Welche Abschreibunsform

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Welche Abschreibunsform

Beitragvon Suedlage88 » 30.01.2012, 19:06

Hallo zusammen,

wieder mal ein Thema das hier wahrscheinlich schon zu oft durchgekaut wurde.....
Aber ich möchte trotzdem fragen:

Gibts hier im Forum einen Thread wo die Vor und Nachteile der einzelnen Abschreibungsformen darstellt werden und wann man welche Form (linear, degressiv, linear mit Sonder-Afa....usw) am besten anwendet?

Ich habe bereits die Suchfunktion verwendet, aber es gibt einfach schon zu viele Themen.
Deshalb meine Frage wegen einer generellen Abwägung wann man was machen sollte....

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß
Andy
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Re: Welche Abschreibunsform

Beitragvon hotte01 » 30.01.2012, 19:12

Suedlage88 hat geschrieben:Hallo zusammen,

wieder mal ein Thema das hier wahrscheinlich schon zu oft durchgekaut wurde.....
Aber ich möchte trotzdem fragen:

Gibts hier im Forum einen Thread wo die Vor und Nachteile der einzelnen Abschreibungsformen darstellt werden und wann man welche Form (linear, degressiv, linear mit Sonder-Afa....usw) am besten anwendet?

Ich habe bereits die Suchfunktion verwendet, aber es gibt einfach schon zu viele Themen.
Deshalb meine Frage wegen einer generellen Abwägung wann man was machen sollte....

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß
Andy


Hi hier mal was zur degre. Abschreibung

Keine degressive Abschreibung in 2012: Die zeitliche Geltung der degressiven Abschreibung ist besonders verwirrend, weil diese immer mal wieder eingeführt und abgeschafft wurde. Historischer Überblick: Bis 2005 waren 20 Prozent degressive Abschreibung zulässig, 2006 und 2007 waren es 30 Prozent, 2008 wurde die degressive Abschreibung komplett abgeschafft. Für die Krisenjahre 2009 und 2010 wurde sie dann zeitlich begrenzt wieder eingeführt mit 25 Prozent Abschreibungssatz. Für Käufe ab 2011 wurde sie wieder abgeschafft – auch 2012 gibt es keine degressive Abschreibung mehr. (§7 Abs. 2 EStG)
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Re: Welche Abschreibunsform

Beitragvon Suedlage88 » 30.01.2012, 19:15

danke,

Ich hätte sowieso eine lineare Abschreibung in Erwägung gezogen. Nur bin ich am Überlegen ob ich eine Sonderabschreibung machen sollte.....deshalb meine Frage was dafür und dagegen spricht.....

Meine PV-Anlage ging 2011 im April ans Netz und nun muss ich eben zum ersten Mal die Steuererklärung dafür machen.....
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Re: Welche Abschreibunsform

Beitragvon Eisbaer » 30.01.2012, 20:10

Hallo Andy,

Vorteil der Sonderabschreibung ist, dass du das Geld eher hast (also Zinsvorteil und Vorteile, wenn du das Geld nicht gerade im Überfluß hast :) ).

Ohne Sonderabschreibung wirst du in der Summe etwas mehr zurückbekommen, aber eben später.

Falls dein Einkommen in der Zukunft stark steigt würde ich auf den Zinsvorteil der Sonderabschreibung evtl. verzichten und die größeren Steuervorteile später nutzen. In den meisten Fällen überwiegen aber die Vorteile einer "agressiven" Abschreibung.

@hotte:
Ich hab zwar jetzt nicht nachgeschaut, aber ich glaube, bei deinen Angaben stimmt nicht alles! (zumindest habe ich andere Sätze in Erinnerung)
Servus

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Re: Welche Abschreibunsform

Beitragvon hotte01 » 30.01.2012, 20:43

Eisbaer hat geschrieben:@hotte:
Ich hab zwar jetzt nicht nachgeschaut, aber ich glaube, bei deinen Angaben stimmt nicht alles! (zumindest habe ich andere Sätze in Erinnerung)


Hi Eisbär, habs nochmal im Kommentar nachgelesen für das EStG

"•die degressive Abschreibung bei beweglichen WG (§ 7 Abs. 2 EStG); die AfaA ist hier nicht zulässig (» Degressive Abschreibung). Die degressive AfA gilt nur noch für WG, die vor dem 1.1.2008 angeschafft oder hergestellt werden (Wegfall des § 7 Abs. 2 EStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008; § 52 Abs. 21a EStG)."

hier auch noch mal ein Nachtrag aus einem anderem Beitrag

Bei AFA --> Denn es geht nicht nur um das Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch um das Folgejahr. Auch im Folgejahr darf die Anlage nicht zu mehr als 10 % für private Zwecke genutzt werden.


lg
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Re: Welche Abschreibunsform

Beitragvon Eisbaer » 30.01.2012, 21:01

Hallo hotte,

das ist schon richtig, nur die "früheren Sätze" nicht.

Meine 2007er Anlage schreibe ich degressiv mit 15% (dreifacher Satz von 5%) ab, die Anlagen ab 2009 degressiv mit 12,5% (2,5facher Satz von 5%). Die 2008er nur linear mit 5%, ab 2011 geht auch wiederum nur linear.
Servus

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Re: Welche Abschreibunsform

Beitragvon kpr » 30.01.2012, 21:17

Also die AfA-Sätze stimmen im Prinzip schon. Für eine PV halt nicht... weil die über ewig und drei Tage abgeschrieben wird. (Worüber man auch mal ein paar prinzipielle Erwägungen anstellen müsste. Aber nicht jetzt und hier. Für sowas brauchts erst ne edle Flasche Rotwein).

Die 30% und 25% waren jeweils die ABSOLUTEN Höchsätze... die in den allermeisten Fällen in der Praxis von Interesse sind.
Bei der PV greifen die relativen Höchstsätze = das dreifache bzw. zweieinhalbfache der linearen AfA.

Was Eisbaer zur Sinnhaftigkeit der AfA geschrieben hat, ist ebenfalls prinzipiell richtig. Man sollte allerdings ergänzen, dass das schon richtig dicke Einkommenssprünge sein müssen. Die übliche Gehaltssteigerung (4%) reicht da garantiert nicht aus; da muss es schon richtig kacheln. (Zweites Gehalt; Beförderung vom Sachbearbeiter zum Prokurist / Direktor / Geschäftsführer)... oder alternativ.... Gehalt bleibt konstant und aufgrund anderer Effekte (Trennung vom Ehegatten, Heirat) steigt der Grenzsteuersatz stark (!!!) an.
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Re: Welche Abschreibunsform

Beitragvon Suedlage88 » 30.01.2012, 21:25

hotte01 hat geschrieben:
Eisbaer hat geschrieben:@hotte:
Ich hab zwar jetzt nicht nachgeschaut, aber ich glaube, bei deinen Angaben stimmt nicht alles! (zumindest habe ich andere Sätze in Erinnerung)


Hi Eisbär, habs nochmal im Kommentar nachgelesen für das EStG

"•die degressive Abschreibung bei beweglichen WG (§ 7 Abs. 2 EStG); die AfaA ist hier nicht zulässig (» Degressive Abschreibung). Die degressive AfA gilt nur noch für WG, die vor dem 1.1.2008 angeschafft oder hergestellt werden (Wegfall des § 7 Abs. 2 EStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008; § 52 Abs. 21a EStG)."

hier auch noch mal ein Nachtrag aus einem anderem Beitrag

Bei AFA --> Denn es geht nicht nur um das Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch um das Folgejahr. Auch im Folgejahr darf die Anlage nicht zu mehr als 10 % für private Zwecke genutzt werden.


lg
hotte


Danke für eure Antworten,
ich glaube ihr habt mir schon bei meiner Entscheidung geholfen.
Hätte mich warhscheinlich auch für die lineare Abschreibung mit Sonder-Afa entschieden.
Muss ich die 20% auf 5 Jahre verteilen, oder kann ich z. B. alles auf die ersten 3 Jahre verteilen?
Wie ist die Verteilung am klügsten? Viel in den ersten Jahren und dann weniger.....oder...oder....
Kann ich den größten Anteil schon für 2011, welches ja mein Anschaffungsjahr ist rechnen?
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Re: Welche Abschreibunsform

Beitragvon kpr » 30.01.2012, 22:03

Eine forensich saubere Antwort gibt es hier nicht.
Die Ermittlung würde mehr kosten als sie bringt; ausserdem... müsste man dazu verlässlich hellsehen können.
Mit dieser Fähigkeit wiederum macht man keine Steuerplanungsrechnungen mehr - sondern füllt nur noch Lottoscheine aus.

Wenn da nicht in den nächsten 5 Jahren massive Gehaltssteigerungen ins Haus stehen,
und Du Dich mit der Sonder-AfA nicht unter den Grundfreibetrag schiesst,
dann die vollen 20% (abzüglich 50,- Euro Schambetrag) direkt ins Jahr der Anschaffung.
Ggf. sogar als Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen... die Liquidität schöpfen.. und direkt in die Finanzierung einbringen. Sonst halt über Sondertilgungen.
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Re: Welche Abschreibunsform

Beitragvon Suedlage88 » 04.02.2012, 12:13

Ich mache die EÜR mit dem Formular welches hier als Download zur Verfügung steht (Buchführung_fovo_v2_5)
Komme damit sehr gut zurecht.
Meine Frage:
Im Tabellenblatt "Zusammenstellung" bei der Spalte "Rückerstattung MWst. vom FA":
Muss ich hier die erstattete Vorsteuer von der Anschaffung der Anlage mit eintragen?
Meines Erachtens nicht, weil es ja sozusagen keine zuviel bezahlte Steuer ist. Oder wie ist das?

Danke
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