrem Profil habe ich gerade den Link zu Steuerberater1.de gesehen, auf jener Seite ich übrigens gestern Abend auch schon unterwegs war, nachdem ich nach Durchlesen dieses Zusatzausdrucks vom Finanzamt kapituliert hatte und auf der Suche nach professioneller Unterstützung war :-)

Viele Grüße
Ricky
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