welche Kosten in EÜR

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welche Kosten in EÜR

Beitragvon uschi5000 » 08.02.2012, 12:43

Hallo,
nachdem nun bald die EÜR ansteht, mache ich mir Gedanken, was ich an Kosten angeben kann. Außer Versicherungskosten fällt mir nichts ein, denn wirkliche Kosten habe ich ja nicht. Gibt es irgendetwas, was man pauschal angeben kann, und was vom Finanzamt anerkannt wird?
Da wir Direktverbrauch gewählt haben, kommt auch nur die lineare Abschreibung infrage.
Vielleicht kann mir der eine oder andere noch einen Tipp geben.
Danke.

LG
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Re: welche Kosten in EÜR

Beitragvon donnermeister1 » 08.02.2012, 15:29

Wenn du keine Kosten hattest, dann kannst du auch nix angeben.
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Re: welche Kosten in EÜR

Beitragvon kpr » 08.02.2012, 15:51

"Pauschalen" gibt es keine.
Allerdings sollten 50,- Euro für Telekommunikation nicht beanstandet werden;
Ebenso ein paar Euro für Büromaterialien.

Natürlich gibt es auch schwarze Tricks. Internethandel / Rückgabe- u. Widerrufsrecht... gehen mir da so durch den Kopf.
Fahrtkosten (zum Solarteur, der Bank, Info-Veranstaltungen ) kannst Du pro km abrechnen (30 Cent/km ? bin unsicher; mal gockeln)
Vielleicht ist noch ein Beleg von einem Geschäftsessen liegengeblieben?
Hast Du Dir Werkzeug zugelegt? (Bist Du diejenige, die ihre Werkzeugbelege immer achtlos im Kassenbereich von Baumärkten fallen lässt?)
Blumenstrauss für die Nachbarin? (Weil die durch irgendwas bei der Montage gestört wurde...)

Ist aber alles irgendwie nicht der Kracher. Muss jeder selbst wissen, was er sich da antut.
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Re: welche Kosten in EÜR

Beitragvon roox » 08.02.2012, 17:20

kpr hat geschrieben:Blumenstrauss für die Nachbarin? (Weil die durch irgendwas bei der Montage gestört wurde...)


Weil’s viele treiben bis zum Geht-Nicht-Mehr,
geht bald wirklich gar nix mehr.

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Re: welche Kosten in EÜR

Beitragvon uschi5000 » 08.02.2012, 17:20

Und das kann ich ohne Belege angeben. Denn Belege habe ich keine.

LG
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Re: welche Kosten in EÜR

Beitragvon kpr » 08.02.2012, 17:58

Nein. Aber ich hab noch vom Hochzeitstag einen Blumenbeleg über 80,- Euro in der Tasche.

@roox
Betriebliche veranlasste Aufwendungen SIND als Betriebsausgaben zu erfassen. Da gibts kein Wahlrecht. Ich wüsste nicht, warum man da den Blumenstrauss für die Nachbarin nicht reinpacken sollte.
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